12.01.2026, 16:40
Zur Einordnung:
Ein Beschuldigter
Z kommt zu B in die Wohnung, um sich von ihm zu trennen. Es kommt zum Streit.
B gibt Z eine Ohrfeige. Z will flüchten, als B abgelenkt ist. Er merkt es und zieht sie am Hals zurück und würgt sie. Sie wird ohnmächtig.
Er bringt sie ins Schlafzimmer und schließt die Tür ab (Beweiswürdigung hier, er sagt er hat nicht abgeschlossen)
Sie wird wieder wach, will natürlich raus, ruft ihn etc. er lässt sie nicht raus. Aus Angst und Panik (irgendwie meinte B er wolle jetzt mit ihr eine Runde Spaß haben) springt sie aus dem Fenster und bricht sich ein paar Knochen
Polizei kommt, ein Ersthelfer bei Z. Z sagt „er“ ist Schuld. Bei dem Wohnhaus sind bei 3 Wohnungen die Fenster geöffnet. In einer wohnt eine Oma, in einer eine alleinerziehende Mutter und in einer B
Durchsuchungsbeschluss wird erlassen. In der Wohnung finden sie eine Kamera - schauen sich Videoaufzeichnungen an (da sieht man, dass B Tür abschließt)
Später fällt Polizei auf, dass sie zuständigem Richter gesagt hat, Z hätte gesagt, B hätte ihr das angetan
Haftbefehl wird erlassen
3 Monate später Verfolgungsjagd in Innenstadt
B fährt entgegen der Fahrtrichtung auf Z zu. Z hat Angst, fährt weiter. B wendet und holt Z ein. Z fährt Zick-Zack damit B sie nicht überholen und ausbremsen kann. Polizei kommt, B flüchtet und wird kurz darauf festgenommen und vorgeführt
In großem und Ganzen prozessual Frage, ob Durchsuchungsbeschluss so okay war und die Aufzeichnungen genutzt werden können
Dann wie immer Nachweisbarkeit der Tat
Viele unterschiedliche Delikte, Anlehnung an den Fensterbrett Fall/Gubener Hetzjagd
Ich bin absolut nicht fertig geworden, dabei habe ich schon bei vielen Delikten gekürzt.
Hatte auch keine Ahnung, ob sie beim zweiten Tatkomplex einen versuchten Mord hören wollen
Hab beim LG Strafkammer angeklagt
Pflichtverteidigung lag vor
Untersuchungshaft aufrechterhalten
Mitteilung an JVA und Haftrichter vom AG
Einziehung Führerschein hätte ich gerne noch gemacht, aber keine Zeit mehr
Ein Beschuldigter
Z kommt zu B in die Wohnung, um sich von ihm zu trennen. Es kommt zum Streit.
B gibt Z eine Ohrfeige. Z will flüchten, als B abgelenkt ist. Er merkt es und zieht sie am Hals zurück und würgt sie. Sie wird ohnmächtig.
Er bringt sie ins Schlafzimmer und schließt die Tür ab (Beweiswürdigung hier, er sagt er hat nicht abgeschlossen)
Sie wird wieder wach, will natürlich raus, ruft ihn etc. er lässt sie nicht raus. Aus Angst und Panik (irgendwie meinte B er wolle jetzt mit ihr eine Runde Spaß haben) springt sie aus dem Fenster und bricht sich ein paar Knochen
Polizei kommt, ein Ersthelfer bei Z. Z sagt „er“ ist Schuld. Bei dem Wohnhaus sind bei 3 Wohnungen die Fenster geöffnet. In einer wohnt eine Oma, in einer eine alleinerziehende Mutter und in einer B
Durchsuchungsbeschluss wird erlassen. In der Wohnung finden sie eine Kamera - schauen sich Videoaufzeichnungen an (da sieht man, dass B Tür abschließt)
Später fällt Polizei auf, dass sie zuständigem Richter gesagt hat, Z hätte gesagt, B hätte ihr das angetan
Haftbefehl wird erlassen
3 Monate später Verfolgungsjagd in Innenstadt
B fährt entgegen der Fahrtrichtung auf Z zu. Z hat Angst, fährt weiter. B wendet und holt Z ein. Z fährt Zick-Zack damit B sie nicht überholen und ausbremsen kann. Polizei kommt, B flüchtet und wird kurz darauf festgenommen und vorgeführt
In großem und Ganzen prozessual Frage, ob Durchsuchungsbeschluss so okay war und die Aufzeichnungen genutzt werden können
Dann wie immer Nachweisbarkeit der Tat
Viele unterschiedliche Delikte, Anlehnung an den Fensterbrett Fall/Gubener Hetzjagd
Ich bin absolut nicht fertig geworden, dabei habe ich schon bei vielen Delikten gekürzt.
Hatte auch keine Ahnung, ob sie beim zweiten Tatkomplex einen versuchten Mord hören wollen
Hab beim LG Strafkammer angeklagt
Pflichtverteidigung lag vor
Untersuchungshaft aufrechterhalten
Mitteilung an JVA und Haftrichter vom AG
Einziehung Führerschein hätte ich gerne noch gemacht, aber keine Zeit mehr
12.01.2026, 16:57
(12.01.2026, 16:40)celiful schrieb: Ich bin absolut nicht fertig geworden, dabei habe ich schon bei vielen Delikten gekürzt.
Hatte auch keine Ahnung, ob sie beim zweiten Tatkomplex einen vollendeten versuchten Mord hören wollen
Hab beim LG Strafkammer angeklagt
Pflichtverteidigung lag vor
Untersuchungshaft aufrechterhalten
Mitteilung an JVA und Haftrichter vom AG
Einziehung Führerschein hätte ich gerne noch gemacht, aber keine Zeit mehr
Mord und selbst Totschlag wäre doch echt abwegig oder? Oder hat das hier jemand geprüft?
Wie stark habt ihr den 2. Tatkomplex in eurer Bearbeitung gewichtet? Bei mir besteht er leider nur aus 3-4 feststellenden Sätzen, ohne genauer auf die ganzen Tatalternativen einzugehen. Jetzt habe ich richtig Angst, deswegen durchzufallen. Vor allem wenn der Rest auch schon nicht perfekt ist (und das ist er sicher nicht ist).
Und hat noch jemand beim AG Schöffengericht angeklagt?
12.01.2026, 17:05
(12.01.2026, 16:57)Sincju schrieb:(12.01.2026, 16:40)celiful schrieb: Ich bin absolut nicht fertig geworden, dabei habe ich schon bei vielen Delikten gekürzt.
Hatte auch keine Ahnung, ob sie beim zweiten Tatkomplex einen vollendeten versuchten Mord hören wollen
Hab beim LG Strafkammer angeklagt
Pflichtverteidigung lag vor
Untersuchungshaft aufrechterhalten
Mitteilung an JVA und Haftrichter vom AG
Einziehung Führerschein hätte ich gerne noch gemacht, aber keine Zeit mehr
Mord und selbst Totschlag wäre doch echt abwegig oder? Oder hat das hier jemand geprüft?
Wie stark habt ihr den 2. Tatkomplex in eurer Bearbeitung gewichtet? Bei mir besteht er leider nur aus 3-4 feststellenden Sätzen, ohne genauer auf die ganzen Tatalternativen einzugehen. Jetzt habe ich richtig Angst, deswegen durchzufallen. Vor allem wenn der Rest auch schon nicht perfekt ist (und das ist er sicher nicht ist).
Und hat noch jemand beim AG Schöffengericht angeklagt?
Dachte, weil er bewusst auf sie zugefahren ist am Anfang. Aber hab’s dann verneint, weil kein Vorsatz bzw Tatentschluss nachweisbar
12.01.2026, 17:36
12.01.2026, 17:38
(12.01.2026, 16:57)Sincju schrieb:Waren 211 212 nicht ausgeschlossen im Vermerk oder bin ich bescheuert?(12.01.2026, 16:40)celiful schrieb: Ich bin absolut nicht fertig geworden, dabei habe ich schon bei vielen Delikten gekürzt.
Hatte auch keine Ahnung, ob sie beim zweiten Tatkomplex einen vollendeten versuchten Mord hören wollen
Hab beim LG Strafkammer angeklagt
Pflichtverteidigung lag vor
Untersuchungshaft aufrechterhalten
Mitteilung an JVA und Haftrichter vom AG
Einziehung Führerschein hätte ich gerne noch gemacht, aber keine Zeit mehr
Mord und selbst Totschlag wäre doch echt abwegig oder? Oder hat das hier jemand geprüft?
Wie stark habt ihr den 2. Tatkomplex in eurer Bearbeitung gewichtet? Bei mir besteht er leider nur aus 3-4 feststellenden Sätzen, ohne genauer auf die ganzen Tatalternativen einzugehen. Jetzt habe ich richtig Angst, deswegen durchzufallen. Vor allem wenn der Rest auch schon nicht perfekt ist (und das ist er sicher nicht ist).
Und hat noch jemand beim AG Schöffengericht angeklagt?
2. TK sieht bei mir ähnlich aus, da war nichts mehr an Zeit das hat nichts mehr mit Gutachten zu tun dort :D
Hab auch AG Schöffen Gericht
12.01.2026, 17:40
(12.01.2026, 17:05)celiful schrieb:Also im 2. Tatkomplex finde ich mord und totschlag so weit entfernt, habe es nicht mal angesprochen aber hatte auch keine zeit für den zweiten Tatkomplex habe das schnell abgearbeitet mit § 315c und 229. das waren bei mir alles vergehen, deswegen habe ich beim Strafrichter AG angeklagt und er ist nicht vorbestraft, er kriegt maximal 2 Jahre… wenn überhaupt :D(12.01.2026, 16:57)Sincju schrieb:(12.01.2026, 16:40)celiful schrieb: Ich bin absolut nicht fertig geworden, dabei habe ich schon bei vielen Delikten gekürzt.
Hatte auch keine Ahnung, ob sie beim zweiten Tatkomplex einen vollendeten versuchten Mord hören wollen
Hab beim LG Strafkammer angeklagt
Pflichtverteidigung lag vor
Untersuchungshaft aufrechterhalten
Mitteilung an JVA und Haftrichter vom AG
Einziehung Führerschein hätte ich gerne noch gemacht, aber keine Zeit mehr
Mord und selbst Totschlag wäre doch echt abwegig oder? Oder hat das hier jemand geprüft?
Wie stark habt ihr den 2. Tatkomplex in eurer Bearbeitung gewichtet? Bei mir besteht er leider nur aus 3-4 feststellenden Sätzen, ohne genauer auf die ganzen Tatalternativen einzugehen. Jetzt habe ich richtig Angst, deswegen durchzufallen. Vor allem wenn der Rest auch schon nicht perfekt ist (und das ist er sicher nicht ist).
Und hat noch jemand beim AG Schöffengericht angeklagt?
Dachte, weil er bewusst auf sie zugefahren ist am Anfang. Aber hab’s dann verneint, weil kein Vorsatz bzw Tatentschluss nachweisbar
12.01.2026, 17:41
Habt ihr 141 und 141a wegen dem pflichtverteidiger geprüft? Ist komplett an mir vorbei gegangen
12.01.2026, 17:42
(12.01.2026, 17:38)Dummisel schrieb:Nur bzgl dem Geschehen in der Wohnung(12.01.2026, 16:57)Sincju schrieb:Waren 211 212 nicht ausgeschlossen im Vermerk oder bin ich bescheuert?(12.01.2026, 16:40)celiful schrieb: Ich bin absolut nicht fertig geworden, dabei habe ich schon bei vielen Delikten gekürzt.
Hatte auch keine Ahnung, ob sie beim zweiten Tatkomplex einen vollendeten versuchten Mord hören wollen
Hab beim LG Strafkammer angeklagt
Pflichtverteidigung lag vor
Untersuchungshaft aufrechterhalten
Mitteilung an JVA und Haftrichter vom AG
Einziehung Führerschein hätte ich gerne noch gemacht, aber keine Zeit mehr
Mord und selbst Totschlag wäre doch echt abwegig oder? Oder hat das hier jemand geprüft?
Wie stark habt ihr den 2. Tatkomplex in eurer Bearbeitung gewichtet? Bei mir besteht er leider nur aus 3-4 feststellenden Sätzen, ohne genauer auf die ganzen Tatalternativen einzugehen. Jetzt habe ich richtig Angst, deswegen durchzufallen. Vor allem wenn der Rest auch schon nicht perfekt ist (und das ist er sicher nicht ist).
Und hat noch jemand beim AG Schöffengericht angeklagt?
2. TK sieht bei mir ähnlich aus, da war nichts mehr an Zeit das hat nichts mehr mit Gutachten zu tun dort :D
Hab auch AG Schöffen Gericht
12.01.2026, 17:44
(12.01.2026, 17:42)celiful schrieb:(12.01.2026, 17:38)Dummisel schrieb:Nur bzgl dem Geschehen in der Wohnung(12.01.2026, 16:57)Sincju schrieb:Waren 211 212 nicht ausgeschlossen im Vermerk oder bin ich bescheuert?(12.01.2026, 16:40)celiful schrieb: Ich bin absolut nicht fertig geworden, dabei habe ich schon bei vielen Delikten gekürzt.
Hatte auch keine Ahnung, ob sie beim zweiten Tatkomplex einen vollendeten versuchten Mord hören wollen
Hab beim LG Strafkammer angeklagt
Pflichtverteidigung lag vor
Untersuchungshaft aufrechterhalten
Mitteilung an JVA und Haftrichter vom AG
Einziehung Führerschein hätte ich gerne noch gemacht, aber keine Zeit mehr
Mord und selbst Totschlag wäre doch echt abwegig oder? Oder hat das hier jemand geprüft?
Wie stark habt ihr den 2. Tatkomplex in eurer Bearbeitung gewichtet? Bei mir besteht er leider nur aus 3-4 feststellenden Sätzen, ohne genauer auf die ganzen Tatalternativen einzugehen. Jetzt habe ich richtig Angst, deswegen durchzufallen. Vor allem wenn der Rest auch schon nicht perfekt ist (und das ist er sicher nicht ist).
Und hat noch jemand beim AG Schöffengericht angeklagt?
2. TK sieht bei mir ähnlich aus, da war nichts mehr an Zeit das hat nichts mehr mit Gutachten zu tun dort :D
Hab auch AG Schöffen Gericht
Ah okay beim zweiten hat das überhaupt nicht nach totschlag oÄ für mich geklungen da hab ich nicht mal drüber nachgedacht.
Hab da 223, 224 nur
12.01.2026, 17:46
(12.01.2026, 17:44)Dummisel schrieb:(12.01.2026, 17:42)celiful schrieb:(12.01.2026, 17:38)Dummisel schrieb:Nur bzgl dem Geschehen in der Wohnung(12.01.2026, 16:57)Sincju schrieb:Waren 211 212 nicht ausgeschlossen im Vermerk oder bin ich bescheuert?(12.01.2026, 16:40)celiful schrieb: Ich bin absolut nicht fertig geworden, dabei habe ich schon bei vielen Delikten gekürzt.
Hatte auch keine Ahnung, ob sie beim zweiten Tatkomplex einen vollendeten versuchten Mord hören wollen
Hab beim LG Strafkammer angeklagt
Pflichtverteidigung lag vor
Untersuchungshaft aufrechterhalten
Mitteilung an JVA und Haftrichter vom AG
Einziehung Führerschein hätte ich gerne noch gemacht, aber keine Zeit mehr
Mord und selbst Totschlag wäre doch echt abwegig oder? Oder hat das hier jemand geprüft?
Wie stark habt ihr den 2. Tatkomplex in eurer Bearbeitung gewichtet? Bei mir besteht er leider nur aus 3-4 feststellenden Sätzen, ohne genauer auf die ganzen Tatalternativen einzugehen. Jetzt habe ich richtig Angst, deswegen durchzufallen. Vor allem wenn der Rest auch schon nicht perfekt ist (und das ist er sicher nicht ist).
Und hat noch jemand beim AG Schöffengericht angeklagt?
2. TK sieht bei mir ähnlich aus, da war nichts mehr an Zeit das hat nichts mehr mit Gutachten zu tun dort :D
Hab auch AG Schöffen Gericht
Ah okay beim zweiten hat das überhaupt nicht nach totschlag oÄ für mich geklungen da hab ich nicht mal drüber nachgedacht.
Hab da 223, 224 nur
Habe da noch 315b bejaht - 315 Abs. 3 ging für mich da nicht durch



