01.12.2023, 10:30
(01.12.2023, 10:14)Leo@ius schrieb:(01.12.2023, 09:03)QuoVadis schrieb:(30.11.2023, 23:49)Egal schrieb: Wenn du dich nicht traust, anzurufen, würde ich zumindest eine Email an deinen zuständigen Partner schicken. Quasi als Kurzbewerbung mit ein paar Sätzen, dass es dir dort gut gefallen hat und du gerne in der Kanzlei arbeiten möchtest. Deine Examensergebnisse nennst du dabei auch.
Ich denke, das dürfte schon reichen um zu sehen, ob man an dir Interesse hat und dich in Betracht zieht. Hat man Interesse, wird man dich bitten pro forma deine Unterlagen nachzureichen oder vielleicht geht es auch über den kurzen Weg und du hast die Stelle relativ schnell.
Jemand weiter oben schrieb es schon. Wäre ich der Partner, bei dem du das Ref hattest und du würdest bei mir einsteigen wollen, würde ich mich wundern, dass du wie jeder andere Kandidat den normalen Bewerbungsweg gehst.
Danke! Auch wenn der letzte Kontakt schon ein Dreivierteljahr her ist und man zwischenzeitlich auch schon woanders arbeitet?
Auch dann. Du kannst dann noch in ein bis zwei Sätzen einfließen lassen, weshalb du wechseln möchtest. Zwingend ist das aber nicht. Das würde die Kanzlei dann selbst fragen, wenn das für sie eine Relevanz hat.
So läuft netzwerken. Man greift auf sein Netzwerk zurück, wenn es passt. Dazu musst du nicht alle 3 Monate eine "Hey, wie geht's dir email schreiben". Nach 4 Jahren wäre es vielleicht komisch aber doch nicht nach 3/4 Jahr während der Ausbildung.
12.12.2023, 19:25
Schließe mich den Vorrednern an.
Auf jeden Fall Anruf oder E-Mail an den ehemaligen Chef. Alles andere wäre ziemlich komisch.
Auf jeden Fall Anruf oder E-Mail an den ehemaligen Chef. Alles andere wäre ziemlich komisch.