08.12.2023, 19:25
(08.12.2023, 19:08)Da war ich auch total lost. Ich habe „Verfügung“ drüber geschrieben (weil ich der Meinung bin, dass es etwas internes ist?!) und dann ausgeführt, dass es kein Recht auf einen anderen StA gibt, aber es dem LOStA freisteht iRd 145 GVG trotzdem eine „Änderung“ des zuständigen Staatsanwalts vorzunehmen. Ich habe dann inzidiert die bisherigen Tätigkeiten des StAs auf ihre Rmk überprüft (Anordnung Beschlagnahme, Antrag Haftbefehl und Einleitung Ermittlungsverfahren gegen den Freund). Aber ich habe mich da glaube total verrannt…. schrieb: In Sachsen gab es neben der Abschlussverfügung noch einen zweiten Teil und zwar hatte der Rechtsanwalt da einen Antrag gestellt, ein anderer Staatsanwalt solle das Verfahren übernehmen und er hat Strafanzeige gegen den alten StA gestellt. Er verwies dabei auf 145 GVG. Dann sollte man die Entscheidung bzw. Verfügung des LoSTA fertigen. Gab es das in NRW und co nicht?
Ich wusste überhaupt nicht was ich da für eine Entscheidung fertigen soll und hab einfach einen Brief an den RA aufgesetzt...
08.12.2023, 20:00
Wieso habt ihr bei 315 c und 305 angenommen, dass es ohne Vorsatz gewesen ist? Er hatte doch total die Ausfallerscheinungen und hat es irgendwo billigend in Kauf genommen als er gefahren ist, dass so etwas passieren kann oder habe ich dazu etwas übersehen im Sachverhalt?
08.12.2023, 20:01
Habt ihr 249, 252 oder 253, 255. Wie habt ihr die Zueignungs Absicht begründet?
08.12.2023, 20:13
wie viele Handlungen habt ihr in der Anklage angegeben? ich habe mich für zwei handlungen entschieden und wie habt ihr das Problem mit dem handy gelöst? ich habe gefahr im Verzug bejaht
08.12.2023, 20:16
Für Berlin muss ich sagen dass ich zusammen mit ein paar anderen im Kern schon 30min vorher fertig geworden bin. Hatte glaube auch Glück, dass ich in der Vorbereitung in einem Kurs eine ähnliche Fallstellung durchgearbeitet hatte und das die Tage auch noch wiederholt. Aber verstehe nicht wie manche hier auf Raub kamen Stand doch ziemlich klar im Bearbeitungshinweis?
Mir macht viel mehr noch Sorgen dass die Info vom Prüfungsamt bzw die Ansage vor dem Probeexamen war, dass nicht fertig geschrieben Anklageschriften quasi immer Nichtbestehen zur Folge haben und eine Freundin jetzt dran knabbert. Kam nämlich überhaupt nicht klar und hatte sich schon im Gutachten verzettelt. Hatten andere auch die Info oder nur wieder Müll von den AG Leitern?
Mir macht viel mehr noch Sorgen dass die Info vom Prüfungsamt bzw die Ansage vor dem Probeexamen war, dass nicht fertig geschrieben Anklageschriften quasi immer Nichtbestehen zur Folge haben und eine Freundin jetzt dran knabbert. Kam nämlich überhaupt nicht klar und hatte sich schon im Gutachten verzettelt. Hatten andere auch die Info oder nur wieder Müll von den AG Leitern?
08.12.2023, 20:21
Hallo, ist es wirklich so das man durchfällt wenn man die Anklage nicht geschafft hat ?
08.12.2023, 20:30
(08.12.2023, 20:21)Schibu schrieb: Hallo, ist es wirklich so das man durchfällt wenn man die Anklage nicht geschafft hat ?
Hallo, nein, wenn man sie gar nicht hat, dann kriegt man hohe Punkteabzüge, kann aber noch bestehen, wenn der Rest stimmt. Wenn man sie nicht komplett geschafft hat, gibt es einen nicht so großen Punkteabzug.
Aber heute haben viele nicht alles geschafft, auch die, mit denen ich heute nach der Klausur geredet habe. Wenn so viele es nicht mehr geschafft haben, gibt es nochmal weniger Punkteabzug als sonst.
08.12.2023, 20:34
(08.12.2023, 20:16)RattenKönig95 schrieb: Für Berlin muss ich sagen dass ich zusammen mit ein paar anderen im Kern schon 30min vorher fertig geworden bin. Hatte glaube auch Glück, dass ich in der Vorbereitung in einem Kurs eine ähnliche Fallstellung durchgearbeitet hatte und das die Tage auch noch wiederholt. Aber verstehe nicht wie manche hier auf Raub kamen Stand doch ziemlich klar im Bearbeitungshinweis?
Mir macht viel mehr noch Sorgen dass die Info vom Prüfungsamt bzw die Ansage vor dem Probeexamen war, dass nicht fertig geschrieben Anklageschriften quasi immer Nichtbestehen zur Folge haben und eine Freundin jetzt dran knabbert. Kam nämlich überhaupt nicht klar und hatte sich schon im Gutachten verzettelt. Hatten andere auch die Info oder nur wieder Müll von den AG Leitern?
Was stand denn bei euch im Bearbeitungshinweis?
08.12.2023, 20:45
Hat jemand den Bearbeitervermerk in BW noch in Erinnerung? Hab den nicht gelesen außer dass man von den 153 ff StPO nicht Gebrauch machen soll und was alles bei der Anklage erlassen war.
Stand da noch etwas wichtiges ?
Stand da noch etwas wichtiges ?
08.12.2023, 20:54
(08.12.2023, 20:16)RattenKönig95 schrieb: Für Berlin muss ich sagen dass ich zusammen mit ein paar anderen im Kern schon 30min vorher fertig geworden bin. Hatte glaube auch Glück, dass ich in der Vorbereitung in einem Kurs eine ähnliche Fallstellung durchgearbeitet hatte und das die Tage auch noch wiederholt. Aber verstehe nicht wie manche hier auf Raub kamen Stand doch ziemlich klar im Bearbeitungshinweis?In Berlin stand, §§ 239a, 239b, 241 ausgeschlossen.
Mir macht viel mehr noch Sorgen dass die Info vom Prüfungsamt bzw die Ansage vor dem Probeexamen war, dass nicht fertig geschrieben Anklageschriften quasi immer Nichtbestehen zur Folge haben und eine Freundin jetzt dran knabbert. Kam nämlich überhaupt nicht klar und hatte sich schon im Gutachten verzettelt. Hatten andere auch die Info oder nur wieder Müll von den AG Leitern?