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Diesel vorbei
Gast
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#141
04.06.2020, 17:28
(04.06.2020, 17:26)Gast schrieb:  
(04.06.2020, 17:22)Gast Gast schrieb:  
(04.06.2020, 17:14)Gast schrieb:  
(04.06.2020, 17:02)Gast1337 schrieb:  Wann ist man denn ein „richtiger“ Anwalt?


Diesel-PJs sind nach h.M. jedenfalls keine.


Wer eine Anwaltszulassung hat und sogar vor Gericht auftritt, ist Anwalt.

Alles andere ist ungefähr auf dem Niveau eines "Ich hab aber Abitur aus Bayern". 

Wer sich trotzdem für etwas besseres hält, wird sich noch wundern, wenn er als Associate in einer GK in den ersten zwei Jahren nicht über den Bcc in den Emails des Partners hinauskommt. Das trifft nämlich mehr Associates als ihr vielleicht glauben mögt.

Von mir noch abschließend ein Satz: Denkt mal über die Begriffe "Kollegen" und "kollegiales Verhalten" nach. Wir sind ein Berufsstand und ihr verhaltet euch wie ein Haufen aufgekratzter Hühner, die sich an irgendwelchen Unterschieden zum Berufseinstieg "aufgeilen". Wer so etwas nötig hat, sollte über seine eigenen Kredibilität als Anwalt nochmal nachdenken.


Die Tätigkeit als Projektjurist ist doch kein Berufseinstieg. Man sammelt dort keine nennenswerte Praxiserfahrung. Hier posten einfach zu viele Leute, die wirklich gar keine Ahnung haben.


Vermutlich posten hier Diesel- Projektjuristen, die es sowieso schon schwer genug haben. Mit irgendwas muss man seine Brötchen verdienen. Auch wenn es der gut bezahlte „Taxifahrer“ von damals ist. Besser als 1 Jahr arbeitslos ist es wohl schon im Lebenslauf.
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Gast
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#142
04.06.2020, 17:35
Ich denke aber kaum, dass es tatsächlich so schlimm wie eine Haftstrafe ist. 

Ein Kollege, der einen 153a (Körperverletzung) drin hatte, konnte problemlos als Richter anfangen. Denke 153a ist aber besser als z.B. 2 Jahre Diesel-PJ, weil ersteres Augenblicksversagen sein kann und letzteres eine gewisse Aussagekraft über Einstellung und Fähigkeiten mit sich bringt.
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Gast
Unregistered
 
#143
04.06.2020, 17:38
(04.06.2020, 17:35)Gast schrieb:  Ich denke aber kaum, dass es tatsächlich so schlimm wie eine Haftstrafe ist. 

Ein Kollege, der einen 153a (Körperverletzung) drin hatte, konnte problemlos als Richter anfangen. Denke 153a ist aber besser als z.B. 2 Jahre Diesel-PJ, weil ersteres Augenblicksversagen sein kann und letzteres eine gewisse Aussagekraft über Einstellung und Fähigkeiten mit sich bringt.


Hätte gedacht 153a ist ein No-Go, aber sicher vom allseits bekannten Einzelfall abhängig. Ne provozierte Ohrfeige fände ich wenig dramatisch.
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Gast Gast
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#144
04.06.2020, 17:40
Gut, da bin ich jedenfalls froh, dass ich zumindest in meinem Alltag recht wenig mit so Leuten zu tun habe, die hier als vermeintliche Kollegen schreiben.
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Gast
Unregistered
 
#145
04.06.2020, 17:48
(04.06.2020, 17:35)Gast schrieb:  Ich denke aber kaum, dass es tatsächlich so schlimm wie eine Haftstrafe ist. 

Ein Kollege, der einen 153a (Körperverletzung) drin hatte, konnte problemlos als Richter anfangen. Denke 153a ist aber besser als z.B. 2 Jahre Diesel-PJ, weil ersteres Augenblicksversagen sein kann und letzteres eine gewisse Aussagekraft über Einstellung und Fähigkeiten mit sich bringt.


Wobei ein Kollege in NDS beim Gespräch („Kreuzverhör“) erklären musste, was seine Beweggründe waren, ein Jahr lang als Dieseler zu arbeiten (4 Monate nach 2. Examen). Da wurde auch nachgebohrt und die Bewerbung war nicht erfolgreich. Woran es letztlich tatsächlich gelegen hat, weiß man natürlich nicht. 

Dieselsachen würde ich nur als Lückenfüller zwischen 1. und 2. machen. Nach dem 2. Examen auf keinen Fall.
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Gast
Unregistered
 
#146
04.06.2020, 18:02
(04.06.2020, 17:48)Gast schrieb:  
(04.06.2020, 17:35)Gast schrieb:  Ich denke aber kaum, dass es tatsächlich so schlimm wie eine Haftstrafe ist. 

Ein Kollege, der einen 153a (Körperverletzung) drin hatte, konnte problemlos als Richter anfangen. Denke 153a ist aber besser als z.B. 2 Jahre Diesel-PJ, weil ersteres Augenblicksversagen sein kann und letzteres eine gewisse Aussagekraft über Einstellung und Fähigkeiten mit sich bringt.


Wobei ein Kollege in NDS beim Gespräch („Kreuzverhör“) erklären musste, was seine Beweggründe waren, ein Jahr lang als Dieseler zu arbeiten (4 Monate nach 2. Examen). Da wurde auch nachgebohrt und die Bewerbung war nicht erfolgreich. Woran es letztlich tatsächlich gelegen hat, weiß man natürlich nicht. 

Dieselsachen würde ich nur als Lückenfüller zwischen 1. und 2. machen. Nach dem 2. Examen auf keinen Fall.

Im Nachhinein fragt man sich immer, woran es denn gelegen hat.
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Gast
Unregistered
 
#147
04.06.2020, 18:16
Wenn nachgebohrt wurde, sah man das wohl kritisch und es kam keine zufriedenstellende Antwort. 

Letztlich weiß man aber in keinem Fall, was die anderen Kandidaten dort abgeliefert haben und niemand war live dabei. 

Ich kenne persönlich jemanden, der 6 Monate Projektjurist als Dieseler gewesen ist und das in der Bewerbung dann herausgelassen hat. Es wurde jedoch nachgefragt, was es mit der Lücke auf sich hat.
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Ehemaliger Dieselianer
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#148
04.06.2020, 18:25
Ein Jahr dieseln ist so, als wäre man im 2. examen durchgefallen. Findest danach keinen job mehr. Hab mich jetzt Als erntehelfer selbstständig gemacht.
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Gast
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#149
04.06.2020, 18:47
Nach einem Jahr Diesel kam Post vom Justizministerium. Die haben mir beide Staatsexamina widerrufen.
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Gast
Unregistered
 
#150
04.06.2020, 18:50
Kann man die schlechten Witze noch (s)toppen?
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