05.04.2022, 15:41
In RLP heute die Klausur aus NDS zumindest sehr ähnliche Probleme. 2 Klagen 767, WK 771 und Erbscheinprobleme + Zeugenvernehmung
05.04.2022, 15:53
(05.04.2022, 15:23)Gästeliste schrieb:(05.04.2022, 14:48)Anticrustlaw schrieb:(05.04.2022, 14:33)Gast schrieb:(05.04.2022, 14:31)Anticrustlaw schrieb:(05.04.2022, 14:29)Gast schrieb: Kalender war egal. Im Kommentar stand "nicht fristgebunden". Warum nur sofortige Beschwerde und nicht Berufung?
Ich habe nur sofortige Beschwerde erwähnt, weil die feistgebunden ist aber nicht der widerspruch
Aber gegen Urteil ist doch Berufung statthaft... verstehe ich nicht :D
Es ging um die Frist des Widerspruchs, die in Abgrenzung zu 569
Es ging um die Zustellung der eV im Parteibetrieb und die Monatsfrist.
Die eV wurde doch ordnungsgemäß durch den Gerichtsvollzieher zugestellt?! Auch innerhalb eines Monats nach Zustellung an den Kläger?!
05.04.2022, 15:57
Das wäre super, wenn ihr mal kurz schildern könntet, was der SV war. Nicht nur die Kurzlösung, sondern worum ging es sv-mäßig?
05.04.2022, 16:02
Kam dann in HH gar kein ZVR? WTF
05.04.2022, 16:05
05.04.2022, 16:27
(05.04.2022, 15:53)Anticrustlaw schrieb:(05.04.2022, 15:23)Gästeliste schrieb:(05.04.2022, 14:48)Anticrustlaw schrieb:(05.04.2022, 14:33)Gast schrieb:(05.04.2022, 14:31)Anticrustlaw schrieb: Ich habe nur sofortige Beschwerde erwähnt, weil die feistgebunden ist aber nicht der widerspruch
Aber gegen Urteil ist doch Berufung statthaft... verstehe ich nicht :D
Es ging um die Frist des Widerspruchs, die in Abgrenzung zu 569
Es ging um die Zustellung der eV im Parteibetrieb und die Monatsfrist.
Die eV wurde doch ordnungsgemäß durch den Gerichtsvollzieher zugestellt?! Auch innerhalb eines Monats nach Zustellung an den Kläger?!
Dafür war aber der Kalender, weil fristende eigentlich 06.01.. der war aber anhaltinischer Feiertag. Deswegen fristende 07.01., an dem auch die Zustellung stattfand.
05.04.2022, 16:34
Bitter!
05.04.2022, 16:35
(05.04.2022, 16:27)Gästeliste schrieb:(05.04.2022, 15:53)Anticrustlaw schrieb:(05.04.2022, 15:23)Gästeliste schrieb:(05.04.2022, 14:48)Anticrustlaw schrieb:(05.04.2022, 14:33)Gast schrieb: Aber gegen Urteil ist doch Berufung statthaft... verstehe ich nicht :D
Es ging um die Frist des Widerspruchs, die in Abgrenzung zu 569
Es ging um die Zustellung der eV im Parteibetrieb und die Monatsfrist.
Die eV wurde doch ordnungsgemäß durch den Gerichtsvollzieher zugestellt?! Auch innerhalb eines Monats nach Zustellung an den Kläger?!
Dafür war aber der Kalender, weil fristende eigentlich 06.01.. der war aber anhaltinischer Feiertag. Deswegen fristende 07.01., an dem auch die Zustellung stattfand.
Ich hab den Kalender auch benutzt wegen der Monatsfrist für die Zustellung an den Vfg Kläger (Gerichtsvollzieher wurde von Vfg Klägerin beauftragt) und außerdem konnte man noch die Ladungsfrist 217 ansprechen, dass der Zeuge auch nicht rechtzeitig vom Gericht geladen werden konnte, da er als Beweismittel erst 4 Tage vorher angeboten wurde
05.04.2022, 16:39
(05.04.2022, 16:35)Ref(SH) schrieb:(05.04.2022, 16:27)Gästeliste schrieb:(05.04.2022, 15:53)Anticrustlaw schrieb:(05.04.2022, 15:23)Gästeliste schrieb:(05.04.2022, 14:48)Anticrustlaw schrieb: Es ging um die Frist des Widerspruchs, die in Abgrenzung zu 569
Es ging um die Zustellung der eV im Parteibetrieb und die Monatsfrist.
Die eV wurde doch ordnungsgemäß durch den Gerichtsvollzieher zugestellt?! Auch innerhalb eines Monats nach Zustellung an den Kläger?!
Dafür war aber der Kalender, weil fristende eigentlich 06.01.. der war aber anhaltinischer Feiertag. Deswegen fristende 07.01., an dem auch die Zustellung stattfand.
Ich hab den Kalender auch benutzt wegen der Monatsfrist für die Zustellung an den Vfg Kläger (Gerichtsvollzieher wurde von Vfg Klägerin beauftragt) und außerdem konnte man noch die Ladungsfrist 217 ansprechen, dass der Zeuge auch nicht rechtzeitig vom Gericht geladen werden konnte, da er als Beweismittel erst 4 Tage vorher angeboten wurde
Zeugen und sonstige Beweismittel zur Glaubhaftmachung sind im Verfügungsverfahren selbst „mitzubringen“. Gericht hat nicht zu laden.
05.04.2022, 16:40
Zeugen müssen von den Parteirn mitgebracht werden. Es erfolgt keine ladung