07.10.2024, 15:43
OLG Schleswig-Holstein, Az.: 17 U 103/14, Urteil vom 12.06.2015
Das war rusty
Das war rusty
07.10.2024, 15:59
OLG Schleswig Urt. v. 12.6.2015 – 17 U 103/14, BeckRS 2015, 14036
07.10.2024, 16:02
Ok… ich bin 1:1 der ersten Instanz gefolgt
07.10.2024, 16:05
Hab 100 Prozent mit Verschulden angenommen
07.10.2024, 16:12
Tierhalterhaftung klingt beim ersten Hören fair. Lief das in NRW auch so?
07.10.2024, 16:15
NRW war ähnlich
Ohne den Sattel am Ende
Dafür die vorgerichtlichen Anwaltskosten etwas komplexer
Es war aber echt n Brecher von der Länge
Ohne den Sattel am Ende
Dafür die vorgerichtlichen Anwaltskosten etwas komplexer
Es war aber echt n Brecher von der Länge
07.10.2024, 16:28
(07.10.2024, 16:15)charly1234 schrieb: NRW war ähnlich
Ohne den Sattel am Ende
Dafür die vorgerichtlichen Anwaltskosten etwas komplexer
Es war aber echt n Brecher von der Länge
Was war bei den Anwaltskosten anders? Also in SA lief das auch so und bei den RA kosten war noch die Frage, ob der Kläger aktivlegitimiert ist.
07.10.2024, 16:34
Das mit dem Sattel muss mir mal einer erklären, das hat mich echt zerlegt, zumal ich dafür nur noch 20 Minuten Zeit hatte
07.10.2024, 16:47
Ich hab kein Mitverschulden vom Kl angenommen, keine Ahnung ob das vertretbar ist, aber im Originalurteil wurde 50% mitverschulden angenommen weil das Pferd in der letzten Zeit bereits mehrfach rumgebockt hatte und der Kl von der Beklagten darauf hingewiesen wurde und er sich trotzdem raufgesetzt hat.
In der Klausur wurde gesagt, das Pferd sei in der Reitstunde spontan unruhig geworden und habe plötzlich gebuckelt.
Naja, war ohnehin alles kaum zu schaffen 😅
In der Klausur wurde gesagt, das Pferd sei in der Reitstunde spontan unruhig geworden und habe plötzlich gebuckelt.
Naja, war ohnehin alles kaum zu schaffen 😅
07.10.2024, 16:57
Ich hab das mit dem Sattel so gelöst dass dem kein Widerspruchsrecht Zustand weil maßanfertigung. Widerspruchsfrist war gewahrt weil keine Belehrung. Und Rücktritt ging nicht weil er keinen Mangel dargelegt und bewiesen hat und die vermutungsregel nicht mehr greift weil länger ein Jahr nach Gefahr Übergang. Aber kein Plan ob das stimmt.