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Hamburger Protokoll - Reform der Juristenausbildung
nachdenklich
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Beiträge: 500
Themen: 8
Registriert seit: Sep 2023
#11
14.04.2024, 11:22
.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2024, 22:56 von nachdenklich.)
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Praktiker
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Beiträge: 2.097
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#12
15.04.2024, 23:14
Nr. 1 von nachdenklich finde ich sehr bedenkenswert. Ich war in wenigen Jahren Berufsleben schon Richter, Staatsanwalt, Referent und Referatsleiter in Ministerien. Andere waren Anwalt und sind jetzt Richter oder umgekehrt. Diese Flexibilität ist wahnsinnig wertvoll. Jede "Reform", die solche Wege unmöglich machen würde, fände ich sehr schade.
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Sky
Senior Member
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Beiträge: 409
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#13
17.04.2024, 18:22
Ich war in der Vergangenheit ein großer Kritiker des ersten Staatsexamens.

An der Uni müsste es mehr und umfangreichere Möglichkeiten der Vorbereitung geben, was z.B. vernünftige Übungsklausurenkurse einschließt.

Die Lücke zwischen den großen Scheinen und den Anforderungen des StEX ist m.M.n. zu groß und der Prüfungsstoff zu ausufernd. Man wird zu sehr allein gelassen, sodass private Repetitorien einspringen, die meist die Anforderungen des StEX nicht abbilden.

Das alles macht das zweite Staatsexamen jedenfalls in meinem Herkunfts BL deutlich bessee. 

Ich halte es daher für sinnvoll das Ablegen einer Bachelorarbeit nach Abschluss der drei großen Scheine zu fordern. Zusätzlich könnte man dann die Pflicht schaffen mit einem Masterstudiengang aufzubauen, der auch einen Schwerpunkt erhält.

Der bestandene Master könnte dann als Zulassung zum Pflichtteil-StEX berechtigen.

Das würde auch die Regelstudienzeit, derzeit bei 12 Semester, nicht sprengen. Im Master würde man bereits die Vorbereitung für das StEX durchführen anhand der zu besuchenden Pflichtmodule. Dazu hätte man den SWP als Wahlmodule und die Masterarbeit würde sich dann inhaltlich über den Stoff der Wahlmodule erstrecken.

Diese Art schafft mehr Struktur, mehr Möglichkeiten, Abschlüsse unabhängig vom StEX und nimmt keine bestehenden Optionen.
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Spitzbube
Member
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Beiträge: 68
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2022
#14
17.04.2024, 23:25
(17.04.2024, 18:22)Sky schrieb:  Ich war in der Vergangenheit ein großer Kritiker des ersten Staatsexamens.

An der Uni müsste es mehr und umfangreichere Möglichkeiten der Vorbereitung geben, was z.B. vernünftige Übungsklausurenkurse einschließt.

Die Lücke zwischen den großen Scheinen und den Anforderungen des StEX ist m.M.n. zu groß und der Prüfungsstoff zu ausufernd. Man wird zu sehr allein gelassen, sodass private Repetitorien einspringen, die meist die Anforderungen des StEX nicht abbilden.

Das alles macht das zweite Staatsexamen jedenfalls in meinem Herkunfts BL deutlich bessee. 

Ich halte es daher für sinnvoll das Ablegen einer Bachelorarbeit nach Abschluss der drei großen Scheine zu fordern. Zusätzlich könnte man dann die Pflicht schaffen mit einem Masterstudiengang aufzubauen, der auch einen Schwerpunkt erhält.

Der bestandene Master könnte dann als Zulassung zum Pflichtteil-StEX berechtigen.

Das würde auch die Regelstudienzeit, derzeit bei 12 Semester, nicht sprengen. Im Master würde man bereits die Vorbereitung für das StEX durchführen anhand der zu besuchenden Pflichtmodule. Dazu hätte man den SWP als Wahlmodule und die Masterarbeit würde sich dann inhaltlich über den Stoff der Wahlmodule erstrecken.

Diese Art schafft mehr Struktur, mehr Möglichkeiten, Abschlüsse unabhängig vom StEX und nimmt keine bestehenden Optionen.

Gebe dir zur Lücke zwischen den scheinen und dem Examen recht.
Halte die Folgerung aber für abwegig, dass zwei weitere Scheinhausarbeiten zu schreiben und sie Bachelor- / Masterarbeit zu nennen diese Lücke ausfüllen kann. 

Naheliegender ist mE ein konsequenter Ausbau des jeweiligen Unireps inkl. umfassendem klausurenkurs und -Besprechung, wenn man privaten Repetitoren (zu recht) Konkurrenz machen möchte. 
Das ganze gerne auch zumindest universitätsübergreifend, über die Landesgrenzen hinweg ist wohl Traumtänzerei
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E-135
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Beiträge: 116
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2024
#15
03.05.2024, 01:48
Ich glaube die zentrale Frage ist doch, warum das 1. Examen (zentral) aus einer vielzahl von Klausuren besteht, die kaum eingegrenzt sind und die man in 1-2 wochen abrufen muss (genauso das 2.).

Diese Art von Wissensaneignug ist nicht nachhaltig und absolut aus der Zeit gefallen (wenn sie je sinnvoll war, was ich bezweifle.)

Die Folge ist extremer Druck und Stress für oft ernüchternde Ergebnisse, weil man die Fülle an Stoff nie so lernen kann, dass man nicht doch mehrere böse Überraschungen in Klausuren erlebt.

Warum dann nicht das Examen in das Studium integrieren? Über mehrere Semester und Module hinweg die jeweils meinetwegen sehr schweren klausuren? Und die Klausuren auch eingegrenzter?

Dieses "alles oder nichts" prinzip entspricht ja auch überhaupt nicht der Praxis.
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JuraLiebhaber
Member
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Beiträge: 247
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2023
#16
03.05.2024, 15:16
(03.05.2024, 01:48)E-135 schrieb:  Ich glaube die zentrale Frage ist doch, warum das 1. Examen (zentral) aus einer vielzahl von Klausuren besteht, die kaum eingegrenzt sind und die man in 1-2 wochen abrufen muss (genauso das 2.).

Diese Art von Wissensaneignug ist nicht nachhaltig und absolut aus der Zeit gefallen (wenn sie je sinnvoll war, was ich bezweifle.)

Die Folge ist extremer Druck und Stress für oft ernüchternde Ergebnisse, weil man die Fülle an Stoff nie so lernen kann, dass man nicht doch mehrere böse Überraschungen in Klausuren erlebt.

Warum dann nicht das Examen in das Studium integrieren? Über mehrere Semester und Module hinweg die jeweils meinetwegen sehr schweren klausuren? Und die Klausuren auch eingegrenzter?

Dieses "alles oder nichts" prinzip entspricht ja auch überhaupt nicht der Praxis.

Du unterliegst hier einem grundlegenden Fehlverständnis. 

Bei den Staatsexamina geht ist insbesondere auch darum, den Prüfling in die von dir kritisierte Stresssituation zu versetzen und abzuprüfen, zu welchen fachlichen Leistungen er in dieser Stresssituation in der Lage ist. 

Wenn man die Klausuren völlig losgelöst aufsplittert, geht dieser Prüfungseffekt verloren.

Auch ist das Alles oder Nichts Prinzip ganz und gar nicht praxisfern. Es gibt unzählige Situationen, in denen man als Rechtsanwender unter immensen Stress weiterhin fachlich funktionieren muss.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.05.2024, 15:17 von JuraLiebhaber.)
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guga
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Beiträge: 1.406
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#17
03.05.2024, 16:10
Welche Situationen sollen das sein?
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Konova
Senior Member
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Beiträge: 270
Themen: 21
Registriert seit: Jun 2023
#18
03.05.2024, 17:54
(03.05.2024, 16:10)guga schrieb:  Welche Situationen sollen das sein?
Verhandlungen in Eilsachen, wenn man adhoc keine Antwort auf die spontanen Beweismittel und Vorträge des Gegners hat  Upside_down

Die Examen sind aber mit Abstand die stressigste Zeit der meisten Juristen im gesamten beruflichen Leben, keine Frage.
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guga
Posting Freak
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Beiträge: 1.406
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#19
03.05.2024, 18:53
Was soll da stressig sein? Du hast endlos Zeit zum Überlegen und kannst jeder Zeit um eine kurze Unterbrechung bitte. Das ist eine oft geäußerte Behauptung, dass es im Beruf genau so stressig sein soll wie im Examen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.05.2024, 18:54 von guga.)
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