07.12.2023, 16:59
(07.12.2023, 16:52)neu2023 schrieb:(07.12.2023, 16:18)BM2023Dez schrieb:(07.12.2023, 16:05)neu2023 schrieb: In NRW lief etwas ganz anderes.
Ansprüche des Eigentümers/Vermieters gegen eine Hausverwaltung:
Im ersten Teil ging es maßgeblich um eine AGB Kontrolle ob die Kündigungsfrist wirksam vereinbart wurde und Verjährung
Habe hier 812 I 1 2. Alt geprüft.
Im zweiten Teil um Schadensersatz wegen zu später Mangelbeseitigung durch die Hausverwaltung, wodurch der Mieter dann 2 Monaten gemindert hat.
Hier habe ich 280 I
Dann in der Zweckmäßigkeit noch Klageerweiterung bzgl. Zinsen.
Insgesamt wieder super viel....
Ich hab §§ 675 I, 667 für die 3000 € geprüft, ging auch durch weil bei mir Kündigung nach AGB-Kontrolle und Auslegung des Vertrages zum 30.09. (+) und Verjährung (-).
SE ging bei mir auch durch, hier habe ich vergessen Verjährung zu prüfen, die ja eig (+) wäre?! Weil die Parteien darüber nicht verhandelt iSv § 203 haben? Dann im praktischen Teil Teilrücknahme??
Zinsen gingen bei mir durch.
Terminsverlegung habe ich nicht beantragt weil noch in der Grenze des § 132 ZPO und keine Zurückweisung nach § 296 drohte. Erweiterung um die Zinsen ging bei mir nach § 264 Nr. 2.
Praktischer Teil: Anzeige Anwaltswechsel, Ankündigung des Antrags bzgl. Zinsen und Tatsachenvortrag zum Verzug.
Hab ewig gebraucht um überhaupt zu überlegen was ich prüfe und an welchen Punkten ich das mit der Kündigung anspreche. Auch das Mandantenbegehren ("Können sie das Mandat überhaupt so kurzfristig übernehmen? Sie wissen bestimmt was zu tun ist. Können sie alles noch rechtzeig veranlassen? Eine Terminsverlegung möchte ich eigentlich nicht, wenns nicht anders geht ists aber ok.") konnte ich erst überhaupt nicht einordnen.
Waren bei mir die schlimmsten Zeitprobleme im Durchgang (bis jetzt).
Ja, habe die Verjährung bei dem zweiten Teil auch komplett übersehen. Aber interessant dass wir den Anspruch alle woanders raus haben ? bin mir auch wirklich nicht sicher ob 812 so richtig war, aber irgendwas muss ja da stehen. Und ich habe eh schon zu lange gegliedert.
Ich hab auch erst nach zwei Stunden angefangen zu schreiben!! Hab dann lieber eine AGL genommen, von der ich dachte passt schon irgendwie, als da noch mehr Zeit zu verschwenden.
Streitverkündung zum alte RA wäre ich nie drauf gekommen .. Hinweis auf § 91 II 2 ZPO hätte man den Mandanten noch geben können, hab ich aber auch nicht dran gedacht. Hab heute einfach versucht mich mit einer strukturierten Lösung über Wasser zu halten, auch wenn wir wohl viele Einzelheiten fehlen.
07.12.2023, 17:07
Wie habt ihr das mit der Zuständigkeit des Gerichts gemacht? Also örtlich?
07.12.2023, 17:12
29 zpo und 39 zpo
07.12.2023, 18:33
Also in NRW ging örtliche Zuständigkeit nur noch über 39 ZPO, aber dann musste man 38,40 inzident prüfen, damit der Verzicht wirksam war.
War also der Anspruch im Antrag zu 2 verjährt? Und Teilklagerücknahme oder hat jemand noch eine andere Lösung?
War also der Anspruch im Antrag zu 2 verjährt? Und Teilklagerücknahme oder hat jemand noch eine andere Lösung?
07.12.2023, 18:41
Wie habt ihr das gelöst, dass der alte RA auf seine Vergütung „verzichtet“? darf er das überhaupt?
07.12.2023, 19:20
08.12.2023, 16:01
War das mit der Zeit bei euch heute auch so schlimm (BW)?
Wie sollte man das innerhalb der Zeit alles vollständig schaffen?
Wie sollte man das innerhalb der Zeit alles vollständig schaffen?
08.12.2023, 16:05
Heute total schlimm mit der Zeit habe nur etwa 2/3 geschafft. und ihr?
08.12.2023, 16:08
Bin auch nicht fertig geworden, obwohl das bis jetzt die Klausur war, bei der ich am meisten geschrieben habe.
08.12.2023, 16:12
Welche Delikte habt ihr geprüft? Ich hab des Gefühl, ich hätte was übersehen ..