06.04.2024, 20:11
Ich verstehe die Herangehensweise schon nicht. Man fragt schlicht den Partner beiläufig, ob er darin ein Problem sehe, man selber ginge davon aus, dass bei Eigenvertretung kein "Mandat" iSd Klausel vorliegt, das wird er mit einem "Jaja, kein Problem" bestätigen und das wars. Alles, was hier geschrieben wird, ist ohnehin nicht maßgeblich.
06.04.2024, 20:17
Alles gut. Klang für mich halt wie jemand, der hofft, dass er da irgendwie was Tolles abgreifen kann oder ein Ermittlungsverfahren hat, das er gerne geheimhalten will.
Auf jeden Fall viel Erfolg für den Berufseinstieg und dass Du Dich hoffentlich nie selbst vertreten musst.
Nach meiner Interpretation wäre das nämlich eher in Strafverfahren relevant, da Ihr bei Zivilmandaten ohnehin wahrscheinlich alle legitimiert seid und Du dann zB bei ner Gebührenklage technisch auch nicht Dich selbst vertreten würdest, sondern die Gesellschaft.
Bin aber auch kein ausgewiesener Zivilrechtler. Ich bin halt so gestrickt, dass tatsächlich alles, was Kleinkram übersteigt von mir abgeben würde, da man halt dann doch in eigener Sache vielleicht nicht ganz objektiv ist.
Wollte niemanden persönlich angreifen, war einfach nur ein gutgemeinter Rat
Auf jeden Fall viel Erfolg für den Berufseinstieg und dass Du Dich hoffentlich nie selbst vertreten musst.
Nach meiner Interpretation wäre das nämlich eher in Strafverfahren relevant, da Ihr bei Zivilmandaten ohnehin wahrscheinlich alle legitimiert seid und Du dann zB bei ner Gebührenklage technisch auch nicht Dich selbst vertreten würdest, sondern die Gesellschaft.
Bin aber auch kein ausgewiesener Zivilrechtler. Ich bin halt so gestrickt, dass tatsächlich alles, was Kleinkram übersteigt von mir abgeben würde, da man halt dann doch in eigener Sache vielleicht nicht ganz objektiv ist.
Wollte niemanden persönlich angreifen, war einfach nur ein gutgemeinter Rat

06.04.2024, 21:17
Natürlich kannst du dich selbst vertreten und ist unter Anwälten auch Gang und Gäbe. Es ist doch gerade der Vorteil der Berufskenntnisse, dass man nicht für jede Sache einen externen Fachmann konsultieren muss. Frag mal den Arzt, ob er wegen einer simplen, aber behandlungsbedürftigen, Schnittverletzung in die Praxis des Kollegen fährt. Natürlich wird kein Allgemeinmediziner ohne Notlage einen komplizierten Bruch richten, aber das versteht sich wohl von selbst. Genauso solltest du nur deine Angelegenheiten selbst übernehmen, wenn du dir das zutraust und weißt, dass du es mit deinem Wissen hinbekommst. Der o.g. Spruch mit dem Esel kommt zum Tragen, wenn du weißt, dass du zu emotional reagierst. In dem Fall wäre die Abgabe an einen Kollegen sinnvoll. Wenn du deinen Fall aber rational betrachten kannst, spricht in vielen Fällen nichts dagegen, sich selbst zu vertreten.
Die Klausel ist übrigens eine ganz normale und zulässige Formulierung im Arbeitsvertrag. Sie müsste eigentlich nicht einmal drin stehen, denn als Nebenpflicht aus dem Vertrag ergibt sich sowieso, dass du mit deinem Arbeitgeber nicht in Konkurrenz treten darfst.
Daraus wiederum ergibt sich Sinn und Zweck der Klausel: es handelt sich um ein vertragliches Wettbewerbsverbot. Wenn du dich in Ausnahmefällen selbst vertrittst, trittst du jedoch nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber.
Und wenn du ganz sicher gehen willst: sag deinem Chef, dass du gerade ein Mandat in eigener Sache laufen hast. Zu 99,99% wird es niemanden interessieren und dein Chef deinen Hinweis mit einem "Ok" quittieren.
Die Klausel ist übrigens eine ganz normale und zulässige Formulierung im Arbeitsvertrag. Sie müsste eigentlich nicht einmal drin stehen, denn als Nebenpflicht aus dem Vertrag ergibt sich sowieso, dass du mit deinem Arbeitgeber nicht in Konkurrenz treten darfst.
Daraus wiederum ergibt sich Sinn und Zweck der Klausel: es handelt sich um ein vertragliches Wettbewerbsverbot. Wenn du dich in Ausnahmefällen selbst vertrittst, trittst du jedoch nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber.
Und wenn du ganz sicher gehen willst: sag deinem Chef, dass du gerade ein Mandat in eigener Sache laufen hast. Zu 99,99% wird es niemanden interessieren und dein Chef deinen Hinweis mit einem "Ok" quittieren.