09.03.2022, 19:48
(08.03.2022, 19:00)qwertzHESS schrieb: Ich habe letztendlich auch rügelose Einlassung angenommen, mir wurde aber gesagt, wenn man diesen Trumpf zieht (wg. AG Hinweis nach 504) dann hat man das eigentliche Problem nicht erkannt.![]()
Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber stand nicht im Sitzungsprotokoll, dass das Gericht folgenden Hinweis ... (zu Prüfungszwecken von Abdruck abgesehen) erteilt?
09.03.2022, 19:57
(09.03.2022, 19:48)refinHes schrieb:(08.03.2022, 19:00)qwertzHESS schrieb: Ich habe letztendlich auch rügelose Einlassung angenommen, mir wurde aber gesagt, wenn man diesen Trumpf zieht (wg. AG Hinweis nach 504) dann hat man das eigentliche Problem nicht erkannt.![]()
Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber stand nicht im Sitzungsprotokoll, dass das Gericht folgenden Hinweis ... (zu Prüfungszwecken von Abdruck abgesehen) erteilt?
Yes, bin auch davon ausgegangen, dass es sich um das Zuständigkeitsproblem handelt.
09.03.2022, 21:42
(09.03.2022, 19:57)NRWlingling schrieb:(09.03.2022, 19:48)refinHes schrieb:(08.03.2022, 19:00)qwertzHESS schrieb: Ich habe letztendlich auch rügelose Einlassung angenommen, mir wurde aber gesagt, wenn man diesen Trumpf zieht (wg. AG Hinweis nach 504) dann hat man das eigentliche Problem nicht erkannt.![]()
Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber stand nicht im Sitzungsprotokoll, dass das Gericht folgenden Hinweis ... (zu Prüfungszwecken von Abdruck abgesehen) erteilt?
Yes, bin auch davon ausgegangen, dass es sich um das Zuständigkeitsproblem handelt.
Jap, habe das auch gesehen, aber dachte mir, dass das bestimmt mit irgendwas anderem (wichtigerem) zu tun hat.
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Ist ja an sich nicht falsch, dass wir das angenommen haben, im Rep wird halt immer gesagt, sobald man auf den „gegebenen Hinweis laut Bearbeitervermerk“ abstellt, benutzt man nur die Hintertür, weil man das eigentliche Problem nicht erkannt/gelöst hat. Aber mal gucken, das ist das kleinste Problem an meiner Klausur :D
09.03.2022, 22:24
(09.03.2022, 19:32)Gast schrieb:(09.03.2022, 18:38)Hessin22 schrieb:(09.03.2022, 17:46)Gast schrieb:(09.03.2022, 15:42)ichentsprechewiderschieden schrieb: Ist im Strafrecht diesen Durchgang eigentlich ein Urteil wahrscheinlich? Weiß da jemand was?
Also in Berlin werden glaube ich nie Urteile geschrieben. Wenn die anderen Bundesländer die Berliner Klausur mit schreiben, eher nicht.
Kann das jemand aus Berlin so bestätigen?
Nur so: Aber was bringt dir das, wenn es am Ende doch keinen Ringtausch gibt?
Stimmt natürlich!
Was lief denn am Montag in der Z1 im GJPA? Entsprach die Klausur der NRW-Klausur? (Mietrecht)
09.03.2022, 22:27
Ich hatte das Gefühl, dass es war mit dieser "Antragsklarstellung" zu tun hatte....wusste aber nicht genau was. Grds. waren die Anträge ja schon gestellt und verhandelt, dh es könnte irgendein Unfug zur Rücknahme sein. Leider keine Zeit gehabt drüber nachzudenken und jetzt ist es eh schon zu spät.
Ausm Bauch heraus tendiere ich zu einer Rücknahme in irgendeiner Form und dem Bedürfnis der Einwilligung. Who knows. Habs einfach ignoriert
Ausm Bauch heraus tendiere ich zu einer Rücknahme in irgendeiner Form und dem Bedürfnis der Einwilligung. Who knows. Habs einfach ignoriert
09.03.2022, 22:32
(09.03.2022, 21:42)qwertzHESS schrieb:(09.03.2022, 19:57)NRWlingling schrieb:(09.03.2022, 19:48)refinHes schrieb:(08.03.2022, 19:00)qwertzHESS schrieb: Ich habe letztendlich auch rügelose Einlassung angenommen, mir wurde aber gesagt, wenn man diesen Trumpf zieht (wg. AG Hinweis nach 504) dann hat man das eigentliche Problem nicht erkannt.![]()
Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber stand nicht im Sitzungsprotokoll, dass das Gericht folgenden Hinweis ... (zu Prüfungszwecken von Abdruck abgesehen) erteilt?
Yes, bin auch davon ausgegangen, dass es sich um das Zuständigkeitsproblem handelt.
Jap, habe das auch gesehen, aber dachte mir, dass das bestimmt mit irgendwas anderem (wichtigerem) zu tun hat.![]()
Ist ja an sich nicht falsch, dass wir das angenommen haben, im Rep wird halt immer gesagt, sobald man auf den „gegebenen Hinweis laut Bearbeitervermerk“ abstellt, benutzt man nur die Hintertür, weil man das eigentliche Problem nicht erkannt/gelöst hat. Aber mal gucken, das ist das kleinste Problem an meiner Klausur :D
Mir egal was das Rep sagt, halte alle anderen hier bislang genannten Lösungen für offensichtlich falsch (sorry!). Also dat passt schon mit der rügelosen Einlassung
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10.03.2022, 14:35
Was lief denn heute in NRW?
10.03.2022, 15:34
Mandat ist beklagter Architekt -> Planungs und Überwachungsfehler prüfen, örtliche Zuständigkeit, musste Frist gesetzt werden?, Schadenshöhe bestreiten, Privatgutachten, Kosten des Privatgutachtens, Gesamtschuld und mögliche streitverkündung vom ausführenden Bauunternehmer, persönliches Erscheinen weil Mandant nicht hinwill, KE-Frist verpennt bei Anordnung früher erster Termin,
Aufrechnung mit Gegenanspruch wg begleichung einer Drittforderung gegen die Klägerin
Das waren so die schwerpunkte
Aufrechnung mit Gegenanspruch wg begleichung einer Drittforderung gegen die Klägerin
Das waren so die schwerpunkte
10.03.2022, 15:38
(10.03.2022, 15:34)ichentsprechewiderschieden schrieb: Mandat ist beklagter Architekt -> Planungs und Überwachungsfehler prüfen, örtliche Zuständigkeit, musste Frist gesetzt werden?, Schadenshöhe bestreiten, Privatgutachten, Kosten des Privatgutachtens, Gesamtschuld und mögliche streitverkündung vom ausführenden Bauunternehmer, persönliches Erscheinen weil Mandant nicht hinwill, KE-Frist verpennt bei Anordnung früher erster Termin,
Aufrechnung mit Gegenanspruch wg begleichung einer Drittforderung gegen die Klägerin
Das waren so die schwerpunkte
Und dann noch Leistungsverweigerung nach 650t und was mit dem Recht passiert, wenn Nacherfüllung durch die bauausführenden Unternehmer wegen eigenmächtiger Selbstvornahme unmöglich geworden ist
10.03.2022, 16:52
(10.03.2022, 15:34)ichentsprechewiderschieden schrieb: Mandat ist beklagter Architekt -> Planungs und Überwachungsfehler prüfen, örtliche Zuständigkeit, musste Frist gesetzt werden?, Schadenshöhe bestreiten, Privatgutachten, Kosten des Privatgutachtens, Gesamtschuld und mögliche streitverkündung vom ausführenden Bauunternehmer, persönliches Erscheinen weil Mandant nicht hinwill, KE-Frist verpennt bei Anordnung früher erster Termin,
Aufrechnung mit Gegenanspruch wg begleichung einer Drittforderung gegen die Klägerin
Das waren so die schwerpunkte
Das Mandant nicht hin will hab ich nicht wahrgenommen
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