11.03.2025, 21:32
Falls du wirklich glaubst, es liegt an deiner Note im staatlichen Teil, dann lass die doch einfach weg (?!). Schreib in deinen Lebenslauf nur die Gesamtnote, die auch auf deinem Zeugnis steht, reicht doch.
Ich denke mal kleinere Kanzleien werden ggf. gar nicht nachfragen. Und wenn sie es doch tun, dann hast du es zumindest schonmal zum Gespräch geschafft und kannst da selbst Werbung für dich machen.
Ich denke mal kleinere Kanzleien werden ggf. gar nicht nachfragen. Und wenn sie es doch tun, dann hast du es zumindest schonmal zum Gespräch geschafft und kannst da selbst Werbung für dich machen.
11.03.2025, 21:36
Noch eine Ergänzung: Du sagst, du hast die großen Städte durch. Versuchs doch mal im etwas ländlicheren Raum / in kleineren bis mittelgroßen Städten.
11.03.2025, 21:37
(11.03.2025, 21:32)MichaelJordan schrieb: Falls du wirklich glaubst, es liegt an deiner Note im staatlichen Teil, dann lass die doch einfach weg (?!). Schreib in deinen Lebenslauf nur die Gesamtnote, die auch auf deinem Zeugnis steht, reicht doch.
Ich denke mal kleinere Kanzleien werden ggf. gar nicht nachfragen. Und wenn sie es doch tun, dann hast du es zumindest schonmal zum Gespräch geschafft und kannst da selbst Werbung für dich machen.
Hey, ich hab die Note immer im Anschreiben insgesamt genannt (7,x). Auf meinem beigesendeten Gesamtzeugnis steht natürlich 5,x drauf. Sollte ich das besser unterlassen? Also das Gesamtzeugnis mitzuschicken
11.03.2025, 21:40
(11.03.2025, 21:36)MichaelJordan schrieb: Noch eine Ergänzung: Du sagst, du hast die großen Städte durch. Versuchs doch mal im etwas ländlicheren Raum / in kleineren bis mittelgroßen Städten.Also in meinem direkten Umfeld habe ich auch in den ländlichen Raum ebenfalls viele Bewerbungen geschickt, bestimmt wo 20+. Ebenfalls direkt absagen kassiert - vielleicht sollte ich in etwas entfernteren kleinen Städten anfragen, so 60-70km+
11.03.2025, 21:44
Hast du kein Gesamtzeugnis, das nur die Gesamtnote ausweist? Ich habe mein Staatsexamen auch in NRW gemacht und da gab es ein solches Zeugnis und eines mit allen Noten bis zu den einzelnen Klausuren herunter.
Und natürlich viel Erfolg bei dem Verbesserungsversuch. Lass dich nicht entmutigen, die Klausuren sind auch einfach eine Glücksfrage.
Und natürlich viel Erfolg bei dem Verbesserungsversuch. Lass dich nicht entmutigen, die Klausuren sind auch einfach eine Glücksfrage.
11.03.2025, 21:55
(11.03.2025, 21:44)Der aus Steinen Wasser zu pressen versucht schrieb: Hast du kein Gesamtzeugnis, das nur die Gesamtnote ausweist? Ich habe mein Staatsexamen auch in NRW gemacht und da gab es ein solches Zeugnis und eines mit allen Noten bis zu den einzelnen Klausuren herunter.Nein, bei meinem steht leider der staatl. un universitäre Teil direkt unter der Gesamtnote.
Und natürlich viel Erfolg bei dem Verbesserungsversuch. Lass dich nicht entmutigen, die Klausuren sind auch einfach eine Glücksfrage.
Vielen Dank! Ich werde mein Ergebnis dann in ein paar Monaten mal in diesen Thread hauen

11.03.2025, 22:00
(11.03.2025, 21:55)aspangarius schrieb:(11.03.2025, 21:44)Der aus Steinen Wasser zu pressen versucht schrieb: Hast du kein Gesamtzeugnis, das nur die Gesamtnote ausweist? Ich habe mein Staatsexamen auch in NRW gemacht und da gab es ein solches Zeugnis und eines mit allen Noten bis zu den einzelnen Klausuren herunter.Nein, bei meinem steht leider der staatl. un universitäre Teil direkt unter der Gesamtnote.
Und natürlich viel Erfolg bei dem Verbesserungsversuch. Lass dich nicht entmutigen, die Klausuren sind auch einfach eine Glücksfrage.
Vielen Dank! Ich werde mein Ergebnis dann in ein paar Monaten mal in diesen Thread hauen
Das ist auch bundesgesetzlich und damit für alle Länder verbindlich so kodifiziert, dass das Zeugnis der EJP die Note der Pflichtfachprüfung, des SPB und eine Gesamtnote ausweist, § 5d Abs. 2 Satz 4 DRiG. Freilich sind damit lediglich die jeweiligen Gesamtnoten der Pflichtfachprüfung + SPB gemeint und keine gesonderte Ausweisung von Klausurnoten.
11.03.2025, 22:29
(11.03.2025, 22:00)RefNdsOL schrieb:(11.03.2025, 21:55)aspangarius schrieb:(11.03.2025, 21:44)Der aus Steinen Wasser zu pressen versucht schrieb: Hast du kein Gesamtzeugnis, das nur die Gesamtnote ausweist? Ich habe mein Staatsexamen auch in NRW gemacht und da gab es ein solches Zeugnis und eines mit allen Noten bis zu den einzelnen Klausuren herunter.Nein, bei meinem steht leider der staatl. un universitäre Teil direkt unter der Gesamtnote.
Und natürlich viel Erfolg bei dem Verbesserungsversuch. Lass dich nicht entmutigen, die Klausuren sind auch einfach eine Glücksfrage.
Vielen Dank! Ich werde mein Ergebnis dann in ein paar Monaten mal in diesen Thread hauen
Das ist auch bundesgesetzlich und damit für alle Länder verbindlich so kodifiziert, dass das Zeugnis der EJP die Note der Pflichtfachprüfung, des SPB und eine Gesamtnote ausweist, § 5d Abs. 2 Satz 4 DRiG. Freilich sind damit lediglich die jeweiligen Gesamtnoten der Pflichtfachprüfung + SPB gemeint und keine gesonderte Ausweisung von Klausurnoten.
Alles richtig, das andere Zeugnis weist nur den Staatsteil aus, § 29 Abs. 3 S. 1 JAG NRW. Einzelnoten gibt's auf Antrag, § 29 Abs. 3 S. 2 JAG NRW. Mein Fehler.
@ aspangarius: FWW-Kanzleien im ländlichen Bereich zahlen meiner Erfahrung nach nicht oder nur unwesentlich mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Wenn du mit Wohnort und Kellnern oder danach einer anderen nichtjuristischen Tätigkeit zufrieden bist, würde ich mich nicht 70 km entfernt bewerben.
11.03.2025, 22:30
(11.03.2025, 22:00)RefNdsOL schrieb:(11.03.2025, 21:55)aspangarius schrieb:(11.03.2025, 21:44)Der aus Steinen Wasser zu pressen versucht schrieb: Hast du kein Gesamtzeugnis, das nur die Gesamtnote ausweist? Ich habe mein Staatsexamen auch in NRW gemacht und da gab es ein solches Zeugnis und eines mit allen Noten bis zu den einzelnen Klausuren herunter.Nein, bei meinem steht leider der staatl. un universitäre Teil direkt unter der Gesamtnote.
Und natürlich viel Erfolg bei dem Verbesserungsversuch. Lass dich nicht entmutigen, die Klausuren sind auch einfach eine Glücksfrage.
Vielen Dank! Ich werde mein Ergebnis dann in ein paar Monaten mal in diesen Thread hauen
Das ist auch bundesgesetzlich und damit für alle Länder verbindlich so kodifiziert, dass das Zeugnis der EJP die Note der Pflichtfachprüfung, des SPB und eine Gesamtnote ausweist, § 5d Abs. 2 Satz 4 DRiG. Freilich sind damit lediglich die jeweiligen Gesamtnoten der Pflichtfachprüfung + SPB gemeint und keine gesonderte Ausweisung von Klausurnoten.
Tut mir leid. Ich dachte, es gibt auch ein Zeugnis, auf dem nur die Prüfungsgesamtnote steht, ist aber tatsächlich auch bei mir nicht der Fall...
12.03.2025, 16:23
Ich habe mich vor ca zwei Jahren (wohl eine bessere Marktlage als aktuell..) auch mit einem 7,5p Examen auf wismit Stellen beworben (staatlich über 7P) und habe auch nur Absagen erhalten. Der Markt ist viel zu umkämpft, da gefühlt jeder Jurist mal paar Monate nach dem Examen als Wismit arbeiten will für den Lebenslauf und für Geld. Da konkurriert man selbst bei bspw. Vorerfahrung in einem Bereich ja mit Leuten wie der Threadersteller aus dem ÖR (die aber 10P haben) und niemals langfristig im Steuerrecht arbeiten werden zB.
Die hier beschriebene Erfahrung kann ich deshalb voll nachvollziehen und bestätigen. Für viele Kanzleien sind die 8P heute die magische Grenze. Und wenn dann staatlich nicht mal die 6,5P erreicht wurden, dann lohnt sich der Aufwand kaum. Da lässt sich in nicht juristischen Nebenjobs leichter Geld verdienen…
Die hier beschriebene Erfahrung kann ich deshalb voll nachvollziehen und bestätigen. Für viele Kanzleien sind die 8P heute die magische Grenze. Und wenn dann staatlich nicht mal die 6,5P erreicht wurden, dann lohnt sich der Aufwand kaum. Da lässt sich in nicht juristischen Nebenjobs leichter Geld verdienen…