15.01.2018, 18:03
Ich habe geschrieben, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgehoben wird und im übrigen abgewiesen.
15.01.2018, 19:14
Heute habe ich gemerkt, wie hilfreich die Kommentare für das materielle Recht im zweiten Examen sind. Nur mit dem VwGO Kommentar hing ich teilweise ganz schön in der Luft
15.01.2018, 19:23
Wann lief in NRW und in Hessen zuletzt eine behördenklausur? Könnte morgen eine dran kommen?
15.01.2018, 20:33
Doofe Frage: Gab es einen BP? Ich habe keinen gesehen und deshalb 34 II BauGB ivm BauNVO geprüft
15.01.2018, 20:37
15.01.2018, 20:54
Ich meine das da stand dass das Lokal in einem allgemeinen Wohngebiet liegt
34 habe ich daher nicht geprüft
:s
34 habe ich daher nicht geprüft

15.01.2018, 21:10
Bei einer Nutzungsuntersagung reicht doch die formelle Illegalität
habe gar kein BauGB geprüft...
Wenn ich die Vorinstanz (VG Gelsenkirchen http://https://openjur.de/u/613235.html) richtig verstehe, sind die Zwangsgeldandrohung und -festsetzung ebenfalls rechtmäßig, so dass der Antrag wohl komplett abzuweisen war (es sei denn, man fand die Begründung der AOSV nicht ausreichend).

Wenn ich die Vorinstanz (VG Gelsenkirchen http://https://openjur.de/u/613235.html) richtig verstehe, sind die Zwangsgeldandrohung und -festsetzung ebenfalls rechtmäßig, so dass der Antrag wohl komplett abzuweisen war (es sei denn, man fand die Begründung der AOSV nicht ausreichend).
15.01.2018, 21:36
Es ist umstritten, ob formelle Illegalität ausreicht, wenn die Nutzung dauerhaft untersagt wird. Nach VGH Kassel reicht in der Regel formelle Illegalität ABER, wenn die Bauaufsichtsbehörde ihre Ermessensentscheidung auch auf materielle Illegalität stützt, dann muss diese auch gegeben sein. Bei uns ging es ja in der Begründung der Verfügung durch die Behörde nicht nur darum, dass die Nutzungsänderung genehmigungsbedürftig ist und der AS keine Baugenehmigung hatte, sondern auch darum, dass die Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig ist, weil sie bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist.
15.01.2018, 21:56
(15.01.2018, 21:36)Hessen schrieb: Es ist umstritten, ob formelle Illegalität ausreicht, wenn die Nutzung dauerhaft untersagt wird. Nach VGH Kassel reicht in der Regel formelle Illegalität ABER, wenn die Bauaufsichtsbehörde ihre Ermessensentscheidung auch auf materielle Illegalität stützt, dann muss diese auch gegeben sein. Bei uns ging es ja in der Begründung der Verfügung durch die Behörde nicht nur darum, dass die Nutzungsänderung genehmigungsbedürftig ist und der AS keine Baugenehmigung hatte, sondern auch darum, dass die Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig ist, weil sie bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist.
Ich hab zwar gefühlt kräftig daneben gelangt, aber nachdem ich die Entscheidungen der Gerichte gelesen habe, gehe ich davon aus, dass bei uns aufgrund der Vielzahl der hinzugefügten Details viele Entscheidungen möglich waren. Die Begründung der Anordnung etwa schien ja in den Gerichtsentscheidungen deutlich ausführlicher als in unserem Fall gewesen zu sein. Auch waren in unserem Sachverhalt sicher genügend Argumente eingebaut, dass man auch in der Verhältnißmäßigkeitsprüfung der Ordnungsverfügung nochmal etwas weiter ausholt
15.01.2018, 22:02
Tja, ich bin gespannt, aber BP oder kein BP fuchst mich immer noch...Ich finde, wenn da einer war, hätten sie das mal an prominenter Stelle erwähnen können...Aber, ob man über § 30 BauGB in die BauNVO kommt oder über § 34 II BauGB ist hoffentlich nicht so weltbewegend. Mal gucken was morgen kommt.