09.03.2017, 16:53
Ich kam auch zu einer ähnlichen Lösung.
Die Klausur war aber extrem umfangreich.
Aus Zeitgründen musste ich den konkreten Anklagesatz weglassen.
Die Beweiswürdigung war bei mir aus Zeitgründen leider auch nicht
vom Umfang her so wie sie hätte sein sollen.
Aber lieber sehr umfangreich und machbar, als andersrum.
Die Klausur war aber extrem umfangreich.
Aus Zeitgründen musste ich den konkreten Anklagesatz weglassen.
Die Beweiswürdigung war bei mir aus Zeitgründen leider auch nicht
vom Umfang her so wie sie hätte sein sollen.
Aber lieber sehr umfangreich und machbar, als andersrum.
09.03.2017, 17:06
Puhh...war das ne Klausur!
Ich habe im ERgebnis beide male wegen 255 angeklagt. Leider habe ih das Gefühl wegen der Fülle nicht ordenttlich genug argumentiert und strukutiert zu haben.
Und ich machte mir Kopf darüber, dass ich den konkreten Anklagesatz bzgl. der zweiten prozessualen Tat nicht hingeschrieben habe (vergessen :dodgy: )
---> EIgentlich ist die Anklage ja so nicht praktisch brauchbar, sodass die Note erheblich runtergezogen werden sollte.
Ihc habe zwar im Gutachten (nur 9 Seiten! und nur das WIchtigste!) Zeit gespart, aber dennoch was vergessen!!!
Hoffe, dass morgen REvi drankommt, damit ich mal wieder ein Erfolgserlebnis habe.
Aber erstmal geschafft!
Ich habe im ERgebnis beide male wegen 255 angeklagt. Leider habe ih das Gefühl wegen der Fülle nicht ordenttlich genug argumentiert und strukutiert zu haben.
Und ich machte mir Kopf darüber, dass ich den konkreten Anklagesatz bzgl. der zweiten prozessualen Tat nicht hingeschrieben habe (vergessen :dodgy: )
---> EIgentlich ist die Anklage ja so nicht praktisch brauchbar, sodass die Note erheblich runtergezogen werden sollte.
Ihc habe zwar im Gutachten (nur 9 Seiten! und nur das WIchtigste!) Zeit gespart, aber dennoch was vergessen!!!
Hoffe, dass morgen REvi drankommt, damit ich mal wieder ein Erfolgserlebnis habe.
Aber erstmal geschafft!
09.03.2017, 17:23
Waren in NRW auch 146, 164 etc zu prüfen?
09.03.2017, 17:27
Nee. Keine Sorge
09.03.2017, 17:48
(09.03.2017, 17:06)gastNRW2487 schrieb: Puhh...war das ne Klausur!
Ich habe im ERgebnis beide male wegen 255 angeklagt. Leider habe ih das Gefühl wegen der Fülle nicht ordenttlich genug argumentiert und strukutiert zu haben.
Und ich machte mir Kopf darüber, dass ich den konkreten Anklagesatz bzgl. der zweiten prozessualen Tat nicht hingeschrieben habe (vergessen :dodgy: )
---> EIgentlich ist die Anklage ja so nicht praktisch brauchbar, sodass die Note erheblich runtergezogen werden sollte.
Ihc habe zwar im Gutachten (nur 9 Seiten! und nur das WIchtigste!) Zeit gespart, aber dennoch was vergessen!!!
Hoffe, dass morgen REvi drankommt, damit ich mal wieder ein Erfolgserlebnis habe.
Aber erstmal geschafft!
ich kann euch nur sagen das war ein fehler. ich bin durchgefallen im april 2016 und habe einsicht genommen. anklageklausur materiell nicht so falsch und dann steht drunter anklageschrift nicht praxistauglich deshalb durchgefallen :dodgy: hatte nur einen satz aus zeitdruck vergessen.
09.03.2017, 18:00
Kann ich wissen welcher satz das war?
Unterschrift STA?
Oder hast du versehentlich vergessen ihn anzuklagen?
Unterschrift STA?
Oder hast du versehentlich vergessen ihn anzuklagen?
09.03.2017, 18:11
(09.03.2017, 17:48)Gast schrieb:(09.03.2017, 17:06)gastNRW2487 schrieb: Puhh...war das ne Klausur!
Ich habe im ERgebnis beide male wegen 255 angeklagt. Leider habe ih das Gefühl wegen der Fülle nicht ordenttlich genug argumentiert und strukutiert zu haben.
Und ich machte mir Kopf darüber, dass ich den konkreten Anklagesatz bzgl. der zweiten prozessualen Tat nicht hingeschrieben habe (vergessen :dodgy: )
---> EIgentlich ist die Anklage ja so nicht praktisch brauchbar, sodass die Note erheblich runtergezogen werden sollte.
Ihc habe zwar im Gutachten (nur 9 Seiten! und nur das WIchtigste!) Zeit gespart, aber dennoch was vergessen!!!
Hoffe, dass morgen REvi drankommt, damit ich mal wieder ein Erfolgserlebnis habe.
Aber erstmal geschafft!
ich kann euch nur sagen das war ein fehler. ich bin durchgefallen im april 2016 und habe einsicht genommen. anklageklausur materiell nicht so falsch und dann steht drunter anklageschrift nicht praxistauglich deshalb durchgefallen :dodgy: hatte nur einen satz aus zeitdruck vergessen.
Es kann doch nicht sein, dass man durchfällt, weil einem in der Anklageschrift was fehlt! Da müssen noch viele andere Fehler hinzukommen... Ist meine Meinung..
09.03.2017, 18:15
(09.03.2017, 18:11)Gast5 schrieb:(09.03.2017, 17:48)Gast schrieb:(09.03.2017, 17:06)gastNRW2487 schrieb: Puhh...war das ne Klausur!
Ich habe im ERgebnis beide male wegen 255 angeklagt. Leider habe ih das Gefühl wegen der Fülle nicht ordenttlich genug argumentiert und strukutiert zu haben.
Und ich machte mir Kopf darüber, dass ich den konkreten Anklagesatz bzgl. der zweiten prozessualen Tat nicht hingeschrieben habe (vergessen :dodgy: )
---> EIgentlich ist die Anklage ja so nicht praktisch brauchbar, sodass die Note erheblich runtergezogen werden sollte.
Ihc habe zwar im Gutachten (nur 9 Seiten! und nur das WIchtigste!) Zeit gespart, aber dennoch was vergessen!!!
Hoffe, dass morgen REvi drankommt, damit ich mal wieder ein Erfolgserlebnis habe.
Aber erstmal geschafft!
ich kann euch nur sagen das war ein fehler. ich bin durchgefallen im april 2016 und habe einsicht genommen. anklageklausur materiell nicht so falsch und dann steht drunter anklageschrift nicht praxistauglich deshalb durchgefallen :dodgy: hatte nur einen satz aus zeitdruck vergessen.
Es kann doch nicht sein, dass man durchfällt, weil einem in der Anklageschrift was fehlt! Da müssen noch viele andere Fehler hinzukommen... Ist meine Meinung..
Meinst Du... ich bin auch beim ersten Mal durchgefallen. Bei der Ansicht, stand drin: Der/die Verfasser/in hat das und das gesehen. Er/sie hat den Schwerpunkt erkannt. Leider ist die Anklage unbrauchbar, daher 3 Pt
09.03.2017, 18:24
Habe keine Ahnung, wie Fehler in der Anklage bewertet werden, aber unser AG-Leiter hat uns auch geraten, nach der Skizze immer zuerst die Anklage zu schreiben und erst danach das Gutachten, um genug Zeit dafür zu haben und möglichst keine Fehler zu neben, weil dieser Teil sehr wichtig sei
09.03.2017, 18:26
Also ein kollege hat anklage begonnen und direkt abgebrochen.
Er hatt: 6 punkte!
Liebe grüße an die Angsthasen
Er hatt: 6 punkte!
Liebe grüße an die Angsthasen