12.04.2022, 09:45
(11.04.2022, 22:04)Prä diktat schrieb: Pro Jahr gibt es 1600 Leute mit VB oder besser. Die Justiz stellt ca 500-600 pro Jahr ein. trotzdem werden leute mit 7 P. eingestellt. Was läuft schief?
Na womöglich wollen mehr als 1.000 von den Leuten mit VB oder besser deutlich mehr Geld verdienen als man mit einer R-Besoldung bekommt.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
12.04.2022, 10:50
(12.04.2022, 09:45)Gast NRW schrieb:(11.04.2022, 22:04)Prä diktat schrieb: Pro Jahr gibt es 1600 Leute mit VB oder besser. Die Justiz stellt ca 500-600 pro Jahr ein. trotzdem werden leute mit 7 P. eingestellt. Was läuft schief?
Na womöglich wollen mehr als 1.000 von den Leuten mit VB oder besser deutlich mehr Geld verdienen als man mit einer R-Besoldung bekommt.
Es geht nicht nur ums Geld. Es gibt schlicht Leute, die auch kein Richter oder StA werden wollen. Sei es, weil sie in ein Unternehmen wollen, Verwaltungsrecht machen, ins Ausland oder einfach RA sein wollen. Da ist das Geld einfach nachrangig. Genauso wie umgekehrt Leute wie ich das Geld ausreichend finden (nicht,dass etwas mehr nicht nett wäre) und selbst für 180k nicht in einer GK arbeiten wollen würden, obwohl die Noten reichen. Das geht durchaus auch anderen Leuten so, denn so leicht finden die GK (die i.Ü. kein Maßstab sind und sein können) trotz Riesengehältern auch keine Leute.
17.05.2022, 13:14
Weiß jemand, wie es aktuell in SH aussieht mit den Einstellungen? Gibt es großen Bedarf?
Habe leider "nur" 7,4 im zweiten Examen, weil meine mündliche schlecht lief.
Mein Auslandssemester könnte mir zwar zugute kommen und sehr gute Stationszeugnisse aber ich glaube es wird wohl trotzdem nicht reichen..
Sollte man trotzdem versuchen sich zu bewerben, ohne dass dies negativ aufgenommen wird?
Und habt ihr mal gehört, ob man über vorhandene Berufserfahrung ggf. trotz nicht optimaler Noten später Richter werden kann?
Ich habe u.a. gehört, dass die Einstellungsvoraussetzungen für das Sozialgericht niedriger sind, aber finde hierzu nichts genaueres.. kennt sich da jemand mit aus?
Habe leider "nur" 7,4 im zweiten Examen, weil meine mündliche schlecht lief.
Mein Auslandssemester könnte mir zwar zugute kommen und sehr gute Stationszeugnisse aber ich glaube es wird wohl trotzdem nicht reichen..
Sollte man trotzdem versuchen sich zu bewerben, ohne dass dies negativ aufgenommen wird?
Und habt ihr mal gehört, ob man über vorhandene Berufserfahrung ggf. trotz nicht optimaler Noten später Richter werden kann?
Ich habe u.a. gehört, dass die Einstellungsvoraussetzungen für das Sozialgericht niedriger sind, aber finde hierzu nichts genaueres.. kennt sich da jemand mit aus?
17.05.2022, 14:09
(04.10.2017, 05:36)Gast schrieb: Ich hatte im März/April diesen Jahres Einladungen in NRW, BaWü, Nds und Schleswig-Holstein mit 6,98 Pkt im 1. Examen und 7,55 Pkt im 2. Examen (keine weiteren Zusatzqualis). Das 1. Examen ist ja vielerorts egal - mit 8 Pkt im 2. Examen ist man ziemlich sicher dabei. Zwischen 7,5-7,9 Pkt halt wenn zu deinem Bewerbungszeitraum dringend Bedarf besteht und sich nicht genügend Bewerbee finden (wie zu meinem Zpkt der Fall). Habe übrigens auch eine Zusage erhalten und bin nun als StA tätig. Unter 7,5 wird dann aber in der Tat schwierig (vllt auf absehbare Zeit im Osten oder OLG-Bezirk Hamm könnte weiter senken (ist aktuell meine ich bei offiziellen 7,75 Pkt als Grenze - meine 7,5 haben sie aber nicht gestört)) - dabei ist stets egal, wie die Note im 1. Examen war (teilweise ungerecht und ärgerlich, aber ist halt so). :-/
Für BaWü kann ich das definitiv ausschließen. Hier kommt es auf beide Examina an und die Untergrenze von 2x8 wird allenfalls in Sonderfällen einmal unterschritten. Der Durchschnitt der Noten aus dem 2. Examen für Einstellungen in die Ordentliche in BW in 2021 lag bei 9,4. Daraus darf man zwanglos schließen, dass die tatsächlichen Anforderungen nicht erheblich darunter lagen, weil es so viele mit gut und sehr gut gar nicht gibt, um diesen Schnitt erheblich nach oben zu verzerren. Die Lage ist sicher nach wie vor gut, aber Illusionen muss man sich nun auch nicht hingeben.
17.05.2022, 14:33
(17.05.2022, 14:09)Gast schrieb:(04.10.2017, 05:36)Gast schrieb: Ich hatte im März/April diesen Jahres Einladungen in NRW, BaWü, Nds und Schleswig-Holstein mit 6,98 Pkt im 1. Examen und 7,55 Pkt im 2. Examen (keine weiteren Zusatzqualis). Das 1. Examen ist ja vielerorts egal - mit 8 Pkt im 2. Examen ist man ziemlich sicher dabei. Zwischen 7,5-7,9 Pkt halt wenn zu deinem Bewerbungszeitraum dringend Bedarf besteht und sich nicht genügend Bewerbee finden (wie zu meinem Zpkt der Fall). Habe übrigens auch eine Zusage erhalten und bin nun als StA tätig. Unter 7,5 wird dann aber in der Tat schwierig (vllt auf absehbare Zeit im Osten oder OLG-Bezirk Hamm könnte weiter senken (ist aktuell meine ich bei offiziellen 7,75 Pkt als Grenze - meine 7,5 haben sie aber nicht gestört)) - dabei ist stets egal, wie die Note im 1. Examen war (teilweise ungerecht und ärgerlich, aber ist halt so). :-/
Für BaWü kann ich das definitiv ausschließen. Hier kommt es auf beide Examina an und die Untergrenze von 2x8 wird allenfalls in Sonderfällen einmal unterschritten. Der Durchschnitt der Noten aus dem 2. Examen für Einstellungen in die Ordentliche in BW in 2021 lag bei 9,4. Daraus darf man zwanglos schließen, dass die tatsächlichen Anforderungen nicht erheblich darunter lagen, weil es so viele mit gut und sehr gut gar nicht gibt, um diesen Schnitt erheblich nach oben zu verzerren. Die Lage ist sicher nach wie vor gut, aber Illusionen muss man sich nun auch nicht hingeben.
Das ist sicher nicht nur in BW so, wie von Dir geschildert. Da der Erlass in NRW schon weit älter als 10 Jahre ist, ist klar,dass Aussagen (im von Dir zitierten Post) wie " 7,55 haben bei mir in NRW gereicht" erlogen sind. Denn in allen NRW Bezirken sind 7,76 zwingendes und absolut unumstößliches Kriterium für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Wenn etwas anderes behauptet wird, ist ziemlich klar, dass der Wahrheitsgehalt des Posts bei 0 liegt. Unabhängig davon ist allerdings das Hervorkramen von Posts, die älter als ein Jahr sind, wenig zielführend. Erfahrungsberichte, die so lange zurück liegen, haben für die heutige Lage keine Aussagekraft.
Mit U8 wird es derzeit aussichtslos sein. Selbst im unbeliebten OLG Hamm-Bezirk, in dem früher oft 7;76-7,9 gereicht haben, dürfte das nicht klappen. NRW hat in den letzten 2 Jahren viel eingestellt, die haben keinen großen Bedarf mehr.
17.05.2022, 15:41
(17.05.2022, 14:33)Gast schrieb:(17.05.2022, 14:09)Gast schrieb:(04.10.2017, 05:36)Gast schrieb: Ich hatte im März/April diesen Jahres Einladungen in NRW, BaWü, Nds und Schleswig-Holstein mit 6,98 Pkt im 1. Examen und 7,55 Pkt im 2. Examen (keine weiteren Zusatzqualis). Das 1. Examen ist ja vielerorts egal - mit 8 Pkt im 2. Examen ist man ziemlich sicher dabei. Zwischen 7,5-7,9 Pkt halt wenn zu deinem Bewerbungszeitraum dringend Bedarf besteht und sich nicht genügend Bewerbee finden (wie zu meinem Zpkt der Fall). Habe übrigens auch eine Zusage erhalten und bin nun als StA tätig. Unter 7,5 wird dann aber in der Tat schwierig (vllt auf absehbare Zeit im Osten oder OLG-Bezirk Hamm könnte weiter senken (ist aktuell meine ich bei offiziellen 7,75 Pkt als Grenze - meine 7,5 haben sie aber nicht gestört)) - dabei ist stets egal, wie die Note im 1. Examen war (teilweise ungerecht und ärgerlich, aber ist halt so). :-/
Für BaWü kann ich das definitiv ausschließen. Hier kommt es auf beide Examina an und die Untergrenze von 2x8 wird allenfalls in Sonderfällen einmal unterschritten. Der Durchschnitt der Noten aus dem 2. Examen für Einstellungen in die Ordentliche in BW in 2021 lag bei 9,4. Daraus darf man zwanglos schließen, dass die tatsächlichen Anforderungen nicht erheblich darunter lagen, weil es so viele mit gut und sehr gut gar nicht gibt, um diesen Schnitt erheblich nach oben zu verzerren. Die Lage ist sicher nach wie vor gut, aber Illusionen muss man sich nun auch nicht hingeben.
Das ist sicher nicht nur in BW so, wie von Dir geschildert. Da der Erlass in NRW schon weit älter als 10 Jahre ist, ist klar,dass Aussagen (im von Dir zitierten Post) wie " 7,55 haben bei mir in NRW gereicht" erlogen sind. Denn in allen NRW Bezirken sind 7,76 zwingendes und absolut unumstößliches Kriterium für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Wenn etwas anderes behauptet wird, ist ziemlich klar, dass der Wahrheitsgehalt des Posts bei 0 liegt. Unabhängig davon ist allerdings das Hervorkramen von Posts, die älter als ein Jahr sind, wenig zielführend. Erfahrungsberichte, die so lange zurück liegen, haben für die heutige Lage keine Aussagekraft.
Mit U8 wird es derzeit aussichtslos sein. Selbst im unbeliebten OLG Hamm-Bezirk, in dem früher oft 7;76-7,9 gereicht haben, dürfte das nicht klappen. NRW hat in den letzten 2 Jahren viel eingestellt, die haben keinen großen Bedarf mehr.
Was soll denn in dem Kontext "kein großer Bedarf" heißen?
Dass erstmal keine großen Einstellungswellen kommen und man mit unter 8 halt keine großen Chancen hat in naher Zukunft oder meint ihr die Anforderungen gehen sogar auf über 9/ 2x VB?
Ich würde gegen Mitte/ Ende nächsten Jahres gerne wieder zurück nach NRW, wenn mein Partner sein Studium hier in Bayern beendet hat. Vorher macht eine Justizbewerbung für mich leider wenig Sinn, aber jedes Mal wenn ich sowas lese denke ich "vielleicht doch besser sofort bewerben"

17.05.2022, 15:44
(17.05.2022, 15:41)Verunsichert schrieb:(17.05.2022, 14:33)Gast schrieb:(17.05.2022, 14:09)Gast schrieb:(04.10.2017, 05:36)Gast schrieb: Ich hatte im März/April diesen Jahres Einladungen in NRW, BaWü, Nds und Schleswig-Holstein mit 6,98 Pkt im 1. Examen und 7,55 Pkt im 2. Examen (keine weiteren Zusatzqualis). Das 1. Examen ist ja vielerorts egal - mit 8 Pkt im 2. Examen ist man ziemlich sicher dabei. Zwischen 7,5-7,9 Pkt halt wenn zu deinem Bewerbungszeitraum dringend Bedarf besteht und sich nicht genügend Bewerbee finden (wie zu meinem Zpkt der Fall). Habe übrigens auch eine Zusage erhalten und bin nun als StA tätig. Unter 7,5 wird dann aber in der Tat schwierig (vllt auf absehbare Zeit im Osten oder OLG-Bezirk Hamm könnte weiter senken (ist aktuell meine ich bei offiziellen 7,75 Pkt als Grenze - meine 7,5 haben sie aber nicht gestört)) - dabei ist stets egal, wie die Note im 1. Examen war (teilweise ungerecht und ärgerlich, aber ist halt so). :-/
Für BaWü kann ich das definitiv ausschließen. Hier kommt es auf beide Examina an und die Untergrenze von 2x8 wird allenfalls in Sonderfällen einmal unterschritten. Der Durchschnitt der Noten aus dem 2. Examen für Einstellungen in die Ordentliche in BW in 2021 lag bei 9,4. Daraus darf man zwanglos schließen, dass die tatsächlichen Anforderungen nicht erheblich darunter lagen, weil es so viele mit gut und sehr gut gar nicht gibt, um diesen Schnitt erheblich nach oben zu verzerren. Die Lage ist sicher nach wie vor gut, aber Illusionen muss man sich nun auch nicht hingeben.
Das ist sicher nicht nur in BW so, wie von Dir geschildert. Da der Erlass in NRW schon weit älter als 10 Jahre ist, ist klar,dass Aussagen (im von Dir zitierten Post) wie " 7,55 haben bei mir in NRW gereicht" erlogen sind. Denn in allen NRW Bezirken sind 7,76 zwingendes und absolut unumstößliches Kriterium für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Wenn etwas anderes behauptet wird, ist ziemlich klar, dass der Wahrheitsgehalt des Posts bei 0 liegt. Unabhängig davon ist allerdings das Hervorkramen von Posts, die älter als ein Jahr sind, wenig zielführend. Erfahrungsberichte, die so lange zurück liegen, haben für die heutige Lage keine Aussagekraft.
Mit U8 wird es derzeit aussichtslos sein. Selbst im unbeliebten OLG Hamm-Bezirk, in dem früher oft 7;76-7,9 gereicht haben, dürfte das nicht klappen. NRW hat in den letzten 2 Jahren viel eingestellt, die haben keinen großen Bedarf mehr.
Was soll denn in dem Kontext "kein großer Bedarf" heißen?
Dass erstmal keine großen Einstellungswellen kommen und man mit unter 8 halt keine großen Chancen hat in naher Zukunft oder meint ihr die Anforderungen gehen sogar auf über 9/ 2x VB?
Ich würde gegen Mitte/ Ende nächsten Jahres gerne wieder zurück nach NRW, wenn mein Partner sein Studium hier in Bayern beendet hat. Vorher macht eine Justizbewerbung für mich leider wenig Sinn, aber jedes Mal wenn ich sowas lese denke ich "vielleicht doch besser sofort bewerben"Ich hab im 1. Examen leider nur knapp unter 8 und im 2. Examen 9,3. Die Unsicherheit dass das irgendwann nicht mehr "sicher" reicht geht einfach nicht weg.
Also Garantien kann dir natürlich niemand aussprechen, aber mit den Noten sehe ich keinen Grund zur Sorge, dass das nächstes Jahr nicht mehr reichen könnte.
30.05.2022, 23:11
Wie sieht es aktuell in nrw aus? Insbesondere bei der StA
31.05.2022, 18:13
31.05.2022, 19:47
(31.05.2022, 18:13)Gast schrieb:(30.05.2022, 23:11)Gast schrieb: Wie sieht es aktuell in nrw aus? Insbesondere bei der StA
Nur Info vom Hörensagen, aber eine Freundin von mir ist im Februar mit 6,8 (1. Examen) und 8,7 (2. Examen) in NRW eingeladen, aber nicht genommen worden.
Ach krass, dachte dass man so gut wie immer genommen wird