17.01.2025, 15:09
Wisst ihr, inwiefern die auch auf die einzelnen Klausurnoten und nicht nur auf die Durchschnittsnote schauen? Lag nach dem Schriftlichen zwischen 8-9 und hab nach der mündlichen knapp über 10 P. Spielt es dann noch irgendeine Rolle, wenn man durch eine der Strafrechtsklausuren durchgefallen ist, wenn man die Einzelnotenübersicht bei der Bewerbung mitschicken muss?
17.01.2025, 15:58
Siehe Antwort im anderen Thread: Nein.