21.05.2025, 18:22
21.05.2025, 18:29
Verstehe das Problem nicht ganz. Schreiben von Inkassounternehmen kannst du doch einfach ignorieren, wenn die Forderung nicht berechtigt ist. Erst wenn ein Mahnbescheid kommt, musst du reagieren.
21.05.2025, 21:37
Erstmal nach § 174 BGB zurückweisen.
21.05.2025, 22:05
(21.05.2025, 18:22)guga schrieb:(21.05.2025, 18:06)Praktiker schrieb:(21.05.2025, 12:53)guga schrieb: Das könnte auch den Tatbestand des versuchten Betrugs erfüllen.
... und zu einer Einstellung nach 154d StPO führen...
Ein Hoch auf den Rechtsstaat
Oder auf den Sozialstaat, der dem vermeintlich Betrogen die Last auf Kosten der Allgemeinheit abnehmen soll, sich um seine Angelegenheiten selbst zu kümmern? Ich finde diesen Ruf nach dem Staat, anstatt tüchtig und mutig selbst um sein Recht zu streiten, einen schlimmen Ausdruck des leistungsfeindlichen Zeitgeistes! Davon müssen wir in Deutschland dringend wieder wegkommen.
Sorry für den Seitenhieb. Zur Sache: der Täuschungsvorsatz ist in solchen Konstellationen typischerweise kaum nachweisbar. Die werden halt glauben, dass die gekauften Forderungen bestehen. Und wen soll das Schreiben überhaupt über das Nichtbestehen täuschen? Den Schuldner etwa, der angeschrieben wird? Oder soll damit schon die Schwelle zum Versuch überschritten sein, das Mahngericht zu täuschen, dann versuchter Computerbetrug? Ach komm... also vielleicht auch 170 II.
21.05.2025, 22:28
(21.05.2025, 17:37)JurMUC schrieb:(21.05.2025, 17:01)Praktiker schrieb: Negative Feststellungsklage ist für den Fall erfunden worden, dass jemand sich einer vermeintlich nicht bestehenden Forderung berühmt. Viel Spaß.+1
Kann man machen, aber wozu der Aufwand?
Wenn über die Forderung Streit besteht, darf sie nicht in der Schufa eingetragen werden. Der TE kann sich also getrost zurücklehnen und das Inkassounternehmen mal machen lassen. Nach einer Weile werden die vermutlich sowieso aufgeben.
Und ich weiß nicht mehr, wo ich das gelernt habe, ob im Ref oder erst in der Praxis, aber wer was von mir bzw. meinem Mandanten will, der meldet sich schon, d.h. klagt seinen vermeintlichen Anspruch ein. Macht er das nicht, kann es so wichtig oder handfest nicht gewesen sein. Auf keinen Fall nehme ich demjenigen die Arbeit ab.
Außerdem, wie gesagt, schont es die Nerven. Wir alle können mit unserer Zeit doch sicher sinnvolleres anfangen, oder nicht? Wenn also einmal auf die Forderung erwidert wurde, ab mit dem Schreiben in den Ablage-Ordner mit den unwichtigen Sachen, die man nur pro forma noch aufhebt, bevor sie irgendwann im Müll landen. Anschließend ab in den Park und genießt das schöne Wetter (oder schreibt ein paar billables, wenn ihr arbeiten müsst).
22.05.2025, 00:21
(21.05.2025, 22:28)Egal_ schrieb:(21.05.2025, 17:37)JurMUC schrieb:(21.05.2025, 17:01)Praktiker schrieb: Negative Feststellungsklage ist für den Fall erfunden worden, dass jemand sich einer vermeintlich nicht bestehenden Forderung berühmt. Viel Spaß.+1
Kann man machen, aber wozu der Aufwand?
Wenn über die Forderung Streit besteht, darf sie nicht in der Schufa eingetragen werden. Der TE kann sich also getrost zurücklehnen und das Inkassounternehmen mal machen lassen. Nach einer Weile werden die vermutlich sowieso aufgeben.
Und ich weiß nicht mehr, wo ich das gelernt habe, ob im Ref oder erst in der Praxis, aber wer was von mir bzw. meinem Mandanten will, der meldet sich schon, d.h. klagt seinen vermeintlichen Anspruch ein. Macht er das nicht, kann es so wichtig oder handfest nicht gewesen sein. Auf keinen Fall nehme ich demjenigen die Arbeit ab.
Außerdem, wie gesagt, schont es die Nerven. Wir alle können mit unserer Zeit doch sicher sinnvolleres anfangen, oder nicht? Wenn also einmal auf die Forderung erwidert wurde, ab mit dem Schreiben in den Ablage-Ordner mit den unwichtigen Sachen, die man nur pro forma noch aufhebt, bevor sie irgendwann im Müll landen. Anschließend ab in den Park und genießt das schöne Wetter (oder schreibt ein paar billables, wenn ihr arbeiten müsst).
Vollkommen richtig. Aber er will ja ärgern. Dafür gibt es den einen passgenauen Rechtsbehelf. Aber klar, der Ansatz ist schon falsch, ich würde es machen wie Du.
22.05.2025, 09:41
(21.05.2025, 22:05)Praktiker schrieb:(21.05.2025, 18:22)guga schrieb:(21.05.2025, 18:06)Praktiker schrieb:(21.05.2025, 12:53)guga schrieb: Das könnte auch den Tatbestand des versuchten Betrugs erfüllen.
... und zu einer Einstellung nach 154d StPO führen...
Ein Hoch auf den Rechtsstaat
Oder auf den Sozialstaat, der dem vermeintlich Betrogen die Last auf Kosten der Allgemeinheit abnehmen soll, sich um seine Angelegenheiten selbst zu kümmern? Ich finde diesen Ruf nach dem Staat, anstatt tüchtig und mutig selbst um sein Recht zu streiten, einen schlimmen Ausdruck des leistungsfeindlichen Zeitgeistes! Davon müssen wir in Deutschland dringend wieder wegkommen.
Sorry für den Seitenhieb. Zur Sache: der Täuschungsvorsatz ist in solchen Konstellationen typischerweise kaum nachweisbar. Die werden halt glauben, dass die gekauften Forderungen bestehen. Und wen soll das Schreiben überhaupt über das Nichtbestehen täuschen? Den Schuldner etwa, der angeschrieben wird? Oder soll damit schon die Schwelle zum Versuch überschritten sein, das Mahngericht zu täuschen, dann versuchter Computerbetrug? Ach komm... also vielleicht auch 170 II.
Ja, ein Hoch auf den Sozialstaat. Sollen die dummen Bürger halt von Inkassounternehmen betrogen, erpresst und bedroht werden. Sind halt einfach selbst schuld, wenn sie kein Jura studiert haben.
22.05.2025, 09:50
Mir hat sich die Existenzberechtigung von Inkassofirmen abseits von Einschüchterung bis hin zur Nötigung ohnehin noch nie erschlossen.
22.05.2025, 13:32
(22.05.2025, 09:41)guga schrieb:Wir vergessen auch gerne den Aufwand den Firmen haben um ihre Forderungen einzutreiben, gerade bei dem Klientel die ihre Rechnungen nicht zu zahlen gedenken. Inkasso sind Dienstleister ohne die in vielen Firmen nicht viel geht (zb auch bei Ärzten).(21.05.2025, 22:05)Praktiker schrieb:(21.05.2025, 18:22)guga schrieb:(21.05.2025, 18:06)Praktiker schrieb:(21.05.2025, 12:53)guga schrieb: Das könnte auch den Tatbestand des versuchten Betrugs erfüllen.
... und zu einer Einstellung nach 154d StPO führen...
Ein Hoch auf den Rechtsstaat
Oder auf den Sozialstaat, der dem vermeintlich Betrogen die Last auf Kosten der Allgemeinheit abnehmen soll, sich um seine Angelegenheiten selbst zu kümmern? Ich finde diesen Ruf nach dem Staat, anstatt tüchtig und mutig selbst um sein Recht zu streiten, einen schlimmen Ausdruck des leistungsfeindlichen Zeitgeistes! Davon müssen wir in Deutschland dringend wieder wegkommen.
Sorry für den Seitenhieb. Zur Sache: der Täuschungsvorsatz ist in solchen Konstellationen typischerweise kaum nachweisbar. Die werden halt glauben, dass die gekauften Forderungen bestehen. Und wen soll das Schreiben überhaupt über das Nichtbestehen täuschen? Den Schuldner etwa, der angeschrieben wird? Oder soll damit schon die Schwelle zum Versuch überschritten sein, das Mahngericht zu täuschen, dann versuchter Computerbetrug? Ach komm... also vielleicht auch 170 II.
Ja, ein Hoch auf den Sozialstaat. Sollen die dummen Bürger halt von Inkassounternehmen betrogen, erpresst und bedroht werden. Sind halt einfach selbst schuld, wenn sie kein Jura studiert haben.
Klar nervt es einen wenn die einen wegen nicht bestehender Forderungen anschreiben, aber zb die GEZ nervt mich viel mehr.
22.05.2025, 15:26
(22.05.2025, 09:41)guga schrieb:(21.05.2025, 22:05)Praktiker schrieb:(21.05.2025, 18:22)guga schrieb:(21.05.2025, 18:06)Praktiker schrieb:(21.05.2025, 12:53)guga schrieb: Das könnte auch den Tatbestand des versuchten Betrugs erfüllen.
... und zu einer Einstellung nach 154d StPO führen...
Ein Hoch auf den Rechtsstaat
Oder auf den Sozialstaat, der dem vermeintlich Betrogen die Last auf Kosten der Allgemeinheit abnehmen soll, sich um seine Angelegenheiten selbst zu kümmern? Ich finde diesen Ruf nach dem Staat, anstatt tüchtig und mutig selbst um sein Recht zu streiten, einen schlimmen Ausdruck des leistungsfeindlichen Zeitgeistes! Davon müssen wir in Deutschland dringend wieder wegkommen.
Sorry für den Seitenhieb. Zur Sache: der Täuschungsvorsatz ist in solchen Konstellationen typischerweise kaum nachweisbar. Die werden halt glauben, dass die gekauften Forderungen bestehen. Und wen soll das Schreiben überhaupt über das Nichtbestehen täuschen? Den Schuldner etwa, der angeschrieben wird? Oder soll damit schon die Schwelle zum Versuch überschritten sein, das Mahngericht zu täuschen, dann versuchter Computerbetrug? Ach komm... also vielleicht auch 170 II.
Ja, ein Hoch auf den Sozialstaat. Sollen die dummen Bürger halt von Inkassounternehmen betrogen, erpresst und bedroht werden. Sind halt einfach selbst schuld, wenn sie kein Jura studiert haben.
Jetzt mal im Ernst: es ist ein bekanntes Phänomen, dass manche anstatt Gebührenvorschuss für ein Zivilverfahren zu leisten und ihren Rechtsstreit dort auf eigenes Risiko auszufechten, lieber die Staatsanwaltschaft einschalten wollen, die dann bitte von Amts wegen das ermitteln soll, was ihnen vielleicht im Rechtsstreit helfen würde. Arzthaftung mit Auslagenvorschuss für Sachverständige? War fahrlässige Körperverletzung, soll doch die StA ein Gutachten einholen. Bestehen der Forderung streitig? War bestimmt Betrug, soll die StA durchsuchen und die Rechtslage aufarbeiten - usw. Das ist nicht Sinn der Sache, genau deshalb gibt es die Möglichkeit der Einstellung trotz Anfangsverdachts. Natürlich gibt es auch krasse Fälle, wo man strafrechtlich rein muss. Aber nur auf Zuruf des Schuldners, dass eine Forderung nicht bestehe, ganz bestimmt nicht. Das meinen nämlich sehr viele Schuldner, und zwar häufig zu Unrecht. Da sich das Forum in letzter Zeit oft für einen Staat verkämpft, der die Leute in Ruhe lässt und ihnen keine Risiken abnimmt, wundere ich mich schon, dass das hier plötzlich anders sein soll, kaum dass es um böses Inkasso geht.