10.12.2015, 16:43
Dito.
Aber furchtbar diese Klausur. Dass 10 Seiten Sachverhalt, so viel Arbeit machen können....
Ich glaub der SV war als Hausarbeit konzipiert und nicht als 5-Stunden Klausur:@:@:@:@:@:@:@
Aber furchtbar diese Klausur. Dass 10 Seiten Sachverhalt, so viel Arbeit machen können....
Ich glaub der SV war als Hausarbeit konzipiert und nicht als 5-Stunden Klausur:@:@:@:@:@:@:@
10.12.2015, 16:49
Ja fande es auch furchtbar!!!
Traue mich gar nicht zu schreiben, was ich habe. Ob es vllt falsch war. Den letzten hab ich sowieso falsch!
War wohl eine Wahlfeststellung! Hab ich aber nicht!
Traue mich gar nicht zu schreiben, was ich habe. Ob es vllt falsch war. Den letzten hab ich sowieso falsch!
War wohl eine Wahlfeststellung! Hab ich aber nicht!
10.12.2015, 16:52
Wieso denn Wahlfeststellung?
10.12.2015, 16:54
Naja, man konnte nicht fesststellen ob es ein Betrug oder eine Hehlerei war. Oder?
ist mir so durch den Kopf gegangen aufm nachhause weg!
ist mir so durch den Kopf gegangen aufm nachhause weg!
10.12.2015, 16:55
Also wir in NRW hatten wohl was anderes, waren 14 Seiten Sachverhalt. Kaum problematisches allerdings. Es sei denn ich habs nicht gesehen, was gut sein kann :/ Viel zu schreiben.
Jetzt kaum Zeit Örecht zu lernen. Kann man irgendwas vorherraten?
Jetzt kaum Zeit Örecht zu lernen. Kann man irgendwas vorherraten?
10.12.2015, 16:56
Also ich hab beim letzten Typen. Hehlerei und versuchte Hehlerei angenommen. Und Betrug abgelehnt, wegen dem Vorsatz.

10.12.2015, 16:57
Achso...ja, das könnte stimmen. Ich habe nur Betrug geprüft (aber im Ergebnis auch abgelehnt). Hehlerei habe ich nicht nochmal geprüft durch das verkaufen, weil schon durch das sich schenken lassen erfüllt.
Bin gar nicht drauf gekommen, Hehlerei nochmal zu prüfen.
aber gute Frage.
Hat da noch jemand was zu??
Bin gar nicht drauf gekommen, Hehlerei nochmal zu prüfen.
aber gute Frage.
Hat da noch jemand was zu??
10.12.2015, 16:59
10.12.2015, 17:11
Betrug habe ich abgelehnt, weil es um einen geringen Betrag ging, kein Strafantrag gestellt wurde (§§ 263 IV, 248a StGB) und m.E. auch kein besonderes öffentliches Interesse bestand.
Bei dem letzten habe ich einen riesigen Bock geschossen, indem ich eine Hehlerei mit der Erwägung abgelehnt habe, er sei bereits Teilnehmer der Vortat. Hatte da keine Zeit mehr in den Kommentar zu schauen. Hätte zeitlich wahrscheinlich auch nicht gepasst, das richtig zu prüfen. Ich hoffe, das ist zumindest vertretbar. :-/
Bei dem letzten habe ich einen riesigen Bock geschossen, indem ich eine Hehlerei mit der Erwägung abgelehnt habe, er sei bereits Teilnehmer der Vortat. Hatte da keine Zeit mehr in den Kommentar zu schauen. Hätte zeitlich wahrscheinlich auch nicht gepasst, das richtig zu prüfen. Ich hoffe, das ist zumindest vertretbar. :-/
10.12.2015, 17:13
K und S wegen des Einbruchs und der Kasse = 242, 243, 22, 23, 25
Im Anschluss dann durch das Wegwerfen in die Büsche noch keine Vollendung; Rücktritt des S geprüft und abgelehnt; dann Vollendung mit Wegfahren der Geräte durch B;
Anstiftung des K zur Beihilfe des B durch das Telefonat
Beihilfe des B durch das Wegfahren der Geräte
Hehlerei des B durch das sich schenken lassen
Hehlerei des B durch den Handyverkauf (andere Straftat die Hehlerei oben)
Versuchter Betrug des B im Lokal; Bejahung des öffentlichen Interesses wegen §§ 263 IV und 248a
1. Staatsexamen reloaded
Im Anschluss dann durch das Wegwerfen in die Büsche noch keine Vollendung; Rücktritt des S geprüft und abgelehnt; dann Vollendung mit Wegfahren der Geräte durch B;
Anstiftung des K zur Beihilfe des B durch das Telefonat
Beihilfe des B durch das Wegfahren der Geräte
Hehlerei des B durch das sich schenken lassen
Hehlerei des B durch den Handyverkauf (andere Straftat die Hehlerei oben)
Versuchter Betrug des B im Lokal; Bejahung des öffentlichen Interesses wegen §§ 263 IV und 248a
1. Staatsexamen reloaded