31.10.2020, 20:56
(31.10.2020, 19:47)Gast schrieb:Was für ein nettes Pamphlet, dem es leider an (vor allem juristischer) Substanz fehlt. Natürlich muss bei jeder Einschränkung von Grundrechten abgewogen werden (mit Ausnahme der Menschenwürde - wenn man die denn für ein Grundrecht halten will). Dabei spielt jedoch eine entscheidende Rolle, wie stark (objektiv - nicht nach Deinem persönlichen Empfinden) in das jeweilige Grundrecht eingegriffen wird. Und da dürfte es bei Dir, wenn Du nicht gerade Betreiber eines Gast- oder Veranstaltungsgewerbes bist, schon bei der Zahl der eingeschränkten Grundrechte eng werden. Denn eigentlich wird für Otto Normalbürger nur die Allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 Satz 1 eingeschränkt. Und die hat ihre Schranken (u.a.) in jeder gültigen Rechtsnorm.(31.10.2020, 19:26)Gast schrieb:(31.10.2020, 15:21)Gast schrieb:Peinlich erscheint mir eher, seine Party am Wochenende in der Abwägung höher zu gewichten, als die Gesundheit anderer. Aber gönn Dir ruhig Deinen Narzissmus....wenn jeder an sich selbst denkt, ist schließlich an alle gedacht.(31.10.2020, 13:57)Gast schrieb: Mimimi, mein Wohlstand und mein Lifestyle sind in Gefahr.
Und das nur, weil die alle Menschenleben schützen wollen, die Trottel
Menschenleben schützen - hört, hört, welch ehrwürdige Ziele. Wer würde dem widersprechen. Gott, bist Du peinlich.
Auch Dir würde ich empfehlen, mal von deinem so hohen moralischen Ross abzusteigen. Bei der dünnen Luft da oben kann mal schnell den Blick für das Ganze verlieren.
Dir sollte doch inzwischen klar sein, dass es nicht um die eine Party am Wochenende geht; genauso wenig wie es inzwischen darum geht, mal ein paar Wochen zuhause zu bleiben. Fakt ist, dass wir ohne funktionierenden Impfstoff aus der gegenwärtigen Angst- und "Maßnahmen"-Spirale nicht mehr raus kommen werden. Es wird ernsthaft gefordert, die "neue Normalität" zur dauerhaften Normalität für immer zu machen. Unter anderem von sogenannten "Top-Virologen". Und hier sage ich, das geht zu weit. Da mache ich nicht mit. Hier ist eine rote Linie überschritten.
Im Grundgesetz steht übrigens: Die WÜRDE des Menschen ist unantastbar, nicht der Infektions- oder Gesundheitsschutz. Eine staatliche Exekutive, die den Menschen nur noch als potentiellen Virenträger im Blick hält und seine grundlegendsten Bedürfnisse als soziales Wesen völlig missachtet oder lapidar herunterspielt ("jetzt reist euch mal zusammen"), bewegt sich auf verfassungsrechtlich sehr dünnem Eis. Dies gilt es erst recht für Behördenleiter, die den öffentlichen Diskurs über Maßnahmen scheinbar unterbinden möchten ("Die Maßnahmen dürfen nicht mehr infrage gestellt werden."). Auch ein Wording a la "brachial Durchgreifen", "Daumenschrauben anziehen", "Öffnungsdiskussionsorgien" oder "Zügel anziehen" zeugt m.E. von einer Denkweise, die in einem krassen Widerspruch zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.
Dass die Maßnahmen darüber hinaus irgendwie in Abrede stellen würden, dass der Mensch ein "soziales Wesen" ist, wie Du schreibst, ist auch grober Unfug. Du darfst Dich weiterhin mit zehn Menschen gleichzeitig treffen. Zehn ist ne Menge. Die meisten meiner Treffen finden mit wesentlich weniger Menschen statt. Größere müssen halt jetzt mal ausfallen, oder wir müssen uns nacheinander treffen, oder in zeitlich versetzten Gruppen. DAS ist für Dich eine menschenunwürdige Einschränkung Deiner Existenz als soziales Wesen? Das ist mit lächerlich noch wohlwollend umschrieben.
Es geht Dir und vielen anderen, wie so oft, nur um den Erhalt von Privilegien, niemals von Rechten. Denn der durchschnittliche Hartz-IV-Empfänger lebt, verfassungsgerichtlich abgesegnet, schon lange unter solchen Bedingungen. Der hat im Monat knapp 40€ für seine soziale Teilhabe. Großes Sozialleben ist damit nicht drin, gerade wenn man sich auch noch Sachen leisten will, für die der Regelsatz (fast) nichts vorsieht...wie mal ein Glas Wein trinken oder ein Buch lesen. Das war für die allermeisten Menschen immer total okay, weil es ja nur den trifft. Jetzt, wo man selber, absehbar für eine begrenzte Zeit, sich mal selber etwas einschränken soll, ist das sofort gegen die Menschenwürde.
Ich würde grundsätzlich empfehlen, mit ein bisschen mehr Demut an die Sache ran zu gehen. Kritisch sein gegenüber staatlichen Maßnahmen ist immer gut, aber dann bitte auch konsequent und argumentativ konsistent. Jedes Grundrecht ist wichtig, immer und für jeden. Aber vielleicht kann man doch irgendwie einsehen, dass das Leben in diesem Kanon etwas besondere darstellt. Denn das Leben ist eines der wenigen Grundrechte, bei denen es keine zweite Chance gibt. Einmal verloren, ist es für immer weg. Da kann man auch mal ein paar Wochenenden am Stück zu Hause bleiben.
31.10.2020, 21:23
(31.10.2020, 20:56)Gast schrieb:(31.10.2020, 19:47)Gast schrieb:Was für ein nettes Pamphlet, dem es leider an (vor allem juristischer) Substanz fehlt. Natürlich muss bei jeder Einschränkung von Grundrechten abgewogen werden (mit Ausnahme der Menschenwürde - wenn man die denn für ein Grundrecht halten will). Dabei spielt jedoch eine entscheidende Rolle, wie stark (objektiv - nicht nach Deinem persönlichen Empfinden) in das jeweilige Grundrecht eingegriffen wird. Und da dürfte es bei Dir, wenn Du nicht gerade Betreiber eines Gast- oder Veranstaltungsgewerbes bist, schon bei der Zahl der eingeschränkten Grundrechte eng werden. Denn eigentlich wird für Otto Normalbürger nur die Allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 Satz 1 eingeschränkt. Und die hat ihre Schranken (u.a.) in jeder gültigen Rechtsnorm.(31.10.2020, 19:26)Gast schrieb:(31.10.2020, 15:21)Gast schrieb:Peinlich erscheint mir eher, seine Party am Wochenende in der Abwägung höher zu gewichten, als die Gesundheit anderer. Aber gönn Dir ruhig Deinen Narzissmus....wenn jeder an sich selbst denkt, ist schließlich an alle gedacht.(31.10.2020, 13:57)Gast schrieb: Mimimi, mein Wohlstand und mein Lifestyle sind in Gefahr.
Und das nur, weil die alle Menschenleben schützen wollen, die Trottel
Menschenleben schützen - hört, hört, welch ehrwürdige Ziele. Wer würde dem widersprechen. Gott, bist Du peinlich.
Auch Dir würde ich empfehlen, mal von deinem so hohen moralischen Ross abzusteigen. Bei der dünnen Luft da oben kann mal schnell den Blick für das Ganze verlieren.
Dir sollte doch inzwischen klar sein, dass es nicht um die eine Party am Wochenende geht; genauso wenig wie es inzwischen darum geht, mal ein paar Wochen zuhause zu bleiben. Fakt ist, dass wir ohne funktionierenden Impfstoff aus der gegenwärtigen Angst- und "Maßnahmen"-Spirale nicht mehr raus kommen werden. Es wird ernsthaft gefordert, die "neue Normalität" zur dauerhaften Normalität für immer zu machen. Unter anderem von sogenannten "Top-Virologen". Und hier sage ich, das geht zu weit. Da mache ich nicht mit. Hier ist eine rote Linie überschritten.
Im Grundgesetz steht übrigens: Die WÜRDE des Menschen ist unantastbar, nicht der Infektions- oder Gesundheitsschutz. Eine staatliche Exekutive, die den Menschen nur noch als potentiellen Virenträger im Blick hält und seine grundlegendsten Bedürfnisse als soziales Wesen völlig missachtet oder lapidar herunterspielt ("jetzt reist euch mal zusammen"), bewegt sich auf verfassungsrechtlich sehr dünnem Eis. Dies gilt es erst recht für Behördenleiter, die den öffentlichen Diskurs über Maßnahmen scheinbar unterbinden möchten ("Die Maßnahmen dürfen nicht mehr infrage gestellt werden."). Auch ein Wording a la "brachial Durchgreifen", "Daumenschrauben anziehen", "Öffnungsdiskussionsorgien" oder "Zügel anziehen" zeugt m.E. von einer Denkweise, die in einem krassen Widerspruch zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.
Dass die Maßnahmen darüber hinaus irgendwie in Abrede stellen würden, dass der Mensch ein "soziales Wesen" ist, wie Du schreibst, ist auch grober Unfug. Du darfst Dich weiterhin mit zehn Menschen gleichzeitig treffen. Zehn ist ne Menge. Die meisten meiner Treffen finden mit wesentlich weniger Menschen statt. Größere müssen halt jetzt mal ausfallen, oder wir müssen uns nacheinander treffen, oder in zeitlich versetzten Gruppen. DAS ist für Dich eine menschenunwürdige Einschränkung Deiner Existenz als soziales Wesen? Das ist mit lächerlich noch wohlwollend umschrieben.
Es geht Dir und vielen anderen, wie so oft, nur um den Erhalt von Privilegien, niemals von Rechten. Denn der durchschnittliche Hartz-IV-Empfänger lebt, verfassungsgerichtlich abgesegnet, schon lange unter solchen Bedingungen. Der hat im Monat knapp 40€ für seine soziale Teilhabe. Großes Sozialleben ist damit nicht drin, gerade wenn man sich auch noch Sachen leisten will, für die der Regelsatz (fast) nichts vorsieht...wie mal ein Glas Wein trinken oder ein Buch lesen. Das war für die allermeisten Menschen immer total okay, weil es ja nur den trifft. Jetzt, wo man selber, absehbar für eine begrenzte Zeit, sich mal selber etwas einschränken soll, ist das sofort gegen die Menschenwürde.
Ich würde grundsätzlich empfehlen, mit ein bisschen mehr Demut an die Sache ran zu gehen. Kritisch sein gegenüber staatlichen Maßnahmen ist immer gut, aber dann bitte auch konsequent und argumentativ konsistent. Jedes Grundrecht ist wichtig, immer und für jeden. Aber vielleicht kann man doch irgendwie einsehen, dass das Leben in diesem Kanon etwas besondere darstellt. Denn das Leben ist eines der wenigen Grundrechte, bei denen es keine zweite Chance gibt. Einmal verloren, ist es für immer weg. Da kann man auch mal ein paar Wochenenden am Stück zu Hause bleiben.
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit dem Sartorius werfen!
„schon bei der Zahl der eingeschränkten Grundrechte eng werden.“ Das klingt sehr nach schematischer Betrachtungsweise, als wäre praktische Konkordanz eine Rechenoperation.
„Und die hat ihre Schranken (u.a.) in jeder gültigen Rechtsnorm.“ das ist nur die halbe Wahrheit, selbstverständlich nur in jeder verhältnismäßigen Norm.
„Zehn ist ne Menge. Die meisten meiner Treffen finden mit wesentlich weniger Menschen statt. Größere müssen halt jetzt mal ausfallen, oder wir müssen uns nacheinander treffen, oder in zeitlich versetzten Gruppen. DAS ist für Dich eine menschenunwürdige Einschränkung Deiner Existenz als soziales Wesen? Das ist mit lächerlich noch wohlwollend umschrieben.“ damit sind die Maßnahmen nur sehr unzureichend beschrieben. Verboten ist alles, was Spaß macht, beispielsweise Fußball, ein gemeinsames Essen in einem Restaurant und anschließend zum Ausklang des Tages und Entspannung ein Bordellbesuch. Damit wird explizit das Ziel verfolgt, jeden Anlass zum Verlassen des Hauses außer Arbeit und Einkaufen zu beseitigen. Der gedankliche Sprung zur Menschenwürde (der Mensch reduziert auf seine Eigenschaft als potenzieller Virenträger und Zählgröße in einer Inzidenzstatistik) ist da nicht weit.
„wie mal ein Glas Wein trinken oder ein Buch lesen.“ Ein Recht auf Rausch gibt es laut BVerfG selbstverständlich nicht, und als ALG II-Empfänger (Hartz IV ist so was von unjuristische Umgangssprache, es geht um Leistungen nach dem SGB II, Hartz war der Namensgeber einer Kommission, deren Entwürfe auf mehreren Paketen Bestand, und die der Deutsche Bundestag dann in Gesetzesform gegossen hat) bekommt man in der Regel einen kostenlosen Nutzerausweis für öffentliche Bibliotheken.
„Aber vielleicht kann man doch irgendwie einsehen, dass das Leben in diesem Kanon etwas besondere darstellt.“ Das mag gefühlt der Fall sein, aber auch das Recht auf Leben ist - anders als etwa die unbeschränkte Religionsfreiheit oder die unbeschränkte Versammlungsfreiheit in geschlossenen Räumen - mit einem einfachen Gesetzesvorbehalt versehen.
„Ich würde grundsätzlich empfehlen, mit ein bisschen mehr Demut an die Sache ran zu gehen.“ ein wenig Demut steht uns allen gut in diesen Zeiten. Dieses Coronading ist größer als wir alle. Lasst mal zusammenhalten und uns gegenseitig stützen, zum Beweis, dass wir einander nicht der Wolf sind.
31.10.2020, 21:29
(31.10.2020, 21:23)GastHe schrieb:(31.10.2020, 20:56)Gast schrieb:(31.10.2020, 19:47)Gast schrieb:Was für ein nettes Pamphlet, dem es leider an (vor allem juristischer) Substanz fehlt. Natürlich muss bei jeder Einschränkung von Grundrechten abgewogen werden (mit Ausnahme der Menschenwürde - wenn man die denn für ein Grundrecht halten will). Dabei spielt jedoch eine entscheidende Rolle, wie stark (objektiv - nicht nach Deinem persönlichen Empfinden) in das jeweilige Grundrecht eingegriffen wird. Und da dürfte es bei Dir, wenn Du nicht gerade Betreiber eines Gast- oder Veranstaltungsgewerbes bist, schon bei der Zahl der eingeschränkten Grundrechte eng werden. Denn eigentlich wird für Otto Normalbürger nur die Allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 Satz 1 eingeschränkt. Und die hat ihre Schranken (u.a.) in jeder gültigen Rechtsnorm.(31.10.2020, 19:26)Gast schrieb:(31.10.2020, 15:21)Gast schrieb: Menschenleben schützen - hört, hört, welch ehrwürdige Ziele. Wer würde dem widersprechen. Gott, bist Du peinlich.Peinlich erscheint mir eher, seine Party am Wochenende in der Abwägung höher zu gewichten, als die Gesundheit anderer. Aber gönn Dir ruhig Deinen Narzissmus....wenn jeder an sich selbst denkt, ist schließlich an alle gedacht.
Auch Dir würde ich empfehlen, mal von deinem so hohen moralischen Ross abzusteigen. Bei der dünnen Luft da oben kann mal schnell den Blick für das Ganze verlieren.
Dir sollte doch inzwischen klar sein, dass es nicht um die eine Party am Wochenende geht; genauso wenig wie es inzwischen darum geht, mal ein paar Wochen zuhause zu bleiben. Fakt ist, dass wir ohne funktionierenden Impfstoff aus der gegenwärtigen Angst- und "Maßnahmen"-Spirale nicht mehr raus kommen werden. Es wird ernsthaft gefordert, die "neue Normalität" zur dauerhaften Normalität für immer zu machen. Unter anderem von sogenannten "Top-Virologen". Und hier sage ich, das geht zu weit. Da mache ich nicht mit. Hier ist eine rote Linie überschritten.
Im Grundgesetz steht übrigens: Die WÜRDE des Menschen ist unantastbar, nicht der Infektions- oder Gesundheitsschutz. Eine staatliche Exekutive, die den Menschen nur noch als potentiellen Virenträger im Blick hält und seine grundlegendsten Bedürfnisse als soziales Wesen völlig missachtet oder lapidar herunterspielt ("jetzt reist euch mal zusammen"), bewegt sich auf verfassungsrechtlich sehr dünnem Eis. Dies gilt es erst recht für Behördenleiter, die den öffentlichen Diskurs über Maßnahmen scheinbar unterbinden möchten ("Die Maßnahmen dürfen nicht mehr infrage gestellt werden."). Auch ein Wording a la "brachial Durchgreifen", "Daumenschrauben anziehen", "Öffnungsdiskussionsorgien" oder "Zügel anziehen" zeugt m.E. von einer Denkweise, die in einem krassen Widerspruch zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.
Dass die Maßnahmen darüber hinaus irgendwie in Abrede stellen würden, dass der Mensch ein "soziales Wesen" ist, wie Du schreibst, ist auch grober Unfug. Du darfst Dich weiterhin mit zehn Menschen gleichzeitig treffen. Zehn ist ne Menge. Die meisten meiner Treffen finden mit wesentlich weniger Menschen statt. Größere müssen halt jetzt mal ausfallen, oder wir müssen uns nacheinander treffen, oder in zeitlich versetzten Gruppen. DAS ist für Dich eine menschenunwürdige Einschränkung Deiner Existenz als soziales Wesen? Das ist mit lächerlich noch wohlwollend umschrieben.
Es geht Dir und vielen anderen, wie so oft, nur um den Erhalt von Privilegien, niemals von Rechten. Denn der durchschnittliche Hartz-IV-Empfänger lebt, verfassungsgerichtlich abgesegnet, schon lange unter solchen Bedingungen. Der hat im Monat knapp 40€ für seine soziale Teilhabe. Großes Sozialleben ist damit nicht drin, gerade wenn man sich auch noch Sachen leisten will, für die der Regelsatz (fast) nichts vorsieht...wie mal ein Glas Wein trinken oder ein Buch lesen. Das war für die allermeisten Menschen immer total okay, weil es ja nur den trifft. Jetzt, wo man selber, absehbar für eine begrenzte Zeit, sich mal selber etwas einschränken soll, ist das sofort gegen die Menschenwürde.
Ich würde grundsätzlich empfehlen, mit ein bisschen mehr Demut an die Sache ran zu gehen. Kritisch sein gegenüber staatlichen Maßnahmen ist immer gut, aber dann bitte auch konsequent und argumentativ konsistent. Jedes Grundrecht ist wichtig, immer und für jeden. Aber vielleicht kann man doch irgendwie einsehen, dass das Leben in diesem Kanon etwas besondere darstellt. Denn das Leben ist eines der wenigen Grundrechte, bei denen es keine zweite Chance gibt. Einmal verloren, ist es für immer weg. Da kann man auch mal ein paar Wochenenden am Stück zu Hause bleiben.
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit dem Sartorius werfen!
„schon bei der Zahl der eingeschränkten Grundrechte eng werden.“ Das klingt sehr nach schematischer Betrachtungsweise, als wäre praktische Konkordanz eine Rechenoperation.
„Und die hat ihre Schranken (u.a.) in jeder gültigen Rechtsnorm.“ das ist nur die halbe Wahrheit, selbstverständlich nur in jeder verhältnismäßigen Norm.
„Zehn ist ne Menge. Die meisten meiner Treffen finden mit wesentlich weniger Menschen statt. Größere müssen halt jetzt mal ausfallen, oder wir müssen uns nacheinander treffen, oder in zeitlich versetzten Gruppen. DAS ist für Dich eine menschenunwürdige Einschränkung Deiner Existenz als soziales Wesen? Das ist mit lächerlich noch wohlwollend umschrieben.“ damit sind die Maßnahmen nur sehr unzureichend beschrieben. Verboten ist alles, was Spaß macht, beispielsweise Fußball, ein gemeinsames Essen in einem Restaurant und anschließend zum Ausklang des Tages und Entspannung ein Bordellbesuch. Damit wird explizit das Ziel verfolgt, jeden Anlass zum Verlassen des Hauses außer Arbeit und Einkaufen zu beseitigen. Der gedankliche Sprung zur Menschenwürde (der Mensch reduziert auf seine Eigenschaft als potenzieller Virenträger und Zählgröße in einer Inzidenzstatistik) ist da nicht weit.
„wie mal ein Glas Wein trinken oder ein Buch lesen.“ Ein Recht auf Rausch gibt es laut BVerfG selbstverständlich nicht, und als ALG II-Empfänger (Hartz IV ist so was von unjuristische Umgangssprache, es geht um Leistungen nach dem SGB II, Hartz war der Namensgeber einer Kommission, deren Entwürfe auf mehreren Paketen Bestand, und die der Deutsche Bundestag dann in Gesetzesform gegossen hat) bekommt man in der Regel einen kostenlosen Nutzerausweis für öffentliche Bibliotheken.
„Aber vielleicht kann man doch irgendwie einsehen, dass das Leben in diesem Kanon etwas besondere darstellt.“ Das mag gefühlt der Fall sein, aber auch das Recht auf Leben ist - anders als etwa die unbeschränkte Religionsfreiheit oder die unbeschränkte Versammlungsfreiheit in geschlossenen Räumen - mit einem einfachen Gesetzesvorbehalt versehen.
„Ich würde grundsätzlich empfehlen, mit ein bisschen mehr Demut an die Sache ran zu gehen.“ ein wenig Demut steht uns allen gut in diesen Zeiten. Dieses Coronading ist größer als wir alle. Lasst mal zusammenhalten und uns gegenseitig stützen, zum Beweis, dass wir einander nicht der Wolf sind.
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31.10.2020, 22:48
Können wir uns jetzt mal bitte über die wirklich wichtigen Probleme aufregen, z.B. dass die beim Gesundheitsamt aushelfenden Bundeswehrkräfte Uniform tragen?????
31.10.2020, 23:35
Pandemie-Leugner können sich ein anderes Forum für ihre Ergüsse suchen. Das werden wir hier nicht tolerieren. Thema geschlossen.