25.06.2023, 15:10
(25.06.2023, 13:46)regresskreisel schrieb:(24.06.2023, 22:51)Egal schrieb: Ist unwirksam, wenn du nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der RV liegst. 10% sind maximal möglich, das wären 3 Stunden pro Woche und dementsprechend 12 - 15 im Monat.
Ist eigentlich ziemlich leicht zu googeln und wundert mich, dass eine Anwaltskammer sich traut, so einen Schmarrn überhaupt in den Arbeitsvertrag zu schreiben.
Wie du damit umgehen willst, musst du wissen. Wie sind denn die restlichen Konditionen? Ist das Gehalt vernünftig? Wenn du dich traust, würde ich Überstunden verweigern, wenn nicht, würde ich mir direkt eine andere Kanzlei suchen.
Edit: Oder du teilst mit, dass die Klausel unwirksam ist und dass du sie gestrichen haben möchtest.
Das mit der BBG der RV hab ich auch gelesen, aber gilt das auch bei "Diensten höherer Art"? Die Anwaltstätigkeit gehört dazu, aber es macht für mich keinen Sinn, dass auch bei angestellten Anwälten so strikt anzuwenden, wenn das Gehalt jetzt nicht besonders hoch ist bzw. keine leitende Funktion übernommen wird.
Meine Konditionen: 30h/Woche auf 4 Tage verteilt für 49k inkl. 13. Monatsgehalt. Ich wollte, wie gesagt, Vollzeit für 65k, aber da wurde mir gesagt, dass man mich noch nicht auslasten könne.
Mit der Abgeltungsklausel sind 30h zusätzlich pro Monat möglich, also 7,5h pro Woche, dh mein freier Freitag müsste ggf.öfters dran glauben, wenn da irgendwelche Termine liegen. Mit 37,5h pro Woche wäre ich dann auch nicht mehr weit von Vollzeit entfernt und das ist wohl nicht im Sinne der Teilzeitregelung.
Werde das definitiv ansprechen.
Das kann dir 100% keiner beantworten, es sei denn du lässt irgendwann den Richter vor dem ArbG entscheiden ;-)
In meinem ersten Job nach dem Ref wurde ich sehr schlecht bezahlt und habe am Ende meine Überstunden eingeklagt. Mein Choleriker-Chef war zwar sehr dreist, das Argument der "Dienste höherer Art" hat er jedoch nicht eingebracht. Daher wurde darüber nicht entschieden. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass bei jemandem, der z.B. mit 2.500 Euro brutto bei Vollzeit abgespeißt wird (ja, das gibt es) vom Gericht damit argumentiert wird, er würde Dienste höherer Art leisten. De facto war ich angestellt wie jeder andere Arbeitnehmer und nur weil ich für den Mandanten diese höhere Dienstleistung erbracht habe, hat das an meinem Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber nichts geändert.
Ein Gerichtsurteil ist mir dazu nicht bekannt, ist allerdings schon einige Jahre her, seitdem ich mich damit befasst habe.
26.06.2023, 21:16
(25.06.2023, 15:10)Egal schrieb:(25.06.2023, 13:46)regresskreisel schrieb:(24.06.2023, 22:51)Egal schrieb: Ist unwirksam, wenn du nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der RV liegst. 10% sind maximal möglich, das wären 3 Stunden pro Woche und dementsprechend 12 - 15 im Monat.
Ist eigentlich ziemlich leicht zu googeln und wundert mich, dass eine Anwaltskammer sich traut, so einen Schmarrn überhaupt in den Arbeitsvertrag zu schreiben.
Wie du damit umgehen willst, musst du wissen. Wie sind denn die restlichen Konditionen? Ist das Gehalt vernünftig? Wenn du dich traust, würde ich Überstunden verweigern, wenn nicht, würde ich mir direkt eine andere Kanzlei suchen.
Edit: Oder du teilst mit, dass die Klausel unwirksam ist und dass du sie gestrichen haben möchtest.
Das mit der BBG der RV hab ich auch gelesen, aber gilt das auch bei "Diensten höherer Art"? Die Anwaltstätigkeit gehört dazu, aber es macht für mich keinen Sinn, dass auch bei angestellten Anwälten so strikt anzuwenden, wenn das Gehalt jetzt nicht besonders hoch ist bzw. keine leitende Funktion übernommen wird.
Meine Konditionen: 30h/Woche auf 4 Tage verteilt für 49k inkl. 13. Monatsgehalt. Ich wollte, wie gesagt, Vollzeit für 65k, aber da wurde mir gesagt, dass man mich noch nicht auslasten könne.
Mit der Abgeltungsklausel sind 30h zusätzlich pro Monat möglich, also 7,5h pro Woche, dh mein freier Freitag müsste ggf.öfters dran glauben, wenn da irgendwelche Termine liegen. Mit 37,5h pro Woche wäre ich dann auch nicht mehr weit von Vollzeit entfernt und das ist wohl nicht im Sinne der Teilzeitregelung.
Werde das definitiv ansprechen.
Das kann dir 100% keiner beantworten, es sei denn du lässt irgendwann den Richter vor dem ArbG entscheiden ;-)
In meinem ersten Job nach dem Ref wurde ich sehr schlecht bezahlt und habe am Ende meine Überstunden eingeklagt. Mein Choleriker-Chef war zwar sehr dreist, das Argument der "Dienste höherer Art" hat er jedoch nicht eingebracht. Daher wurde darüber nicht entschieden. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass bei jemandem, der z.B. mit 2.500 Euro brutto bei Vollzeit abgespeißt wird (ja, das gibt es) vom Gericht damit argumentiert wird, er würde Dienste höherer Art leisten. De facto war ich angestellt wie jeder andere Arbeitnehmer und nur weil ich für den Mandanten diese höhere Dienstleistung erbracht habe, hat das an meinem Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber nichts geändert.
Ein Gerichtsurteil ist mir dazu nicht bekannt, ist allerdings schon einige Jahre her, seitdem ich mich damit befasst habe.
Klingt spannend. Wie hast du es geschafft, die Überstunden substantiiert darzulegen und unter Beweis zu stellen?
Das ist ja einer der wenigen Fälle, wo der Arbeitnehmer mal die schlechteren Karten hat und ausnahmsweise nicht direkt den roten Teppich vom Gericht ausgerollt bekommt. :D
@TE:
Rechtlich zulässig und praktisch üblich sind zwei verschiedene paar Schuhe. Und der Anwaltsberuf ist leider einer der Berufe, der öfters mal mehr abverlangt als das Gesetz u.U. in zulässiger Weise hergeben würde. Selbst wenn du eine super faire Überstundenregelung hättest - am Ende ruft einer deiner besseren Mandanten halt am Freitag um 16h an und möchte bis Montag 9h eine Stellungnahme auf dem Schreibtisch liegen haben. Klar kannst du dich dann einfach nicht drum kümmern, aber deinen Mandanten bist du dann irgendwann los. Dass du (anfangs) nur regulär angestellt bist, ist dafür zweitrangig. Du möchtest ja vermutlich irgendwann nicht mehr Zuarbeiter für deinen Chef sein, sondern dein eigenes Dezernat aufbauen, deine eigenen Fälle bearbeiten und deinen eigenen Umsatz (mit entsprechender Beteiligung) machen.
Normalerweise verschriftlicht man das als Arbeitgeber halt nicht so dämlich wie in deinem Fall. Wenn man schon unwirksam regelt, dann wenigstens richtig :D
27.06.2023, 07:45
27.06.2023, 12:59
(26.06.2023, 21:16)Anon schrieb:(25.06.2023, 15:10)Egal schrieb:(25.06.2023, 13:46)regresskreisel schrieb:(24.06.2023, 22:51)Egal schrieb: Ist unwirksam, wenn du nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der RV liegst. 10% sind maximal möglich, das wären 3 Stunden pro Woche und dementsprechend 12 - 15 im Monat.
Ist eigentlich ziemlich leicht zu googeln und wundert mich, dass eine Anwaltskammer sich traut, so einen Schmarrn überhaupt in den Arbeitsvertrag zu schreiben.
Wie du damit umgehen willst, musst du wissen. Wie sind denn die restlichen Konditionen? Ist das Gehalt vernünftig? Wenn du dich traust, würde ich Überstunden verweigern, wenn nicht, würde ich mir direkt eine andere Kanzlei suchen.
Edit: Oder du teilst mit, dass die Klausel unwirksam ist und dass du sie gestrichen haben möchtest.
Das mit der BBG der RV hab ich auch gelesen, aber gilt das auch bei "Diensten höherer Art"? Die Anwaltstätigkeit gehört dazu, aber es macht für mich keinen Sinn, dass auch bei angestellten Anwälten so strikt anzuwenden, wenn das Gehalt jetzt nicht besonders hoch ist bzw. keine leitende Funktion übernommen wird.
Meine Konditionen: 30h/Woche auf 4 Tage verteilt für 49k inkl. 13. Monatsgehalt. Ich wollte, wie gesagt, Vollzeit für 65k, aber da wurde mir gesagt, dass man mich noch nicht auslasten könne.
Mit der Abgeltungsklausel sind 30h zusätzlich pro Monat möglich, also 7,5h pro Woche, dh mein freier Freitag müsste ggf.öfters dran glauben, wenn da irgendwelche Termine liegen. Mit 37,5h pro Woche wäre ich dann auch nicht mehr weit von Vollzeit entfernt und das ist wohl nicht im Sinne der Teilzeitregelung.
Werde das definitiv ansprechen.
Das kann dir 100% keiner beantworten, es sei denn du lässt irgendwann den Richter vor dem ArbG entscheiden ;-)
In meinem ersten Job nach dem Ref wurde ich sehr schlecht bezahlt und habe am Ende meine Überstunden eingeklagt. Mein Choleriker-Chef war zwar sehr dreist, das Argument der "Dienste höherer Art" hat er jedoch nicht eingebracht. Daher wurde darüber nicht entschieden. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass bei jemandem, der z.B. mit 2.500 Euro brutto bei Vollzeit abgespeißt wird (ja, das gibt es) vom Gericht damit argumentiert wird, er würde Dienste höherer Art leisten. De facto war ich angestellt wie jeder andere Arbeitnehmer und nur weil ich für den Mandanten diese höhere Dienstleistung erbracht habe, hat das an meinem Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber nichts geändert.
Ein Gerichtsurteil ist mir dazu nicht bekannt, ist allerdings schon einige Jahre her, seitdem ich mich damit befasst habe.
Klingt spannend. Wie hast du es geschafft, die Überstunden substantiiert darzulegen und unter Beweis zu stellen?
Das ist ja einer der wenigen Fälle, wo der Arbeitnehmer mal die schlechteren Karten hat und ausnahmsweise nicht direkt den roten Teppich vom Gericht ausgerollt bekommt. :D
@TE:
Rechtlich zulässig und praktisch üblich sind zwei verschiedene paar Schuhe. Und der Anwaltsberuf ist leider einer der Berufe, der öfters mal mehr abverlangt als das Gesetz u.U. in zulässiger Weise hergeben würde. Selbst wenn du eine super faire Überstundenregelung hättest - am Ende ruft einer deiner besseren Mandanten halt am Freitag um 16h an und möchte bis Montag 9h eine Stellungnahme auf dem Schreibtisch liegen haben. Klar kannst du dich dann einfach nicht drum kümmern, aber deinen Mandanten bist du dann irgendwann los. Dass du (anfangs) nur regulär angestellt bist, ist dafür zweitrangig. Du möchtest ja vermutlich irgendwann nicht mehr Zuarbeiter für deinen Chef sein, sondern dein eigenes Dezernat aufbauen, deine eigenen Fälle bearbeiten und deinen eigenen Umsatz (mit entsprechender Beteiligung) machen.
Normalerweise verschriftlicht man das als Arbeitgeber halt nicht so dämlich wie in deinem Fall. Wenn man schon unwirksam regelt, dann wenigstens richtig :D
Das mit den drängelnden Mandanten höre ich immer wieder von Leuten aus der GK. Von den KMU kann ich es nicht bestätigen. Dort haben die Mitarbeiter Arbeitszeiten von ca. 8-17 Uhr, Freitag 13 oder 14 Uhr d.h. am Freitag um 16 Uhr kam in meinen gesamten 7 Jahren in der letzten Kanzlei nie jemand an. Die 1 1/2 Jahre davor habe ich Privatmandanten betreut und die kann man sich erst Recht "erziehen". Auch kenne ich Anwältinnen, die Teilzeit arbeiten, nicht nur pro Forma, sondern ganz real.
Ich vermute daher, man kann mit der Wahl der Kanzlei sehr viel in der Hinsicht steuern.
Meine Überstunden konnte ich nachweisen, weil der Zeitpunkt der letzten Bearbeitung gespeichert war. Wir hatten damals kein Anwaltsprogramm, sondern haben nur Windows und die gängigen Office Programme genutzt. Als ich meine Fälle zur Vorbereitung der Fallliste für den Fachanwalt durchging, fiel es mir auf und ich machte mir die Mühe, alles zu notieren.
Trotzdem würde ich der oder dem TE nicht empfehlen, den Weg über den Überstundenprozess zu gehen. Wie du schreibst, ist es quasi unmöglich, so einen Prozess als Arbeitnehmer zu gewinnen. War dann leider auch bei mir so. Erstinstanzlich Recht bekommen, in der zweiten Instanz wies mich jedoch der Richter darauf hin, dass ich die Duldung dieser Stunden nicht nachweisen könne. Schon kippt jeder Überstundenprozess, egal wie viele Überstunden man gemacht hat, denn das wird man selten nachweisen können. So lange keine Anweisung kommt, und die am besten schriftlich, heute noch XYZ fertig zu machen, kann man es vergessen. Eigener Wille die Arbeit zu schaffen und den Aktenberg kleiner werden zu lassen, zählt nicht.
Bitte daher nicht nachmachen, sondern im Vorfeld auf eine angemessene Regelung hinwirken :-)
Im Verfahren haben wir uns übrigens verglichen.
27.06.2023, 15:42
(27.06.2023, 12:59)Egal schrieb:(26.06.2023, 21:16)Anon schrieb:(25.06.2023, 15:10)Egal schrieb:(25.06.2023, 13:46)regresskreisel schrieb:(24.06.2023, 22:51)Egal schrieb: Ist unwirksam, wenn du nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der RV liegst. 10% sind maximal möglich, das wären 3 Stunden pro Woche und dementsprechend 12 - 15 im Monat.
Ist eigentlich ziemlich leicht zu googeln und wundert mich, dass eine Anwaltskammer sich traut, so einen Schmarrn überhaupt in den Arbeitsvertrag zu schreiben.
Wie du damit umgehen willst, musst du wissen. Wie sind denn die restlichen Konditionen? Ist das Gehalt vernünftig? Wenn du dich traust, würde ich Überstunden verweigern, wenn nicht, würde ich mir direkt eine andere Kanzlei suchen.
Edit: Oder du teilst mit, dass die Klausel unwirksam ist und dass du sie gestrichen haben möchtest.
Das mit der BBG der RV hab ich auch gelesen, aber gilt das auch bei "Diensten höherer Art"? Die Anwaltstätigkeit gehört dazu, aber es macht für mich keinen Sinn, dass auch bei angestellten Anwälten so strikt anzuwenden, wenn das Gehalt jetzt nicht besonders hoch ist bzw. keine leitende Funktion übernommen wird.
Meine Konditionen: 30h/Woche auf 4 Tage verteilt für 49k inkl. 13. Monatsgehalt. Ich wollte, wie gesagt, Vollzeit für 65k, aber da wurde mir gesagt, dass man mich noch nicht auslasten könne.
Mit der Abgeltungsklausel sind 30h zusätzlich pro Monat möglich, also 7,5h pro Woche, dh mein freier Freitag müsste ggf.öfters dran glauben, wenn da irgendwelche Termine liegen. Mit 37,5h pro Woche wäre ich dann auch nicht mehr weit von Vollzeit entfernt und das ist wohl nicht im Sinne der Teilzeitregelung.
Werde das definitiv ansprechen.
Das kann dir 100% keiner beantworten, es sei denn du lässt irgendwann den Richter vor dem ArbG entscheiden ;-)
In meinem ersten Job nach dem Ref wurde ich sehr schlecht bezahlt und habe am Ende meine Überstunden eingeklagt. Mein Choleriker-Chef war zwar sehr dreist, das Argument der "Dienste höherer Art" hat er jedoch nicht eingebracht. Daher wurde darüber nicht entschieden. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass bei jemandem, der z.B. mit 2.500 Euro brutto bei Vollzeit abgespeißt wird (ja, das gibt es) vom Gericht damit argumentiert wird, er würde Dienste höherer Art leisten. De facto war ich angestellt wie jeder andere Arbeitnehmer und nur weil ich für den Mandanten diese höhere Dienstleistung erbracht habe, hat das an meinem Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber nichts geändert.
Ein Gerichtsurteil ist mir dazu nicht bekannt, ist allerdings schon einige Jahre her, seitdem ich mich damit befasst habe.
Klingt spannend. Wie hast du es geschafft, die Überstunden substantiiert darzulegen und unter Beweis zu stellen?
Das ist ja einer der wenigen Fälle, wo der Arbeitnehmer mal die schlechteren Karten hat und ausnahmsweise nicht direkt den roten Teppich vom Gericht ausgerollt bekommt. :D
@TE:
Rechtlich zulässig und praktisch üblich sind zwei verschiedene paar Schuhe. Und der Anwaltsberuf ist leider einer der Berufe, der öfters mal mehr abverlangt als das Gesetz u.U. in zulässiger Weise hergeben würde. Selbst wenn du eine super faire Überstundenregelung hättest - am Ende ruft einer deiner besseren Mandanten halt am Freitag um 16h an und möchte bis Montag 9h eine Stellungnahme auf dem Schreibtisch liegen haben. Klar kannst du dich dann einfach nicht drum kümmern, aber deinen Mandanten bist du dann irgendwann los. Dass du (anfangs) nur regulär angestellt bist, ist dafür zweitrangig. Du möchtest ja vermutlich irgendwann nicht mehr Zuarbeiter für deinen Chef sein, sondern dein eigenes Dezernat aufbauen, deine eigenen Fälle bearbeiten und deinen eigenen Umsatz (mit entsprechender Beteiligung) machen.
Normalerweise verschriftlicht man das als Arbeitgeber halt nicht so dämlich wie in deinem Fall. Wenn man schon unwirksam regelt, dann wenigstens richtig :D
Das mit den drängelnden Mandanten höre ich immer wieder von Leuten aus der GK. Von den KMU kann ich es nicht bestätigen. Dort haben die Mitarbeiter Arbeitszeiten von ca. 8-17 Uhr, Freitag 13 oder 14 Uhr d.h. am Freitag um 16 Uhr kam in meinen gesamten 7 Jahren in der letzten Kanzlei nie jemand an. Die 1 1/2 Jahre davor habe ich Privatmandanten betreut und die kann man sich erst Recht "erziehen". Auch kenne ich Anwältinnen, die Teilzeit arbeiten, nicht nur pro Forma, sondern ganz real.
Ich vermute daher, man kann mit der Wahl der Kanzlei sehr viel in der Hinsicht steuern.
Meine Überstunden konnte ich nachweisen, weil der Zeitpunkt der letzten Bearbeitung gespeichert war. Wir hatten damals kein Anwaltsprogramm, sondern haben nur Windows und die gängigen Office Programme genutzt. Als ich meine Fälle zur Vorbereitung der Fallliste für den Fachanwalt durchging, fiel es mir auf und ich machte mir die Mühe, alles zu notieren.
Trotzdem würde ich der oder dem TE nicht empfehlen, den Weg über den Überstundenprozess zu gehen. Wie du schreibst, ist es quasi unmöglich, so einen Prozess als Arbeitnehmer zu gewinnen. War dann leider auch bei mir so. Erstinstanzlich Recht bekommen, in der zweiten Instanz wies mich jedoch der Richter darauf hin, dass ich die Duldung dieser Stunden nicht nachweisen könne. Schon kippt jeder Überstundenprozess, egal wie viele Überstunden man gemacht hat, denn das wird man selten nachweisen können. So lange keine Anweisung kommt, und die am besten schriftlich, heute noch XYZ fertig zu machen, kann man es vergessen. Eigener Wille die Arbeit zu schaffen und den Aktenberg kleiner werden zu lassen, zählt nicht.
Bitte daher nicht nachmachen, sondern im Vorfeld auf eine angemessene Regelung hinwirken :-)
Im Verfahren haben wir uns übrigens verglichen.
Verstehe, danke für deine Offenheit :)
Ja, du hast sicherlich nicht unrecht. Dieses "ich muss dauerhaft erreichbar sein" mag auch in Teilen hausgemachter Druck sein. Inwiefern man aber auch größere Mandanten erziehen könnte kann ich noch nicht beurteilen, dafür bin ich noch zu sehr Anfänger. Aber wenn mal einer von denen doch direkt bei mir anruft bzw. mir schreibt, dann klingt das schon immer recht pushy.
Gerade die KMUler, die nicht gerade über unbegrenzte Budgets verfügen, hab ich schon als sehr unangenehm erlebt. So hat bspw. letztens eine KMU-HR Freitag kurz vor (ihrem) Feieraben einen Fall bei mir abgeladen, mit der Bitte eine Einschätzung für sie fertig zu machen, die sie Montag, wenn sie wieder am Schreibtisch ist, direkt anschauen kann.
27.06.2023, 15:47
(27.06.2023, 15:42)Anon schrieb:(27.06.2023, 12:59)Egal schrieb:(26.06.2023, 21:16)Anon schrieb:(25.06.2023, 15:10)Egal schrieb:(25.06.2023, 13:46)regresskreisel schrieb: Das mit der BBG der RV hab ich auch gelesen, aber gilt das auch bei "Diensten höherer Art"? Die Anwaltstätigkeit gehört dazu, aber es macht für mich keinen Sinn, dass auch bei angestellten Anwälten so strikt anzuwenden, wenn das Gehalt jetzt nicht besonders hoch ist bzw. keine leitende Funktion übernommen wird.
Meine Konditionen: 30h/Woche auf 4 Tage verteilt für 49k inkl. 13. Monatsgehalt. Ich wollte, wie gesagt, Vollzeit für 65k, aber da wurde mir gesagt, dass man mich noch nicht auslasten könne.
Mit der Abgeltungsklausel sind 30h zusätzlich pro Monat möglich, also 7,5h pro Woche, dh mein freier Freitag müsste ggf.öfters dran glauben, wenn da irgendwelche Termine liegen. Mit 37,5h pro Woche wäre ich dann auch nicht mehr weit von Vollzeit entfernt und das ist wohl nicht im Sinne der Teilzeitregelung.
Werde das definitiv ansprechen.
Das kann dir 100% keiner beantworten, es sei denn du lässt irgendwann den Richter vor dem ArbG entscheiden ;-)
In meinem ersten Job nach dem Ref wurde ich sehr schlecht bezahlt und habe am Ende meine Überstunden eingeklagt. Mein Choleriker-Chef war zwar sehr dreist, das Argument der "Dienste höherer Art" hat er jedoch nicht eingebracht. Daher wurde darüber nicht entschieden. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass bei jemandem, der z.B. mit 2.500 Euro brutto bei Vollzeit abgespeißt wird (ja, das gibt es) vom Gericht damit argumentiert wird, er würde Dienste höherer Art leisten. De facto war ich angestellt wie jeder andere Arbeitnehmer und nur weil ich für den Mandanten diese höhere Dienstleistung erbracht habe, hat das an meinem Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber nichts geändert.
Ein Gerichtsurteil ist mir dazu nicht bekannt, ist allerdings schon einige Jahre her, seitdem ich mich damit befasst habe.
Klingt spannend. Wie hast du es geschafft, die Überstunden substantiiert darzulegen und unter Beweis zu stellen?
Das ist ja einer der wenigen Fälle, wo der Arbeitnehmer mal die schlechteren Karten hat und ausnahmsweise nicht direkt den roten Teppich vom Gericht ausgerollt bekommt. :D
@TE:
Rechtlich zulässig und praktisch üblich sind zwei verschiedene paar Schuhe. Und der Anwaltsberuf ist leider einer der Berufe, der öfters mal mehr abverlangt als das Gesetz u.U. in zulässiger Weise hergeben würde. Selbst wenn du eine super faire Überstundenregelung hättest - am Ende ruft einer deiner besseren Mandanten halt am Freitag um 16h an und möchte bis Montag 9h eine Stellungnahme auf dem Schreibtisch liegen haben. Klar kannst du dich dann einfach nicht drum kümmern, aber deinen Mandanten bist du dann irgendwann los. Dass du (anfangs) nur regulär angestellt bist, ist dafür zweitrangig. Du möchtest ja vermutlich irgendwann nicht mehr Zuarbeiter für deinen Chef sein, sondern dein eigenes Dezernat aufbauen, deine eigenen Fälle bearbeiten und deinen eigenen Umsatz (mit entsprechender Beteiligung) machen.
Normalerweise verschriftlicht man das als Arbeitgeber halt nicht so dämlich wie in deinem Fall. Wenn man schon unwirksam regelt, dann wenigstens richtig :D
Das mit den drängelnden Mandanten höre ich immer wieder von Leuten aus der GK. Von den KMU kann ich es nicht bestätigen. Dort haben die Mitarbeiter Arbeitszeiten von ca. 8-17 Uhr, Freitag 13 oder 14 Uhr d.h. am Freitag um 16 Uhr kam in meinen gesamten 7 Jahren in der letzten Kanzlei nie jemand an. Die 1 1/2 Jahre davor habe ich Privatmandanten betreut und die kann man sich erst Recht "erziehen". Auch kenne ich Anwältinnen, die Teilzeit arbeiten, nicht nur pro Forma, sondern ganz real.
Ich vermute daher, man kann mit der Wahl der Kanzlei sehr viel in der Hinsicht steuern.
Meine Überstunden konnte ich nachweisen, weil der Zeitpunkt der letzten Bearbeitung gespeichert war. Wir hatten damals kein Anwaltsprogramm, sondern haben nur Windows und die gängigen Office Programme genutzt. Als ich meine Fälle zur Vorbereitung der Fallliste für den Fachanwalt durchging, fiel es mir auf und ich machte mir die Mühe, alles zu notieren.
Trotzdem würde ich der oder dem TE nicht empfehlen, den Weg über den Überstundenprozess zu gehen. Wie du schreibst, ist es quasi unmöglich, so einen Prozess als Arbeitnehmer zu gewinnen. War dann leider auch bei mir so. Erstinstanzlich Recht bekommen, in der zweiten Instanz wies mich jedoch der Richter darauf hin, dass ich die Duldung dieser Stunden nicht nachweisen könne. Schon kippt jeder Überstundenprozess, egal wie viele Überstunden man gemacht hat, denn das wird man selten nachweisen können. So lange keine Anweisung kommt, und die am besten schriftlich, heute noch XYZ fertig zu machen, kann man es vergessen. Eigener Wille die Arbeit zu schaffen und den Aktenberg kleiner werden zu lassen, zählt nicht.
Bitte daher nicht nachmachen, sondern im Vorfeld auf eine angemessene Regelung hinwirken :-)
Im Verfahren haben wir uns übrigens verglichen.
Verstehe, danke für deine Offenheit :)
Ja, du hast sicherlich nicht unrecht. Dieses "ich muss dauerhaft erreichbar sein" mag auch in Teilen hausgemachter Druck sein. Inwiefern man aber auch größere Mandanten erziehen könnte kann ich noch nicht beurteilen, dafür bin ich noch zu sehr Anfänger. Aber wenn mal einer von denen doch direkt bei mir anruft bzw. mir schreibt, dann klingt das schon immer recht pushy.
Gerade die KMUler, die nicht gerade über unbegrenzte Budgets verfügen, hab ich schon als sehr unangenehm erlebt. So hat bspw. letztens eine KMU-HR Freitag kurz vor (ihrem) Feieraben einen Fall bei mir abgeladen, mit der Bitte eine Einschätzung für sie fertig zu machen, die sie Montag, wenn sie wieder am Schreibtisch ist, direkt anschauen kann.
Nice :D (Ironie)
27.06.2023, 15:54
"So hat bspw. letztens eine KMU-HR Freitag kurz vor (ihrem) Feieraben einen Fall bei mir abgeladen, mit der Bitte eine Einschätzung für sie fertig zu machen, die sie Montag, wenn sie wieder am Schreibtisch ist, direkt anschauen kann."
Arbeitest du in der GK? Ich kann es mir nur so erklären, dass sie für den hohen Stundensatz entsprechend Leistung sehen will. Oder sie dachte sich, Anwälte arbeiten immer so viel, also muss der hier auch ran.
Sehr emphatisch ist es nämlich nicht. Ich stelle an mein berufliches Umfeld nur die Anforderungen, die ich selbst bereit wäre zu erfüllen. Ausnahme: man möchte mit dem Anwaltsschreiben und einer kurzen Frist bewusst Druck erzeugen, aber das kann ich mir in dem Fall nicht vorstellen.
Arbeitest du in der GK? Ich kann es mir nur so erklären, dass sie für den hohen Stundensatz entsprechend Leistung sehen will. Oder sie dachte sich, Anwälte arbeiten immer so viel, also muss der hier auch ran.
Sehr emphatisch ist es nämlich nicht. Ich stelle an mein berufliches Umfeld nur die Anforderungen, die ich selbst bereit wäre zu erfüllen. Ausnahme: man möchte mit dem Anwaltsschreiben und einer kurzen Frist bewusst Druck erzeugen, aber das kann ich mir in dem Fall nicht vorstellen.
27.06.2023, 16:24
(27.06.2023, 15:54)Egal schrieb: Ich stelle an mein berufliches Umfeld nur die Anforderungen, die ich selbst bereit wäre zu erfüllen.
Das ist im GK-Kontext ja oftmals gerade der springende Punkt. Der KMUler verlangt in der laufenden Beratung nicht zwingend die Arbeit am Wochenende - da reicht es dann ggf., sofort zu antworten, dass man sich um die Sache kümmert und zu avisieren, dass man zu Beginn der kommenden Woche eine Lösung unterbreiten wird.
Steht auf Mandantenseite hingegen bspw. ein Fondsmanager, ist es (in kritischen Phasen eines Projekts) eben weniger gut möglich, zwei Tage zu pausieren, wenn der halt auch das WE durcharbeitet. Das hat dann nichts mit Mandantenerziehung zu tun, sondern damit, dass das Projekt einfach durchläuft.
06.07.2023, 08:47
Habe gerade einen Arbeitsangebot bekommen mit einer Abgeltungsklausel, dass 20% der wöchentlichen Arbeitszeit mit dem Gehalt abgegolten sind. (40h-Woche)
Klar, die Klausel ist zumindest transparent, aber 20 Prozent unbezahlte Mehrarbeit wären schon heftig. So üppig ist das Gehalt dann auch wieder nicht.
Klar, die Klausel ist zumindest transparent, aber 20 Prozent unbezahlte Mehrarbeit wären schon heftig. So üppig ist das Gehalt dann auch wieder nicht.
06.07.2023, 09:36
(06.07.2023, 08:47)IpsoJure schrieb: Habe gerade einen Arbeitsangebot bekommen mit einer Abgeltungsklausel, dass 20% der wöchentlichen Arbeitszeit mit dem Gehalt abgegolten sind. (40h-Woche)
Klar, die Klausel ist zumindest transparent, aber 20 Prozent unbezahlte Mehrarbeit wären schon heftig. So üppig ist das Gehalt dann auch wieder nicht.
Die Frage ist halt immer, ist das eine Sicherheitsklausel, die nicht wirklich gelebt wird. Oder ist schon fest eingeplant, dass du 20% mehr arbeitest. Ihr müsst verstehen, es gibt da draußen auch Menschen, die schreiben sich sofort auf, wenn sie an einem Tag mal 12 Minuten länger im Büro sind (und sei es, weil sich der Kaffeeklatsch am Nachmittag hingezogen hat) und wollen das dann irgendwann abfeiern.
Wir erfassen zB keine Überstunden aber im Umkehrschluss wird bei uns auch niemand für 8 Stunden ins Büro eingesperrt, wenn mal weniger zu tun ist. Und für einen Arzttermin oder den Friseur muss man sich auch keinen halben Tag Urlaub nehmen oder die Zeit vor- bzw. nacharbeiten.