02.02.2025, 12:36
(01.02.2025, 12:56)anfänger schrieb: Selbst mit 300 EUR/h Arbeitsrecht dürfte man doch in vielen Fällen unter dem RVG Betrag landen:
- halbe Stunde Mandantengespräch
- halbe Stunde Namen in der Klageschrift anpassen
- halbe Stunde Güteverhandlung + Vergleich
Da kommt mit RVG ein Vielfaches raus.
Und dann kommen vom übermotivierten Associate auf der Arbeitgeberseite 50 Seiten Schriftsatz + 70 Seiten Anlagen zurück

03.02.2025, 09:05
.... und nicht alles ist Kündigungsschutz. Das ArbR ist reich an wirklich interessanten Themen, da kann man sich auch ausleben ;)
24.02.2025, 11:33
Es ist halt immer ein Problem, wenn Mandanten mit Kleinforderungen zu einem kommen. RVG lohnt sich für den Anwalt nicht, der Stundensatz steht für den Mandanten außer Verhältnis. Entweder man lehnt ab oder sieht es als Mandantenbindungsmaßnahme. Einen Stundensatz wird man bei Verbraucher-Mandanten oft nur durchsetzen können, wenn es um einiges geht.
Ich nehme 150 EUR / h, mache das aber auch nur nebenbei und kann es mir daher leisten. Kommt aber ganz selten vor.
Ich nehme 150 EUR / h, mache das aber auch nur nebenbei und kann es mir daher leisten. Kommt aber ganz selten vor.
24.02.2025, 11:36
Was haltet ihr davon, bei Rechtsschutz-Mandaten nur noch einen "kleinen" Stundensatz draufzusatteln? 50 oder gar 30 Euro die Stunde? Seht ihr da Probleme? Würdet ihr erwarten, dass das bei Mandanten auf Verständnis stößt?
24.02.2025, 11:46
(24.02.2025, 11:36)Gast112351235 schrieb: Was haltet ihr davon, bei Rechtsschutz-Mandaten nur noch einen "kleinen" Stundensatz draufzusatteln? 50 oder gar 30 Euro die Stunde? Seht ihr da Probleme? Würdet ihr erwarten, dass das bei Mandanten auf Verständnis stößt?
Die Frage ist doch immer vom einzelnen Mandanten abhängig. Manche drehen jeden Cent um und suchen sich dann einen/n andere/n Kollegen/Kollegin. Andere haben dafür Verständnis und nehmen das an. Man muss versuchen, im Einzelfall ein Gespür dafür zu haben. Es kommt natürlich auch nicht gut, wenn man dann sagt: Der Fall lohnt sich für mich nicht, deswegen nehme ich ihn nicht. Man müsste das schon als "normal" verkaufen.
24.02.2025, 12:16
Hier nochmal der TE. Ich konnte jetzt nochmal viel mit meinem Kollegen sprechen - bestimmt auch, weil er weiß, dass ich ebenfalls mit dem Gedanken der Selbstständigkeit spiele. Aus den Gesprächen habe ich das Gefühl bekommen, dass er vor allem nahezu ausschließlich nach Stunden abrechnen kann, weil er sich und vor allem das Modell des Stundenhonorars gut verkaufen kann. Er versucht das RVG nicht nur für den Anwalt, sondern auch für den Mandaten als nachteilig darzustellen. Ich denke, gerade weil Privatpersonen sich häufig nicht wirklich mit der Abrechnung auskennen, sind diese bei guten Argumenten auch gewollt, 200 € die Stunde zu bezahlen. Natürlich vorausgesetzt, man verkauft sich auch selbst als hochspezialisiert und der Richtige für den Fall.
24.02.2025, 12:44
(24.02.2025, 11:36)Gast112351235 schrieb: Was haltet ihr davon, bei Rechtsschutz-Mandaten nur noch einen "kleinen" Stundensatz draufzusatteln? 50 oder gar 30 Euro die Stunde? Seht ihr da Probleme? Würdet ihr erwarten, dass das bei Mandanten auf Verständnis stößt?
da hätte ich als Mandant keinen Bock drauf. Wofür habe ich die RV? Damit ich möglichst nichts zahle bzw. nur meine Selbstbeteiligung. Bei Selbstbeteiligung fragen dich eher die Mandanten ob es nicht einen Trick gibt, dass er die nicht zahlen muss... "Nein"
24.02.2025, 14:53
In der Tat, ich hätte da auch keineswegs keine Zweifel, sondern tendenziell sogar Mitgefühl mit dem Mandanten, der wahrscheinlich hoffnungsvoll mit von der RSV geschürten Erwartungen auf mich zukommt, die ich ihm irgendwie gar nicht so richtig abschneiden wöllte.
"Verkaufen" ließe es sich vielleicht beispielsweise, indem man den Fokus darauf legt, dass die RSV ja nicht nur meine Kosten deckt, sondern auch die des Gerichts oder eventueller Sachverständiger. Und dass sie immerhin auch niedrige Stundensätze ermöglicht.
Zusätzlich bliebe wahrscheinlich, wie oben wohl richtigerweise angesprochen wurde, von Fall zu Fall zu unterscheiden. Wobei ich, bei allem Mitgefühl, auch geneigt wäre, entsprechende Fälle dann weiterzuleiten … Oder durch entsprechenden Auftritt von vornherein klarzustellen, dass auch bei RSV zusätzliche Kosten bestehen. Natürlich müsste man auch dies wieder geschickt verkaufen, um nicht gleich auch zahlungswillige Kundschaft unsympathisch zu vergraulen.
"Verkaufen" ließe es sich vielleicht beispielsweise, indem man den Fokus darauf legt, dass die RSV ja nicht nur meine Kosten deckt, sondern auch die des Gerichts oder eventueller Sachverständiger. Und dass sie immerhin auch niedrige Stundensätze ermöglicht.
Zusätzlich bliebe wahrscheinlich, wie oben wohl richtigerweise angesprochen wurde, von Fall zu Fall zu unterscheiden. Wobei ich, bei allem Mitgefühl, auch geneigt wäre, entsprechende Fälle dann weiterzuleiten … Oder durch entsprechenden Auftritt von vornherein klarzustellen, dass auch bei RSV zusätzliche Kosten bestehen. Natürlich müsste man auch dies wieder geschickt verkaufen, um nicht gleich auch zahlungswillige Kundschaft unsympathisch zu vergraulen.
24.02.2025, 19:46
(24.02.2025, 14:53)Gast112351235 schrieb: In der Tat, ich hätte da auch keineswegs keine Zweifel, sondern tendenziell sogar Mitgefühl mit dem Mandanten, der wahrscheinlich hoffnungsvoll mit von der RSV geschürten Erwartungen auf mich zukommt, die ich ihm irgendwie gar nicht so richtig abschneiden wöllte.
"Verkaufen" ließe es sich vielleicht beispielsweise, indem man den Fokus darauf legt, dass die RSV ja nicht nur meine Kosten deckt, sondern auch die des Gerichts oder eventueller Sachverständiger. Und dass sie immerhin auch niedrige Stundensätze ermöglicht.
Zusätzlich bliebe wahrscheinlich, wie oben wohl richtigerweise angesprochen wurde, von Fall zu Fall zu unterscheiden. Wobei ich, bei allem Mitgefühl, auch geneigt wäre, entsprechende Fälle dann weiterzuleiten … Oder durch entsprechenden Auftritt von vornherein klarzustellen, dass auch bei RSV zusätzliche Kosten bestehen. Natürlich müsste man auch dies wieder geschickt verkaufen, um nicht gleich auch zahlungswillige Kundschaft unsympathisch zu vergraulen.
Du musst schon sehr aufpassen, dass du deinen Mandanten hier über den Tisch ziehst. Die merken das und Mundpropaganda ist gerade bei kleinen Kanzleien essentiell
24.02.2025, 19:55
Das würde ich auf keinen Fall wollen, daher hab ich erwähnt, dass ich sogar Mitgefühl habe, weil mir klar ist, dass die RSVen ja auch für eine gewisse Erwartungshaltung sorgen. Im Prinzip würde ich den Mandaten nur ungern enttäuschen. Ich möchte mich aber auch ungern davon einschränken lassen, dass die RSV mit Wolkenkuckucksheim wirbt. Deshalb würde ich nach einer Art Kompromiss suchen und ein stark verringerter Stundensatz mir wie eine vorläufige Lösung aussehen. Ich nehme aber mit, wenn selbst hier das so kritisch gesehen wird, dass sich der Eindruck, "über den Tisch gezogen zu werden", beim Mandanten noch weniger würde vermeiden lassen …