06.11.2020, 14:18
Der Threadtitel ist irreführend. Korrekt wäre: Jobaussichten mit über dem Durchschnitt in Deutschland liegenden Qualifikation.
Genauer: Die Jobaussichten mit Befähigung zum Richteramt
Genauer: Die Jobaussichten mit Befähigung zum Richteramt
06.11.2020, 14:44
Und täglich grüßt das Murmeltier....
Seht doch einfach ein dass die „Befähigung zum Richteramt“ nur eine historische Formulierung und letztlich eine Phrase ist da kein Kandidat mit einem ausreichend im zweiten zu Lebzeiten jemals Richter werden wird
Wenn du so viel auf die Befähigung gibst dann druck sie dir als Urkunde aus, häng sie dir an die wand und freu dich, besser werden die Job Aussichten dadurch aber auch nicht
Seht doch einfach ein dass die „Befähigung zum Richteramt“ nur eine historische Formulierung und letztlich eine Phrase ist da kein Kandidat mit einem ausreichend im zweiten zu Lebzeiten jemals Richter werden wird
Wenn du so viel auf die Befähigung gibst dann druck sie dir als Urkunde aus, häng sie dir an die wand und freu dich, besser werden die Job Aussichten dadurch aber auch nicht
06.11.2020, 14:50
(06.11.2020, 13:53)CD2010 schrieb:(09.05.2020, 22:21)Gast schrieb:(09.05.2020, 22:16)CD2010 schrieb:(13.04.2020, 10:48)Auch Bln schrieb: Dass jemand 2010 beim ÖD abgelehnt wurde, bedeutet nicht, dass eine Bewerbung 2020 ziwngend erfolglos sein müsste. Es kommt immer darauf an, welche Kenntnisse und Erfahrungen man in der Zwischenzeit gesammelt hat...
Aus der Fernsicht passen 17 in Summe und langjährige erfolgreiche Selbstständigkeit nicht zu Deiner hier eingestellten Unsicherheit und zu den von Dir genannten Stundenvergütungen... 10 bis 12 Euro? Das ist auf dem Niveau des Mindestlohns für eine angestellte ungelernte Tätigkeit...
Zwischen den Zeilen lässt sich vermuten, dass bei Dir ggf. etwas im Argen liegen könnte, was nicht ins Forum gehört sondern zu einem kompetenten Berater...
Ich würde mich mal nicht zu sehr auf die Punktzahlen festbeißen. Die sind erstens lange her und zweitens mehr aus Glück denn aus Können entstanden. Ich hätte mich auch übers Durchfallen nicht beschwert, was vielleicht sogar besser gewesen wäre.
Und eine Selbständigkeit ist zunächst einmal gar keine werthaltige Qualifikation. Zumal ich ja auch keinerlei Qualifikationsnachweise habe. Das sieht im übrigen auch der Berater bei der Arbeitsagentur so. Letztlich bin ich, so bitter es klingen mag, also momentan auf „Hilfsarbeiterniveau“. Also sollte auch die Vergütung in diesem Bereich liegen.
Mein Problem ist auch eher, dass ich mich damit noch nicht so wirklich abfinden kann.
Damit noch mal zurück auf meine Eingangsfrage. Was ist denn am sinnvollsten um eine wirklich werthaltige Qualifikation zu erwerben, die auf dem Examen aufbaut und die lange Lücke schließt.
Einfach Fachanwaltskursus, Masterstudiengang etc.?
Bewirb dich in kleinen Kanzleien und lass dir da den FA Lehrgang bezahlen. Bei der Berufstätigkeit lernst du dann. Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht etc. Oder mach eine Ausbildung in der Steuerverwaltung oder so. Immobilienmakler kannst du auch machen als Quereinsteiger.
Jetzt ist ziemlich genau ein halbes Jahr vergangen. Ich habe einige Bewerbungen an kleinere Kanzleien verschickt und für Stellen in der Finanzverwaltung. Die Resonanz ist wie erwartet mehr als bescheiden mit 100% Absagen. Nicht einmal ein Vorstellungsgespräch. Genauso wie direkt nach dem Examen.
Bleibt die Frage, noch einmal einen Master machen oder eine andere Fortbildung? Oder ist das auch nur verschwendete Zeit und ich sollte mich von dem Gedanken noch mal in dem Bereich beruflich Fuß zu fassen lieber endgültig verabschieden?
Mach eine bezahlte Ausbildung oder einen Quereinstieg als Lehrer oder Rechtspfleger. Du hattest zu lange keine juristische Beschäftigung, dann ist man unten durch nach 10 Jahren. Oder versuch mal andere Bundesländer (Süddeutschland).
06.11.2020, 14:50
Ich habe auch einen Führerschein, wieso stellt mich McLaren-Mercedes nicht als Rennfahrer ein?
06.11.2020, 14:55
06.11.2020, 15:03
als Deutscher habe ich auch die Befähigung zum Bundeskanzler. Kriege ich jetzt bitte einen hochbezahlten Job?
06.11.2020, 15:09
(06.11.2020, 14:44)C8H10N4O2 schrieb: Und täglich grüßt das Murmeltier....
Seht doch einfach ein dass die „Befähigung zum Richteramt“ nur eine historische Formulierung und letztlich eine Phrase ist da kein Kandidat mit einem ausreichend im zweiten zu Lebzeiten jemals Richter werden wird
Wenn du so viel auf die Befähigung gibst dann druck sie dir als Urkunde aus, häng sie dir an die wand und freu dich, besser werden die Job Aussichten dadurch aber auch nicht
Ich kenne mehrere Richter am AG mit ausreichend...
06.11.2020, 15:43
(06.11.2020, 15:09)Gast schrieb:(06.11.2020, 14:44)C8H10N4O2 schrieb: Und täglich grüßt das Murmeltier....
Seht doch einfach ein dass die „Befähigung zum Richteramt“ nur eine historische Formulierung und letztlich eine Phrase ist da kein Kandidat mit einem ausreichend im zweiten zu Lebzeiten jemals Richter werden wird
Wenn du so viel auf die Befähigung gibst dann druck sie dir als Urkunde aus, häng sie dir an die wand und freu dich, besser werden die Job Aussichten dadurch aber auch nicht
Ich kenne mehrere Richter am AG mit ausreichend...
Und Corona dauert noch mindestens 5 Jahre.....
Die Ausreichend-Richter halte ich schon für zweifelhaft. Die tragen die Noten ja nicht auf der Stirn spazieren und gehen sonst wie hausieren und dass Du ausgerechnet mehrere dieser Sonderfälle kennen solltest... Aber selbst wenn, momentan und auf absehbare Zeit wird es schon mit knapp unter 9 Punkten nichts und irgendwelche Ausnahmen-Sonderfälle, die irgendwann mal (eventuell) mit einem ausreichend im 1. Examen! eingestellt wurden, sind für die aktuelle und künftige Lage doch völlig irrelevant.
06.11.2020, 16:51
06.11.2020, 17:37
(06.11.2020, 14:50)Gast schrieb:(06.11.2020, 13:53)CD2010 schrieb:(09.05.2020, 22:21)Gast schrieb:(09.05.2020, 22:16)CD2010 schrieb:(13.04.2020, 10:48)Auch Bln schrieb: Dass jemand 2010 beim ÖD abgelehnt wurde, bedeutet nicht, dass eine Bewerbung 2020 ziwngend erfolglos sein müsste. Es kommt immer darauf an, welche Kenntnisse und Erfahrungen man in der Zwischenzeit gesammelt hat...
Aus der Fernsicht passen 17 in Summe und langjährige erfolgreiche Selbstständigkeit nicht zu Deiner hier eingestellten Unsicherheit und zu den von Dir genannten Stundenvergütungen... 10 bis 12 Euro? Das ist auf dem Niveau des Mindestlohns für eine angestellte ungelernte Tätigkeit...
Zwischen den Zeilen lässt sich vermuten, dass bei Dir ggf. etwas im Argen liegen könnte, was nicht ins Forum gehört sondern zu einem kompetenten Berater...
Ich würde mich mal nicht zu sehr auf die Punktzahlen festbeißen. Die sind erstens lange her und zweitens mehr aus Glück denn aus Können entstanden. Ich hätte mich auch übers Durchfallen nicht beschwert, was vielleicht sogar besser gewesen wäre.
Und eine Selbständigkeit ist zunächst einmal gar keine werthaltige Qualifikation. Zumal ich ja auch keinerlei Qualifikationsnachweise habe. Das sieht im übrigen auch der Berater bei der Arbeitsagentur so. Letztlich bin ich, so bitter es klingen mag, also momentan auf „Hilfsarbeiterniveau“. Also sollte auch die Vergütung in diesem Bereich liegen.
Mein Problem ist auch eher, dass ich mich damit noch nicht so wirklich abfinden kann.
Damit noch mal zurück auf meine Eingangsfrage. Was ist denn am sinnvollsten um eine wirklich werthaltige Qualifikation zu erwerben, die auf dem Examen aufbaut und die lange Lücke schließt.
Einfach Fachanwaltskursus, Masterstudiengang etc.?
Bewirb dich in kleinen Kanzleien und lass dir da den FA Lehrgang bezahlen. Bei der Berufstätigkeit lernst du dann. Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht etc. Oder mach eine Ausbildung in der Steuerverwaltung oder so. Immobilienmakler kannst du auch machen als Quereinsteiger.
Jetzt ist ziemlich genau ein halbes Jahr vergangen. Ich habe einige Bewerbungen an kleinere Kanzleien verschickt und für Stellen in der Finanzverwaltung. Die Resonanz ist wie erwartet mehr als bescheiden mit 100% Absagen. Nicht einmal ein Vorstellungsgespräch. Genauso wie direkt nach dem Examen.
Bleibt die Frage, noch einmal einen Master machen oder eine andere Fortbildung? Oder ist das auch nur verschwendete Zeit und ich sollte mich von dem Gedanken noch mal in dem Bereich beruflich Fuß zu fassen lieber endgültig verabschieden?
Mach eine bezahlte Ausbildung oder einen Quereinstieg als Lehrer oder Rechtspfleger. Du hattest zu lange keine juristische Beschäftigung, dann ist man unten durch nach 10 Jahren. Oder versuch mal andere Bundesländer (Süddeutschland).
Ausbildung machen ist ja in Ordnung. Grundsätzlich wäre mir aber lieber, etwas auf dem Studium aufbauend zu machen. Dann war es wenigstens nicht ganz umsonst.
Und ich gebe auch ehrlich zu, dass ich mich nur sehr ungern noch einmal in eine Berufsschule setzen würde.
Es gibt ja diverse Masterstudiengänge. Wäre man nach so einem Abschluss denn wieder auf einem Einstiegsnieveau?
Was machen denn bspw. Frauen nach längerer Auszeit wegen Kindern?