23.08.2023, 15:36
Es handelt sich aber um einen geldwerten Vorteil. Den Nutzen zieht er. Wie das Geld genau fließt, dürfte unerheblich sein, denke ich.
23.08.2023, 15:42
Die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Berufshaftpflichtversicherungen ist insgesamt recht umstritten. Der BFH hat sich mehrfach mit dem Thema beschäftigt. Hier muss wohl differenziert werden: "Übernimmt eine Rechtsanwaltssozietät den Versicherungsbeitrag einer angestellten Rechtsanwältin, die im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haftet, liegt Arbeitslohn regelmäßig nur in Höhe des übernommenen Prämienanteils vor, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestbemessungsgrundlage entfällt und den die Rechtsanwältin zur Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO benötigt" (BFH Urteil vom 01.10.2020 - VI R 11/18).
23.08.2023, 15:54
(23.08.2023, 15:27)ALTER MANN schrieb:(23.08.2023, 15:13)Kolbi schrieb: Wenn du 280,00 Euro mehr brutto bekommen hast, wie kommst du dann auf 110,00 Euro weniger netto?
Die 280 mehr bekommt ja nicht er, sondern die Versicherung. Er versteuert die nur.
Schande über mein Haupt, hatte oben nicht richtig gelesen. AG trägt die Kosten direkt.
24.08.2023, 14:47
Die Darstellung im Eingangspost ist vermutlich nicht vollständig.
Eigentlich müssten die 280 Euro nicht nur im Brutto auftauchen, sondern unten im Netto wieder abgezogen werden, denn der Betrag ging ja ganz real an die Versicherung.
Damit kommt es dann auch wieder hin, dass du diesen Monat weniger Netto hast, denn die 280 Euro brutto werden dir ja nicht als entsprechendes Netto ausgezahlt. Du zahlst nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge darauf, deswegen müssen sie in der Gehaltsabrechnung auftauchen.
Dass diese Abgaben zu zahlen sind, ist anerkannte Rechtsprechung. Alter Mann hat eins der vielen Urteile dazu zitiert. Ich habe einige Jahre in einer WPG gearbeitet und kann mich noch sehr gut an die diversen Zeitschriftenartikel aus NWB und Co. erinnern, die das zum Thema hatten.
Eigentlich müssten die 280 Euro nicht nur im Brutto auftauchen, sondern unten im Netto wieder abgezogen werden, denn der Betrag ging ja ganz real an die Versicherung.
Damit kommt es dann auch wieder hin, dass du diesen Monat weniger Netto hast, denn die 280 Euro brutto werden dir ja nicht als entsprechendes Netto ausgezahlt. Du zahlst nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge darauf, deswegen müssen sie in der Gehaltsabrechnung auftauchen.
Dass diese Abgaben zu zahlen sind, ist anerkannte Rechtsprechung. Alter Mann hat eins der vielen Urteile dazu zitiert. Ich habe einige Jahre in einer WPG gearbeitet und kann mich noch sehr gut an die diversen Zeitschriftenartikel aus NWB und Co. erinnern, die das zum Thema hatten.