14.08.2017, 15:52
Zufällig noch jmd in Ddorf geschrieben? Prüfungsbedingungen (keine Lüftung = keine Frischluft) heute unter aller Sau.
14.08.2017, 16:28
Aber wird schon einen Grund gehabt haben, weshalb das LJPA beide Möglichkeiten "angeboten" hat.
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Hab in der Klausur drauf getippt, dass die Feststellungsklage noch dran hing damit man was zu dem wohl streitigen Verhältnis von Leistungs und Feststellungsklage schreibt bei Organstreitigkeiten. So kamen mir zumindest die Kommentarstellen dazu vor...
Hab aber auch keinen AS gefunden auf den ich die Leistungsklage hätte stützen können. Denke das hätte man aus der Rechtsaufsicht, die rw Handeln rückgängig machen muss basteln sollen.
Jemand schrieb hier, er hätte die Wissenschaftsfreiheit mit reingebracht. War das nicht im Bearbeitervermerk ausgeschlossen? Oder hab ich den falsch verstanden?
Und hab bei der Ablehnung der Klage auf Auslegung nach dem BVerfG-Urteil plädiert und dass weder Kläger noch Beklagte Auslegen können, da der Begriff nicht auslegungsbedürftig sei, weil klar fomuliert.
Und wegen der Prüfungsbedingungen in Ddorf, das dürfte daran liegen, dass die Frau Sprieß im Urlaub ist, die ist da sonst die Herrin des Verfahrens, die anderen Mitarbeiter müssen das alles in Vertretung machen. Wenn man mit denen das nächste Mal vorher spricht, eventuell können die dann was dran verbessern?
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Hab in der Klausur drauf getippt, dass die Feststellungsklage noch dran hing damit man was zu dem wohl streitigen Verhältnis von Leistungs und Feststellungsklage schreibt bei Organstreitigkeiten. So kamen mir zumindest die Kommentarstellen dazu vor...
Hab aber auch keinen AS gefunden auf den ich die Leistungsklage hätte stützen können. Denke das hätte man aus der Rechtsaufsicht, die rw Handeln rückgängig machen muss basteln sollen.
Jemand schrieb hier, er hätte die Wissenschaftsfreiheit mit reingebracht. War das nicht im Bearbeitervermerk ausgeschlossen? Oder hab ich den falsch verstanden?
Und hab bei der Ablehnung der Klage auf Auslegung nach dem BVerfG-Urteil plädiert und dass weder Kläger noch Beklagte Auslegen können, da der Begriff nicht auslegungsbedürftig sei, weil klar fomuliert.
Und wegen der Prüfungsbedingungen in Ddorf, das dürfte daran liegen, dass die Frau Sprieß im Urlaub ist, die ist da sonst die Herrin des Verfahrens, die anderen Mitarbeiter müssen das alles in Vertretung machen. Wenn man mit denen das nächste Mal vorher spricht, eventuell können die dann was dran verbessern?
14.08.2017, 17:00
Vielleicht FBA als Anspruchsgrundlage?
14.08.2017, 17:08
14.08.2017, 17:19
Haha, gerade zufällig gefunden in meinen eigenen Karteikarten, FBA gilt auch Organstreitigkeiten und dort bei Verletzung der Organrechte. Also nehm ich alles zurück! Wow, top das du da drauf gekommen bist! :)
14.08.2017, 17:22
(14.08.2017, 17:19)NRWlerin schrieb: Haha, gerade zufällig gefunden in meinen eigenen Karteikarten, FBA gilt auch Organstreitigkeiten und dort bei Verletzung der Organrechte. Also nehm ich alles zurück! Wow, top das du da drauf gekommen bist! :)
Hätte auch gesagt, dass FBA hier nicht greift.
Aber was solls, Feststellungsklage kann hier nicht falsch gewesen sein.
14.08.2017, 22:28
So! Eine noch! Hat irgendjemand noch brandheiße Tipps, was man Donnerstag dringend können sollte? :D.
14.08.2017, 22:46
Auf FK für den ersten Antrag bin ich gar nicht gekommen. Habe LK angenommen, weil Beanstandung Realakt - wegen fehlender Aussenwirkung. K begehrte ein schlichtes Tun (Rücknahme) und das ging dann bei mir nicht durch, weil der Beschluss rw war, Beurteilungsfehler.
15.08.2017, 07:05
Warum wird nicht heute V2 geschrieben? Eigentlich ist ja Dienstag Ende immer oder? Oder ist das weil heute irgendwie in den südl. Bundesländern Mariä Himmelfahrt ist?