17.02.2023, 22:56
(17.02.2023, 21:27)Berichterstatterin schrieb: Ich schließe mich den Vorrednern an. Du hast mein Mitgefühl für Deine schwierige Situation, aber auch meine Skepsis, was die Erfolgsaussichten einer Klage angeht: Nach meiner Erfahrung lassen Korrektoren Prüflinge nicht einfach so durchfallen: Viele suchen mehr als einmal nach dem entscheidenden Quentchen, das die Bearbeitung noch auf vier Punkte hebt. Und wenn ich eine Chance sehe, dann gebe ich halt als Zweitkorrektorin 4 und dann sieht es vielleicht auch im Überdenkungsverfahren aussichtsreicher aus.
Wenn bei Deinen Korrektoren also in drei Versuchen eine derartige Einigkeit vorlag, dann kann es sein, dass Kernjura ggf. einfach nicht zu Dir passt. Wenn Dich das Klageverfahren 7.000 Euro kostet, frage ich mich, ob Du die nicht z.B. in einem guten Masterprogramm besser in einen soliden Plan B investierst.
Wenn Du Dich für Verwaltungstätigkeiten interessierst, könntest Du z.B. erst einmal einen Job mit dem ersten Examen aufnehmen und Dich später über einen Master in öffentlicher Verwaltung nachqualifizieren.
Wenn Du Dir etwas im Bereich Zivilrecht/Sozialrecht hättest vorstellen können, könntest Du z.B. überlegen, ob Du mit einem Master Betreuung/Pflegschaft zu absolvieren, um später als Berufsbetreuer (sehr zukunftsträchtig) tätig sein zu können.
Wenn Dich Steuern nicht schrecken, könntest Du Dich in diesem Bereich fortbilden und später als Steuerberater durchstarten.
Vielleicht prüft Du noch einmal Deine Optionen. Viel Glück dabei.
Leider habe ich das bei meinen Klausuren nicht so gesehen, dass die Korrekturen wohlwollend sind und einen nicht durchfallen lassen. Ein Beispiel. In der z1 Klausur hat mir der erstkorrektor 4 Punkte gegeben. Die zweitkorrektoren hat mir 2 Punkte gegeben. Die zweitkorrektoren ruft am selben Tag den zweitkorrektor an und beide einigen sich telefonisch auf 3 Punkte. Ich war schon durch gewesen, hätte die zweitkorrektoren einfach zugestimmt. Stattdessen bemängelte sie Sachen, die der erstkorrektor komischerweise nicht bemängelte. Im Widerspruchsverfahren wurde der erst Korrektor nochmal mit meiner Klausur konfrontiert. Doch da redete er plötzlich meine Klausur schlecht. Da versteh einer mal die Welt. Ich habe sogar meine Klausur mit der eines Kollegen verglichen, der ebenfalls mit mir geschrieben hatte. Er hatte den gleichen Lösungsweg. Er bekam 5 Punkte von einem anderen Korrektur.
18.02.2023, 02:09
18.02.2023, 04:56
(18.02.2023, 02:09)gw23 schrieb:(16.02.2023, 22:41)Gast111 schrieb: Insgesamt hat mich das Widerspruchsverfahren knapp 10.000 Euro gekostet.
Darf ich etwas genauer fragen, wie sich das zusammengerechnet hat?
Der erste Anwalt wollte 700 Euro pro angegriffe Klausur haben. Ich habe alle 8 Klausuren angegriffen, in der Hoffnung auf einen Punkt. Folglich 8 Klausuren mal 700 € gleich 5600 plus MwSt. Der Zweite Anwalt wollte einen Studenlohn in Höhe von 250 pro Stunde. Er hat 4 Klausuren angegriffen. Bei ihm kam ich auf fast 4200 Euro. Ich habe extra zwei verschiedene Rechtsanwälte aufgesucht, weil ich mir dachte, dass das Vorgehen von beiden unterschiedlich ist. Zudem muss man wissen, dass falls der Widerspruch verworfen wird, man auch die Kosten des Verfahrens trägt. Diese beträgt 50 Euro pro angefochtene Klausur. Folglich musste ich, an die Landeskasse im ersten Widerspruchsverfahren 400 Euro und im zweiten Verfahren 200 Euro zahlen.
Und dass alles, wegen einem einzigen Punkt!!! Ich hatte in beiden Versuchen 27 Punkte statt der erforderlichen 28 Punkte, um so auf den Schnitt von 3,50 zu kommen. Mein Durchschnitt war somit 3,375. Folglich fehlen noch 0,125 Pünktchen.
Es gab auch Klausuren, die mit 2 Punkten bewertet wurden. Die Prüfer haben sich nicht einmal dazu bewegen lassen, diese Klausuren auf 3 Punkte anzuheben, obwohl sie meine Ausgangssituation kannten.
Es hat nicht mit wenig Lernen zu tun. Ich habe im EVD gesehen, wie viele Leute im ersten oder zweiten Anlauf durchgefallen sind. Und es waren eine Menge. Das hatte nichts damit zu tun gehabt, dass man zu dumm für jura war. Man braucht halt auch Glück mit den richtigen Klausuren und den Korrektoren. Es bringt nix alles über Versäumnisurteil und Einspruch zu lernen, wenn in der Klausur nix davon dran kommt.
Es gab Klausuren, die ich im EVD mit 8 oder 9 Punkten bestanden hatte. Deswegen kommt es es Examen meiner Meinung nach auf die Klausuren und Prüfer an. Und ein bisschen Glück.
18.02.2023, 08:21
Also mein spontaner Impuls bei dem von dir geschilderten Leidensweg war ähnlich wie bei meinen Vorrednern: Schlussstrich ziehen und Geld nicht in Klage, sondern in Weiterbildung/Umorientierung investieren.
Ist dein 1. Examen vielleicht so, dass du dich damit bewerben könntest? Neben den bereits gemachten Vorschlägen (Verwaltung/Sozialrecht/Steuerrecht) fällt mir noch das Datenschutzrecht ein. Es gibt einige Unternehmen, die den externen Datenschutzbeauftragten stellen oder den internen Datenschutzbeauftragten beraten. Da benötigt man auch nicht das 2. Examen.
Ist dein 1. Examen vielleicht so, dass du dich damit bewerben könntest? Neben den bereits gemachten Vorschlägen (Verwaltung/Sozialrecht/Steuerrecht) fällt mir noch das Datenschutzrecht ein. Es gibt einige Unternehmen, die den externen Datenschutzbeauftragten stellen oder den internen Datenschutzbeauftragten beraten. Da benötigt man auch nicht das 2. Examen.
18.02.2023, 08:32
Zuerst einmal: großen Respekt für deine Ausdauer.
Ich kenne jemanden, der vor kurzem ebenfalls den Gnadenversuch geschrieben hat. Er ist vorher ein Mal mit 23 und ein weiteres Mal mit 25 Punkten durchgefallen. Seiner Ansicht nach lag es daran, dass er schlichtweg Konzentrationsstörungen hatte und einfach nicht genug/nicht mit der notwendigen Tiefe die Materie durchdringen konnte. Und das merken die Korrektoren. Anhand der Formulierungen zeigt sich, ob der Prüfling das System verstanden hat, oder es stumpf ohne Verknüpfung auswendig lernt. Auch letzteres kann zum bestehen genügen, aber dafür bedarf es mehr Glück. Jede Vorgehensweise hat im Examen seine Daseinsberechtigung.
Deswegen tut es mir sehr leid zu hören, an welcher Position du dich befindest. Das muss sehr hart sein. Aber es ist wichtig, dich mit Alternativen auseinander zu setzen. Ich hab gesehen, wie sehr das alles an einem Nagen kann. (Ich hatte sowieso nicht verstanden, woher er überhaupt die ganze Kraft genommen hatte).
Das willst du im Moment vielleicht am wenigsten hören oder wahr haben, aber: auch das erste Examen ist sehr viel wert. Es ist wichtig, seine eigenen Grenzen, aber insbesondere Stärken und Schwächen zu erkennen. Darauf solltest du aufbauen und dich mehr damit beschäftigen, welcher Weg in Frage kommt. Denn das Widerspruchsverfahren wird aller Voraussicht nach keinen Erfolg haben. Mit dem ersten lassen sich vielfältigere Karrierewege einrichten, als einem auf dem Weg suggeriert wird.
Für deinen weiteren Weg alles Gute.
Ich kenne jemanden, der vor kurzem ebenfalls den Gnadenversuch geschrieben hat. Er ist vorher ein Mal mit 23 und ein weiteres Mal mit 25 Punkten durchgefallen. Seiner Ansicht nach lag es daran, dass er schlichtweg Konzentrationsstörungen hatte und einfach nicht genug/nicht mit der notwendigen Tiefe die Materie durchdringen konnte. Und das merken die Korrektoren. Anhand der Formulierungen zeigt sich, ob der Prüfling das System verstanden hat, oder es stumpf ohne Verknüpfung auswendig lernt. Auch letzteres kann zum bestehen genügen, aber dafür bedarf es mehr Glück. Jede Vorgehensweise hat im Examen seine Daseinsberechtigung.
Deswegen tut es mir sehr leid zu hören, an welcher Position du dich befindest. Das muss sehr hart sein. Aber es ist wichtig, dich mit Alternativen auseinander zu setzen. Ich hab gesehen, wie sehr das alles an einem Nagen kann. (Ich hatte sowieso nicht verstanden, woher er überhaupt die ganze Kraft genommen hatte).
Das willst du im Moment vielleicht am wenigsten hören oder wahr haben, aber: auch das erste Examen ist sehr viel wert. Es ist wichtig, seine eigenen Grenzen, aber insbesondere Stärken und Schwächen zu erkennen. Darauf solltest du aufbauen und dich mehr damit beschäftigen, welcher Weg in Frage kommt. Denn das Widerspruchsverfahren wird aller Voraussicht nach keinen Erfolg haben. Mit dem ersten lassen sich vielfältigere Karrierewege einrichten, als einem auf dem Weg suggeriert wird.
Für deinen weiteren Weg alles Gute.
18.02.2023, 11:50
(17.02.2023, 21:46)ABCDEFG schrieb:(17.02.2023, 18:02)VerzweifelterJurist schrieb:(17.02.2023, 17:13)Gast111 schrieb:(17.02.2023, 13:35)Ref.HH schrieb: Ich habe mal gehört, wenn man das Assessorexamen in Deutschland endgültig nicht bestanden hat, dass man es noch in Österreich machen könnte. Wahrscheinlich erkennen sie das dt. 1. Examen an. Ich habe aber keine Ahnung ob es stimmt. Könnte man ja mal recherchieren. Mal ganz ehrlich und nüchtern betrachtet, was denkst Du denn, was passieren würde, wenn dir ein Gericht den einen Punkt zuspricht? Das Prüfungsamt würde dich mit Pauken und Trompeten durch die Mündliche fallen lassen.
Das mag sein. Trotzdem will ich nichts unversucht lassen. Ich möchte mich nicht später fragen " was wäre passiert,wenn ich dass und das gemacht hätte". Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Auch meine Anwälte haben mir geraten den Klageweg zu gehen, da ich schon soweit gegangen bin. Der Klageweg kostet mich nochmal 7000 Euro. Die Gerichtskosten belaufen sich davon alleine auf 972 Euro, da der Streitwert im 2. Staatsexamen bei 15.000 Euro liegt.
Aber vielleicht hättest du einfach in der Examensvorbereitung mehr kämpfen sollen? Du hattest deine Chance. Dreimal. Du warst nicht gut genug. Irgendwann sollte man es dann auch gut sein lassen. 20.000€ für Widerspruchs- und Klageverfahren für was? Um dann also 4-Punkte-Anwalt 50h die Woche für 1600€ netto zu kloppen? Spar dir deine Energie. Such dir einen Job mit erstem Examen und lass es gut sein.
Was für eine unnötige Antwort. Offenbar geht es dem Fragesteller gerade nicht gut. Solche Zuspitzungen sind doch nicht notwendig. Warum bist du eigentlich so verbittert?
Ich bin überhaupt nicht verbittert. Aber der Fragensteller hatte nun mal seine Chance. Dreimal. Wir alle wissen, dass die Examina auch Glück sind, aber eben nicht nur. Man muss irgendwann auch einfach mal reflektieren und feststellen: man hatte seine Chance. Und man war nicht gut genug. Anstatt also die Schuld auf die Korrektoren zu schieben, die statt drei Punkten zwei gegeben haben, und 20.000€ in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren zu stecken, ist es für den eigenen Lebensweg und die mentale Gesundheit sicher besser, mit dem Thema anzuschließen und sich nach Alternativen umzusehen.
19.02.2023, 11:20
(18.02.2023, 11:50)VerzweifelterJurist schrieb:(17.02.2023, 21:46)ABCDEFG schrieb:(17.02.2023, 18:02)VerzweifelterJurist schrieb:(17.02.2023, 17:13)Gast111 schrieb:(17.02.2023, 13:35)Ref.HH schrieb: Ich habe mal gehört, wenn man das Assessorexamen in Deutschland endgültig nicht bestanden hat, dass man es noch in Österreich machen könnte. Wahrscheinlich erkennen sie das dt. 1. Examen an. Ich habe aber keine Ahnung ob es stimmt. Könnte man ja mal recherchieren. Mal ganz ehrlich und nüchtern betrachtet, was denkst Du denn, was passieren würde, wenn dir ein Gericht den einen Punkt zuspricht? Das Prüfungsamt würde dich mit Pauken und Trompeten durch die Mündliche fallen lassen.
Das mag sein. Trotzdem will ich nichts unversucht lassen. Ich möchte mich nicht später fragen " was wäre passiert,wenn ich dass und das gemacht hätte". Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Auch meine Anwälte haben mir geraten den Klageweg zu gehen, da ich schon soweit gegangen bin. Der Klageweg kostet mich nochmal 7000 Euro. Die Gerichtskosten belaufen sich davon alleine auf 972 Euro, da der Streitwert im 2. Staatsexamen bei 15.000 Euro liegt.
Aber vielleicht hättest du einfach in der Examensvorbereitung mehr kämpfen sollen? Du hattest deine Chance. Dreimal. Du warst nicht gut genug. Irgendwann sollte man es dann auch gut sein lassen. 20.000€ für Widerspruchs- und Klageverfahren für was? Um dann also 4-Punkte-Anwalt 50h die Woche für 1600€ netto zu kloppen? Spar dir deine Energie. Such dir einen Job mit erstem Examen und lass es gut sein.
Was für eine unnötige Antwort. Offenbar geht es dem Fragesteller gerade nicht gut. Solche Zuspitzungen sind doch nicht notwendig. Warum bist du eigentlich so verbittert?
Ich bin überhaupt nicht verbittert. Aber der Fragensteller hatte nun mal seine Chance. Dreimal. Wir alle wissen, dass die Examina auch Glück sind, aber eben nicht nur. Man muss irgendwann auch einfach mal reflektieren und feststellen: man hatte seine Chance. Und man war nicht gut genug. Anstatt also die Schuld auf die Korrektoren zu schieben, die statt drei Punkten zwei gegeben haben, und 20.000€ in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren zu stecken, ist es für den eigenen Lebensweg und die mentale Gesundheit sicher besser, mit dem Thema anzuschließen und sich nach Alternativen umzusehen.
Nein, wer zig Jahre in dieses Studium aus dem 19. Jahrhundert steckt, der wird nicht einfach locker lassen, weil wg. eines fucking Punkts das Examen flöten geht. Insbesondere, wenn Korrektoren sich über die Notenpunktzahl wg. Abweichungen noch einigen müssen, und dies zum Nachteil des Prüflings erfolgt.
Jeder weiß, dass die Kombination von drei Urteilen zu einer Klausur mit der Rechtspraxis und der Arbeit eines Rechtsanwalts nichts zu tun hat. Das heutige Examen entspricht nicht der Realität und dem Alltag von Juristen. Die Fälle sind einfacher und werden dennoch falsch gelöst - sowohl von Rechtsanwälten als auch von Richtern (siehe die Zahlen zu Berufungen). Dieses schwere Examen ist kein Garant zur Sicherung juristischer Qualität in der BRD. Es dient lediglich zur Eindämmung von Juristenschwemmen, die es faktisch seit den 2010er-Jahren nicht mehr gibt.
Von daher: Viel Erfolg bei deinem Kampf gegen dieses absurde System.
19.02.2023, 11:33
Du lässt es so klingen, als wären das Argumente gegen die jetzige Struktur der Ausbildung. Das sind ganz klar Argumente dafür. Seit dem 19 Jhd hat sich das System also bewährt.
Das Examen muss keine 1:1 Abbildung des späteren Berufs sein. Es muss nur eine Prognose auf die zu erwartende Arbeitsleistung abliefern. Hast du einmal einen IQ Test gesehen? Wie kommt es, dass der IQ Test keinen einzigen Beruf abbildet und dennoch die Arbeitsleistung besser vorhersagt als jeder andere Test, den man machen kann. Ein Mysterium!
Das Examen muss keine 1:1 Abbildung des späteren Berufs sein. Es muss nur eine Prognose auf die zu erwartende Arbeitsleistung abliefern. Hast du einmal einen IQ Test gesehen? Wie kommt es, dass der IQ Test keinen einzigen Beruf abbildet und dennoch die Arbeitsleistung besser vorhersagt als jeder andere Test, den man machen kann. Ein Mysterium!
19.02.2023, 12:28
(17.02.2023, 22:56)Gast111 schrieb:(17.02.2023, 21:27)Berichterstatterin schrieb: Ich schließe mich den Vorrednern an. Du hast mein Mitgefühl für Deine schwierige Situation, aber auch meine Skepsis, was die Erfolgsaussichten einer Klage angeht: Nach meiner Erfahrung lassen Korrektoren Prüflinge nicht einfach so durchfallen: Viele suchen mehr als einmal nach dem entscheidenden Quentchen, das die Bearbeitung noch auf vier Punkte hebt. Und wenn ich eine Chance sehe, dann gebe ich halt als Zweitkorrektorin 4 und dann sieht es vielleicht auch im Überdenkungsverfahren aussichtsreicher aus.
Wenn bei Deinen Korrektoren also in drei Versuchen eine derartige Einigkeit vorlag, dann kann es sein, dass Kernjura ggf. einfach nicht zu Dir passt. Wenn Dich das Klageverfahren 7.000 Euro kostet, frage ich mich, ob Du die nicht z.B. in einem guten Masterprogramm besser in einen soliden Plan B investierst.
Wenn Du Dich für Verwaltungstätigkeiten interessierst, könntest Du z.B. erst einmal einen Job mit dem ersten Examen aufnehmen und Dich später über einen Master in öffentlicher Verwaltung nachqualifizieren.
Wenn Du Dir etwas im Bereich Zivilrecht/Sozialrecht hättest vorstellen können, könntest Du z.B. überlegen, ob Du mit einem Master Betreuung/Pflegschaft zu absolvieren, um später als Berufsbetreuer (sehr zukunftsträchtig) tätig sein zu können.
Wenn Dich Steuern nicht schrecken, könntest Du Dich in diesem Bereich fortbilden und später als Steuerberater durchstarten.
Vielleicht prüft Du noch einmal Deine Optionen. Viel Glück dabei.
Leider habe ich das bei meinen Klausuren nicht so gesehen, dass die Korrekturen wohlwollend sind und einen nicht durchfallen lassen. Ein Beispiel. In der z1 Klausur hat mir der erstkorrektor 4 Punkte gegeben. Die zweitkorrektoren hat mir 2 Punkte gegeben. Die zweitkorrektoren ruft am selben Tag den zweitkorrektor an und beide einigen sich telefonisch auf 3 Punkte. Ich war schon durch gewesen, hätte die zweitkorrektoren einfach zugestimmt. Stattdessen bemängelte sie Sachen, die der erstkorrektor komischerweise nicht bemängelte. Im Widerspruchsverfahren wurde der erst Korrektor nochmal mit meiner Klausur konfrontiert. Doch da redete er plötzlich meine Klausur schlecht. Da versteh einer mal die Welt. Ich habe sogar meine Klausur mit der eines Kollegen verglichen, der ebenfalls mit mir geschrieben hatte. Er hatte den gleichen Lösungsweg. Er bekam 5 Punkte von einem anderen Korrektur.
Aus Deinem Post spricht -total nachvollziehbar- sehr viel Frust. Allerdings sehe ich nichts Rechtsfehlerhaftes (und nur darauf käme es bei einer Klage an) oder zwingend Boshaftes.
Das von Dir beschriebene Verfahren - Einigungsversuch bei Abweichung von 2 Punkten - ist in einigen GPA zwingend vorgesehen. Andere GPA lassen so eine "kleine" Differenz einfach ohne Einigungsverfahren stehen, was bei Dir aber im Ergebnis auf dasselbe (aus 2+4 Summe 6 oder aus 3+3 Summe 6) hinausgelaufen wäre.
Aufgabe des Zweitkorrektors ist nicht nur ein einfaches Zustimmen zum oder eine Plausibilitätskontrolle des Erstvotums, sondern eine eigenstädige Bewertung. Zwar ist es häufig so, dass man mit dem Erstkorrektor im Wesentlichen einverstanden ist und dann das Zweitvotum durch Verweise auf das Erstvotum deutlich abkürzt.
Aber manchmal gibt es -ohne bösen Willen des einen oder Notenkuscheln der anderen- unterschiedliche Einschätzungen. Z.B. kann ein Korrektor die Klausur als (noch) einfach und der andere die Klausur als (schon) durchschnittlich schwierig bewerten, so dass sich unterschiedlich strenge Beurteilungsmaßstäbe ergeben. Oder man legt denselben Maßstab an, gewichtet aber Teilabschnitte der Klausur unterschiedlich in den Anteilen am Gesamtergebnis, findet eine Argumentation noch ausbaufähig oder bereits ausreichend u.s.w. u.s.f.
Manchmal sehen vier Augen auch einfach mehr als zwei: Wie im normalen Leben, kann auch bei der Korrektur einer Klausur mal etwas übersehen werden, was ggf. später (eben beim Zweitkorrektor) auffällt.
Der Vergleich mit dem Kollegen bringt Dir auch nichts: Denn das Gericht überprüft ja nur, ob die Beurteilung Deiner Klausur rechtsfehlerhaft war. Aus einer - ggf. ja vielleicht sogar ebenso fehlerhafte, aber bestandskräftige - Beurteilung einer anderen Klausur kannst Du dabei keinen Honig saugen. Denn es gäbe insoweit ja keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.
Ich finde Deine Situation sehr schweirig und ziehe den Hut vor Dir, dass Du den Kopf nicht in den Sand steckst. Aber bist Du sicher, dass Du Dich nicht verrennst: Was hat Dir denn Dein Anwalt zu den Aussichten Deiner Klage mitgeteilt? Welche Rechtsfehler rügt er? Willst Du wirklich diese Zeit und dieses Geld investieren, anstatt einen Plan B zumindest in Betracht zu ziehen? Wozu willst Du das 2. Staatsexamen erlangen?
19.02.2023, 19:13
Die Grundannahme des Verfassers ist doch schon fehlerhaft. Ein Mangel an qualifizierten Personal wird nicht dadurch beseitigt, dass sich im mehreren Verfahren als ungeeignet bewertete Kandidaten nun doch die Zulassung erklagen.
Jura ist halt nicht für jeden das richtige. Und fairerweise muss man sagen: Die Qualitätsanforderungen sind gemessen an der Bedeutung und dem potenziellen Schaden mittlerweile so niedrig, dass man bei den vielen Versuchen nicht ernsthaft von einer Böswilligkeit eines Korrektors denken kann.
Man was sinnvolles mit Deinem Leben. Das Lebensglück hängt nicht von Examen ab und willst Du wirklich Dein Leben lang einen Job machen, den Du offensichtlich nicht gut kannst?
Jura ist halt nicht für jeden das richtige. Und fairerweise muss man sagen: Die Qualitätsanforderungen sind gemessen an der Bedeutung und dem potenziellen Schaden mittlerweile so niedrig, dass man bei den vielen Versuchen nicht ernsthaft von einer Böswilligkeit eines Korrektors denken kann.
Man was sinnvolles mit Deinem Leben. Das Lebensglück hängt nicht von Examen ab und willst Du wirklich Dein Leben lang einen Job machen, den Du offensichtlich nicht gut kannst?