08.12.2024, 17:24
(08.12.2024, 17:16)Jdy197 schrieb:(08.12.2024, 12:40)guga schrieb:(08.12.2024, 12:06)Jdy197 schrieb:(08.12.2024, 00:01)guga schrieb: Wo Pflichtverletzung? Wo Verschulden? Wo Schaden?
Danke schon einmal für Eure Antworten! Die Pflichtverletzung könnte in einer sorgfaltswidrigen Gestaltung liegen (wenn hier irgendein Fehler passiert). Der Schaden dann z. B. darin, dass das Muster in irgendeinem Mandat benutzt wird, wo es zu einem Haftungsfall kommt und die Haftungsbegrenzung nicht wirksam ist und der AG mehr zahlen müsste, als mit Haftungsbegrenzung. Oder siehst Du das anders? Dann bin ich für ein paar Stichworte dankbar.
Du machst dir Sorgen um deinen Versicherungsschutz und vergisst, dass dem AG kein Schaden entsteht, da seine Versicherung in diesem Fall eingreift?
Ich beziehe mich auf den Fall, indem die Mindestversicherungssumme des AG nicht ausreicht.
Ich meine, es gab eine BAG Entscheidung nach der eine Unterdeckung der Versicherungsleistung zulasten des Arbeitgebers gehe.
09.12.2024, 20:18
Vielen Dank für Eure Antworten!
Kann insbesondere hierzu noch jemand was sagen:
Was mich auch noch interessieren würde. In Anwaltsverträgen habe ich bisher i. d. R. gesehen, dass die Haftungsbegrenzung nach § 52 I Nr. 2 BRAO zur Anwendung kam. Haltet Ihr es für üblich oder normal, dass die Kanzleiversicherung nicht über die dafür notwendige Versicherungssumme (4 x Mindestversicherungssumme) verfügt, eine Haftungsbegrenzung demnach auch nicht im Vertrag vorgesehen ist und man deshalb in einem Haftungsfall das Risiko einer persönlichen Haftung hat als angestellter Anwalt?
Vielen Dank!
Kann insbesondere hierzu noch jemand was sagen:
Was mich auch noch interessieren würde. In Anwaltsverträgen habe ich bisher i. d. R. gesehen, dass die Haftungsbegrenzung nach § 52 I Nr. 2 BRAO zur Anwendung kam. Haltet Ihr es für üblich oder normal, dass die Kanzleiversicherung nicht über die dafür notwendige Versicherungssumme (4 x Mindestversicherungssumme) verfügt, eine Haftungsbegrenzung demnach auch nicht im Vertrag vorgesehen ist und man deshalb in einem Haftungsfall das Risiko einer persönlichen Haftung hat als angestellter Anwalt?
Vielen Dank!