30.10.2024, 18:22
(30.10.2024, 16:06)JuraHassLiebe schrieb:Ich habe in Passau studiert und meine, dass dort viel über die Zulassung über die wissenschaftlichen Arbeiten läuft (siehe § 6 Abs. 2). Ich kenne jeden falls einige, die in Passau mit einem befriedigend promoviert haben. Was viele nicht wissen, man kann an manchen Unis auch mit einem deutschen LLM zur Promotion zugelassen werden. Das kann auch ein Weg sein, wenn man die Noten nicht hat.(30.10.2024, 15:34)Syndikus_RA schrieb:(29.10.2024, 17:25)JuraHassLiebe schrieb: Die Promotionsordnung in Passau, und mEn die meisten Universitäten, stellen lediglich auf den Staatsteil ab.
In Passau ist es doch gerade nicht so. Da steht in der PromO, dass jeweils beide Teile mindestens mit Vb abgeschlossen sein müssen.
Da hast du Recht, entschuldige. Ich hatte im Kopf, dass in Passau gerade kein VB in der Gesamtnote ausreicht, sofern nicht der Staatsteil selbst mit einem VB bewertet wurde und habe im Umkehrschluss dazu geschlossen, dass es lediglich auf den Staatsteil ankommt. Erstaunlich, dass Passau demnach die höchsten Anforderungen zu haben scheint. Insbesondere mit Blick darauf, dass ich mal einen Bericht zu den Noten der abgeschlossenen juristischen Promotionen in Deutschland gelesen habe und Passau dort mit einer summa cum laude Quote von knapp 10% die schlechtesten Noten vergeben hat.
31.10.2024, 11:15
(30.10.2024, 18:22)Syndikus_RA schrieb:Es ist, wie vermutlich an den meisten Unis, stark vom Doktorvater und einem möglichen Draht zu diesem abhängig. So wurde von Prof. Dr. Rhiem in seiner Stellenausscheibung kürzlich "[exzellente Noten/ überdurchschnittliches Prädikat]" gefordert, ich kann mich nicht an den exakten Wortlaut erinnern, aber es ging deutlich hervor, dass 9 Punkte gerade nicht reichen und bei Prof. Dr. Beurskens hingegen stand in der Stellenausschreibung explizit, dass sofern die Anforderungen (von 9 Punkten) nicht erfüllt sind, man die erforderlichen wissenschaftlichen Arbeiten auch im Rahmen der wissenschaftlichen Tätigkeit ableisten kann.(30.10.2024, 16:06)JuraHassLiebe schrieb:Ich habe in Passau studiert und meine, dass dort viel über die Zulassung über die wissenschaftlichen Arbeiten läuft (siehe § 6 Abs. 2). Ich kenne jeden falls einige, die in Passau mit einem befriedigend promoviert haben. Was viele nicht wissen, man kann an manchen Unis auch mit einem deutschen LLM zur Promotion zugelassen werden. Das kann auch ein Weg sein, wenn man die Noten nicht hat.(30.10.2024, 15:34)Syndikus_RA schrieb:(29.10.2024, 17:25)JuraHassLiebe schrieb: Die Promotionsordnung in Passau, und mEn die meisten Universitäten, stellen lediglich auf den Staatsteil ab.
In Passau ist es doch gerade nicht so. Da steht in der PromO, dass jeweils beide Teile mindestens mit Vb abgeschlossen sein müssen.
Da hast du Recht, entschuldige. Ich hatte im Kopf, dass in Passau gerade kein VB in der Gesamtnote ausreicht, sofern nicht der Staatsteil selbst mit einem VB bewertet wurde und habe im Umkehrschluss dazu geschlossen, dass es lediglich auf den Staatsteil ankommt. Erstaunlich, dass Passau demnach die höchsten Anforderungen zu haben scheint. Insbesondere mit Blick darauf, dass ich mal einen Bericht zu den Noten der abgeschlossenen juristischen Promotionen in Deutschland gelesen habe und Passau dort mit einer summa cum laude Quote von knapp 10% die schlechtesten Noten vergeben hat.