07.12.2023, 23:45
Nein, die Frage war, wie hoch die Arbeitsbelastung in der Tendenz ist. Die Angst vor einem Horrorarbeitsalltag mit den von dir skizzierten menschlichen Totalausfällen bringt einen Berufsanfänger wahrscheinlich so viel wie einem Erstflieger die Story mit dem Flugzeugabsturz.
(07.12.2023, 23:36)Schreiberling [MV] schrieb:(07.12.2023, 17:17)1Ri schrieb:(07.12.2023, 08:05)Schreiberling [MV] schrieb: Es hängt von vielen Faktoren ab, wie hoch die Belastung in der (ordentlichen) Gerichtsbarkeit ist. Das gilt hier für alle Anfragen a la: wie hoch wird die Belastung sein.
Landest Du - bspw. - in einer Kammer mit entspannten Rechtsgebieten, einem gelassenem Vorsitzenden und man freut sich einfach über Nachwuchs, dann wirst Du mit 40 Stunden pro Woche hinkommen.
Es kann aber auch die Hölle auf Erden sein, wenn Du in einem völlig abgesoffenen Dezernat landest und man wenig Verständnis dafür hat, wenn Du nicht 20 Erledigungen pro Monat in Bausachen hast. Wenn Du dann noch drölfzehn Entwürfe abliefern musst, die alle zerrissen werden, dann landest Du bei 70 Stunden aufwärts.
Das kann man so auch aufs Amtsgericht übertragen. Der Direktor kann die Losung ausgeben, dass man auf sich achten soll oder eben fordern, dass Du 14 Stunden im Haus bist, ansonsten wird es nichts mit dem „geeignet“.
Man kann es nur versuchen und dann entscheiden ob man mit ggf. hoher Belastung umgehen kann bzw. will.
Derartige AG Direktoren halte ich in der Breite allerdings für ein Gerücht. ProRi wachsen nicht auf Bäumen. Mal davon abgesehen, dass man auf leere Drohungen auch als ProRi nicht unbedingt eingehen muss. Und keine Baukammer verhandelt 20 Sachen allein aus einem Dezernat (selbst wenn man das mal als Übertreibung annimmt) im Monat (als Kammer), weil da spätestens der andere BE streikt.
Ich würde derartige Horrorgeschichten wirklich als Einzelfälle betrachten, die sich in keiner Weise mit dem decken, was ich - auch von allen Kollegen - kennengelernt habe.
Und genau darum ging es in meinem Beitrag. Und die Frage lautete wie hoch die Arbeitsbelastung ist bzw. sein kann. Klar ist das eine Horrorgeschichte, die aber eben vorkommt. Ist wie mit dem Fliegen…wenn das Flugzeug abstürzt und Du drin sitzt, bringt Dir die Tatsache nichts, dass das wirklich sehr unwahrscheinlich ist. Und so ist es - meiner Erfahrung nach - auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
08.12.2023, 09:16
Im Falle einer Überlastung beim Berufseinstieg könnte man auch noch das Bundesland wechseln und woanders anfangen. Wenn das Flugzeug abstürzt, kann man das leider nicht mehr wechseln

08.12.2023, 12:58
Genau, das ist der wesentliche Unterschied zu früher: die Unzufriedenen verlassen die Justiz wieder, wenn es zu arg wird. Der Fachkräftemangel macht es möglich. Kann ich auch aus meinem eigenen Umfeld so bestätigen. Die Fluktuation unter den Jüngeren hat verglichen mit früher deutlich zugenommen.
Aus der Justiz auszusteigen und dann später wieder an anderer Stelle in diese einzusteigen, dürfte allerdings weiterhin schwierig sein. Insofern sollte man sich wie der Fragesteller gut überlegen, an welcher Stelle man in die Justiz eintritt. Interne Wechsel sind zwar ebenfalls möglich, aber nicht frei planbar.
Aus der Justiz auszusteigen und dann später wieder an anderer Stelle in diese einzusteigen, dürfte allerdings weiterhin schwierig sein. Insofern sollte man sich wie der Fragesteller gut überlegen, an welcher Stelle man in die Justiz eintritt. Interne Wechsel sind zwar ebenfalls möglich, aber nicht frei planbar.
08.12.2023, 13:41
(08.12.2023, 12:58)Spencer schrieb: Genau, das ist der wesentliche Unterschied zu früher: die Unzufriedenen verlassen die Justiz wieder, wenn es zu arg wird. Der Fachkräftemangel macht es möglich. Kann ich auch aus meinem eigenen Umfeld so bestätigen. Die Fluktuation unter den Jüngeren hat verglichen mit früher deutlich zugenommen.
Aus der Justiz auszusteigen und dann später wieder an anderer Stelle in diese einzusteigen, dürfte allerdings weiterhin schwierig sein. Insofern sollte man sich wie der Fragesteller gut überlegen, an welcher Stelle man in die Justiz eintritt. Interne Wechsel sind zwar ebenfalls möglich, aber nicht frei planbar.
Ja, ein Wechsel mit einer anderen Tätigkeit zwischen drin dürfte in der Justiz sehr ungern gesehen werden. Wenn man aber sagt, man wolle von Richter in Land X zu Richter in Land Z wechseln, bspw. aus vorgeschobenen familiären Gründen, dürfte das wohl kein Problem darstellen?
Insofern dürfte man auf einer Horrorstelle sowieso nicht gefangen sein?
08.12.2023, 14:12
Was? Für einen 3k netto Job soll man also paar 100km weit weg ziehen und Freunde, Familie und Bekannte zurücklassen. Ist klar
08.12.2023, 14:55
08.12.2023, 15:12
Aber auch in dem Fall sollte man auf seiner alten Stelle schon etwas durchgehalten und ordentliche Arbeit abgeliefert haben. Abbrecher, die nach wenigen Wochen/Monaten hinschmeißen, sucht keiner. Und 12 Monate, die zb Bayern als Mindeststandzeit bei Bewerbern mit Vorerfahrung fordert, können auf der falschen Stelle lang werden.