12.07.2021, 17:13
(12.07.2021, 16:36)Gast_Hess_1990 schrieb: Ich fand die Klausur in Hessen auch überladen. In der Eile habe ich vergessen, einzuleuten, dass es sich bei de "Geeignetheit" um einen um ein unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Meint ihr das ist schlimm?
Es wäre schön, mal aus einer Klausur rauszugehen ohne dass einem immer auffällt, was man eigentlich falsch gemacht hat.
Ja so ging es mir auch. Hab auch nicht den wichtigen Grund definiert, halt ausgelegt was sie drunter verstehen und ob verschulden erforderlich ist aber leider nicht definiert. Richtig ärgerlich. Und hinten ist mein ermessen viel zu kurz gekommen. Man hätte das echt deutlich besser mache können.
Was habt ihr mit dem Berichterstatter gemacht? Ich kannte dieses Problem einfach so nicht

12.07.2021, 17:21
Denkt ihr es ist schlimm wenn das materiell rechtliche sehr verkürzt war?
Zum Berichterstatter hab ich geschrieben dass kein Verständnis beider vorlag und daher die Kammer zu entscheiden hatte
Zum Berichterstatter hab ich geschrieben dass kein Verständnis beider vorlag und daher die Kammer zu entscheiden hatte
12.07.2021, 18:47
(12.07.2021, 16:36)Gast_Hess_1990 schrieb: Ich fand die Klausur in Hessen auch überladen. In der Eile habe ich vergessen, einzuleuten, dass es sich bei de "Geeignetheit" um einen um ein unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Meint ihr das ist schlimm?Hatte ich bis jetzt auch in jeder Klausur und bin total verunsichert... ich glaube das passiert jedem, die Klausuren sind so viel in so kurzer Zeit, dass Fehler immer passieren. Manche sind kleiner, manche größer! Egal, morgen haben wir es geschafft
Es wäre schön, mal aus einer Klausur rauszugehen ohne dass einem immer auffällt, was man eigentlich falsch gemacht hat.


12.07.2021, 19:18
(12.07.2021, 18:47)Gast NRW schrieb:(12.07.2021, 16:36)Gast_Hess_1990 schrieb: Ich fand die Klausur in Hessen auch überladen. In der Eile habe ich vergessen, einzuleuten, dass es sich bei de "Geeignetheit" um einen um ein unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Meint ihr das ist schlimm?Hatte ich bis jetzt auch in jeder Klausur und bin total verunsichert... ich glaube das passiert jedem, die Klausuren sind so viel in so kurzer Zeit, dass Fehler immer passieren. Manche sind kleiner, manche größer! Egal, morgen haben wir es geschafft
Es wäre schön, mal aus einer Klausur rauszugehen ohne dass einem immer auffällt, was man eigentlich falsch gemacht hat.![]()
So ist es !!



13.07.2021, 01:07
Was kam in NRW dran?
13.07.2021, 16:17
Was lief heute zum Abschluss in Hessen?
13.07.2021, 16:38
(13.07.2021, 16:17)Gast_H schrieb: Was lief heute zum Abschluss in Hessen?
Anwaltsklausur aus Klägersicht. Mandantin = Eigentümerin einer Wohnung in FfM. Hat ihrem Mieter - welcher an einer schweren psychischen Erkrankung leidet und sich um seine ebenfalls kranke Mutter im selben Haus kümmert - gekündigt und Räumungstitel gegen ihn erwirkt.
Stadt hat ihn aber in die Wohnung unbefristet durch Zuweisungsbescheid eingewiesen, da er eine psychiatrische Stellungnahme vorgelegt hat, wonach ihm beim Auszug schwerer gesundheitlicher Schaden droht.
Alternativen dazu (Hotelunterbringung, Obdachlosenunterkunft, Ersatzwohnung) hat Stadt abgelehnt, da entweder nicht zeitnah realisierbar oder zu teuer.
Mandantin will gegen Zuweisung vorgehen und verlangt, dass die Stadt den ehem. Mieter räumt.
EGL war § 11 HSOG mangels Spezialgesetzes, Problem bei Störereigenschaft (§ 7 II HSOG wohl (-) und es musste auf polizeilichen Notstand zurückgegriffen werden) und hinsichtlich des FBA nach §§ 113 I 2, 80 V 3 VwGO, da ja Folgenbeseitigung einen Dritten (Mieter) beträfe.
Zudem war noch unklar, wie am besten vorzugehen ist (Schreiben an Stadt, Eilantrag, Klage?).
Alles in allem nicht gerade ein netter Abschluss^^
13.07.2021, 16:59
(13.07.2021, 16:38)TileHessen schrieb:(13.07.2021, 16:17)Gast_H schrieb: Was lief heute zum Abschluss in Hessen?
Anwaltsklausur aus Klägersicht. Mandantin = Eigentümerin einer Wohnung in FfM. Hat ihrem Mieter - welcher an einer schweren psychischen Erkrankung leidet und sich um seine ebenfalls kranke Mutter im selben Haus kümmert - gekündigt und Räumungstitel gegen ihn erwirkt.
Stadt hat ihn aber in die Wohnung unbefristet durch Zuweisungsbescheid eingewiesen, da er eine psychiatrische Stellungnahme vorgelegt hat, wonach ihm beim Auszug schwerer gesundheitlicher Schaden droht.
Alternativen dazu (Hotelunterbringung, Obdachlosenunterkunft, Ersatzwohnung) hat Stadt abgelehnt, da entweder nicht zeitnah realisierbar oder zu teuer.
Mandantin will gegen Zuweisung vorgehen und verlangt, dass die Stadt den ehem. Mieter räumt.
EGL war § 11 HSOG mangels Spezialgesetzes, Problem bei Störereigenschaft (§ 7 II HSOG wohl (-) und es musste auf polizeilichen Notstand zurückgegriffen werden) und hinsichtlich des FBA nach §§ 113 I 2, 80 V 3 VwGO, da ja Folgenbeseitigung einen Dritten (Mieter) beträfe.
Zudem war noch unklar, wie am besten vorzugehen ist (Schreiben an Stadt, Eilantrag, Klage?).
Alles in allem nicht gerade ein netter Abschluss^^
Gleiches Spiel auch in NRW, wohl angelehnt an
VG Würzburg, Beschluss vom 09. Januar 2019 – W 5 S 18.1670
16.07.2021, 17:50
Jemand der in NRW mitgeschrieben hat hier? Wie fandet ihr die Klausuren?
17.07.2021, 13:10
(16.07.2021, 17:50)NRW721 schrieb: Jemand der in NRW mitgeschrieben hat hier? Wie fandet ihr die Klausuren?
Schwer zu sagen, weil ich natürlich erst nach der Benotung sehen kann, inwiefern meine Lösungen richtig sind bzw ich die Klausuren als schwer oder leicht einschätze.
Im Großen und Ganzen fand ich es aber fair, also die Angst die mir hier im Forum gekommen ist, dass das LJPA durchdreht und komplett bekloppte Klausuren stellt, hat sich garnicht bestätigt. Es war halt alles super viel, aber am Ende denk ich mir, dass es ja jeden so ging und jeder am Ende Kompromisse machen und bestimmte Ausführungen kurz halten muss.