13.09.2026, 16:09
Ja das musste man halt diskutieren man könnte ja ne Garantenpflicht aus ihrer Stellung als Zeugin ziehen im Ermittlungsverfahren für die Wahrheitsfindung. Es scheitert dann aber an den konkreten Fragen im polizeilichen Fragebogen. Ihre Garantenstellung kann nicht weitergehen als das Frageprogramm des Bogens. Es gab bei allen Delikten einen kleinen Schwerpunkt. Und ja das mit dem Teilschweigen musste dann auch zur Sachrüge dazu weil es sich aus dem Urteil selbst ergab aus dem Punkt III. Beweiswürdigung und die Sachrüge alle materiell-rechtlichen Fehler erfasst und diejenigen im Rahmen der Beweiswürdigung. Anders wäre es nur, wenn sich das nicht aus dem Urteilstext selbst ergeben würde, sondern zB aus dem Protokoll. Dann wäre es ne Verfahrensrüge wie du sagst.
Und ja ich stimme zu, dass es einige prozessuale Probleme gab, allerdings ließen die sich ja recht schnell und in ein zwei Sätzen jeweils lösen mit dem Kommentar.
Und ja ich stimme zu, dass es einige prozessuale Probleme gab, allerdings ließen die sich ja recht schnell und in ein zwei Sätzen jeweils lösen mit dem Kommentar.
13.09.2026, 16:19
Hab den 315c bei der Fahrt bis zum Unfall generell bejaht aber ne umfassende Gesamtabwägung im Einzelfall gemacht, weil absolute Fahruntüchtigkeit bei der BAK nicht vorlag und es für die relative Fahruntüchtigkeit an einer "klassischen" Ausfallerscheinung fehlte, weil solche Fehler nicht umfasst sind wie Fahrfehler, die auch einem nüchternen Fahrer passieren können, wie das fehlende Blinken gem. § 9 StVO. Aber bin dann mit der relativ hohen BAK im Rahmen der relativen Fahruntüchtigkeit und der verschwommenen Sprache usw. zur Bejahung der relativen Fahruntüchtigkeit gekommen. Fand aber auch die Ablehnung vertretbar. Hab das Ganze aber nur fahrlässig fahrlässig angenommen. Und beim Weiterfahren dann vorsätzlicher 316.
Gestern, 16:37
Hat noch jemand den Antrag vollständig abgelehnt heute (Hessen)? Fand die Klausur eigentlich fair und machbar, aber habe das Gefühl, ich habe mich komplett verrannt.. 😭
Gestern, 16:50
Gestern, 16:56
Ja, hatte mich auch klausurtaktisch dazu entschieden, aber vor allem bei der Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs hatte ich dann doch große Bauchschmerzen, hat mE eigentlich nicht ausgereicht.
Gestern, 17:00
(Gestern, 16:56)xyz26 schrieb: Ja, hatte mich auch klausurtaktisch dazu entschieden, aber vor allem bei der Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs hatte ich dann doch große Bauchschmerzen, hat mE eigentlich nicht ausgereicht.Ne, ich finde auch, dass das nicht hinreichend begründet war, aber ich hatte weder Zeit noch Nerv, das alles dadurch zu verkomplizieren.
Ich habe zugegebenermaßen erst spät angefangen zu schreiben, weil ich die Menge zu lesen inkl. der ganzen (nicht abgedruckten Gesetze) schon viel fand. Deshalb hab ich einfach den Antrag abgewiesen. Keine Zeit, sonst wäre ich nicht fertig geworden.
Gestern, 17:15
Wie seid ihr damit umgegangen, dass bezüglich der Ziffer 3 keine sofortige Vollziehung angeordnet wurde?
Gestern, 17:25
Gestern, 17:52
Habt ihr eine bestimmte Entscheidungsform angenommen, etwa nach § 6 VwGO? Hab einfach ganz normal durch die Berufsrichter ohne mündliche Verhandlung nach § 101 III VwGO entscheiden lassen.
Gestern, 17:56
(Gestern, 17:52)Hessen926 schrieb: Habt ihr eine bestimmte Entscheidungsform angenommen, etwa nach § 6 VwGO? Hab einfach ganz normal durch die Berufsrichter ohne mündliche Verhandlung nach § 101 III VwGO entscheiden lassen.
Ja, ich auch. Nur die drei Berufsrichter. Aber beim Beschluss muss man glaube ich nicht schreiben "ohne mündliche Verhandlung".










