03.04.2026, 09:59
(02.02.2026, 19:45)csk schrieb: In NRW lief dieselbe Klausur. Viele prozessuale Probleme. Mein Aufbau sah ungefähr so aus:
Tatbestand:
hab den VU-Teil und den Teil mit der übereinstimmenden TE in die antragsbezogene PG gepackt + den Widerruf in der mündlichen Verhandlung (weiss aber nicht, ob das eher in die große PG gehört hätte)
Entscheidungsgründe:
A. Zulässigkeit des Einspruchs
(P) Bezeichnung als "Widerspruch" unschädlich
B. Zulässigkeit der Klage
I. Statthaftigkeit: Feststellungsklage
II. Zuständigkeit
(P) Gerichtsstandsprorogation unwirksam (Vgl. § 38 ZPO)
III. Feststellungsinteresse, § 256 I ZPO
Einwand: Kl. hätte Leistungsklage erheben können
IV. Bestimmtheit, § 253 II Nr. 2 ZPO
C. Begründeheit
Ich habe die AGL aus §§ 280 I, III, 281 I 1, 631 I BGB genommen.
Schwerpunkt: Wirksamkeit der AGB-Klausel hins. Preiserhöhung + Nachweis Preiserhöhunsabrede (ich habe an der Stelle die Darlegungs- und Beweislast der Beklagten angenommen, weil die Beweisaufnahme sonst keinen Sinn gemacht hätte; i.E. aber keine Würdigung, da der Zeuge den Vortrag der Bekl. nicht bestätigt hat, sodass es auf eine Verspätung m.E. nicht mehr ankam)
D. Kostenentscheidung
I. § 91 I ZPO hinsichtlich des streitigen Teils
II. § 91a I 1 ZPO hinsichtlich des übereinstimmend für erledigt erklärten Teil der Widerklage (m.E. war der Widerruf nicht mehr möglich, da Prozesshandlung unwiderruflich und unanfechtbar; Widerruf sah der Thomas/Putzo für die klägerseits erklärte Erledigungserklärung vor)
1. Zulässigkeit der WK unproblematisch, insb. sachliche Zuständigkeit (§ 39 ZPO)
2. Begründetheit der WK teilweise, da nach § 648 S. 3 BGB der Bekl. nur 5 % zustehen und nicht 10 %
3. Kosten der Säumnis
vV erlassen
Streitwert erlassen
Ein prozessualer Rundumflug. Totale Zeitprobleme.
Ich wünsche allen weiterhin Erfolg!
27.04.2026, 18:32
(02.02.2026, 18:35)JurisRef schrieb:Hallo du hast ja die Z1 geschrieben :-) Ich würde mich sehr freuen, wenn du dir kurz Zeit nehmen kannst und einmal darlegen, wer gegen wen Klage erhoben hat, gegen wen das VU ergangen ist und wer für erledigt erklärt hat. Das würde mich sehr freuen und wäre eine große Hilfe.(02.02.2026, 17:11)Gast123NRW schrieb: Was lief denn heute so? :) Viel Erfolg weiterhin!
Bei uns im Saarland (ich gehe davon aus in NRW lief die gleiche Klausur wie üblich) kam einiges. Einspruch gegen Versäumnisurteil, Problem in der Zuständigkeit wegen Gerichtsstandsvereinbarung, AGB Prüfung einer Preiserhöhungsklausel, Feststellungsklage bzgl. Schadensersatz, verspätetes Vorbringen von Zeugenbeweisen durch Nichtbenennung des Zeugen, den man in der mündlichen Verhandlung anschleppt, Widerklage auf pauschalisierten Schadensersatz durch angebliches Anerkenntnis (was bestritten wurde), Zahlung eines Teils des geforderten SE und daraufhin Erledigungserklärung der gesamten Widerklage, Widerruf der Erledigungserklärung in der mündlichen Verhandlung
Das war zeitlich eine Achterbahnfahrt bei mir. Kam mir der Zeit garnicht klar
28.04.2026, 07:20
(27.04.2026, 18:32)nds..... schrieb:(02.02.2026, 18:35)JurisRef schrieb:Hallo du hast ja die Z1 geschrieben :-) Ich würde mich sehr freuen, wenn du dir kurz Zeit nehmen kannst und einmal darlegen, wer gegen wen Klage erhoben hat, gegen wen das VU ergangen ist und wer für erledigt erklärt hat. Das würde mich sehr freuen und wäre eine große Hilfe. Ich meine der Auftraggeber (vom Werkvertrag) hatte geklagt (aber bin mir nicht mehr sicher). VU erging gegen den Beklagten.(02.02.2026, 17:11)Gast123NRW schrieb: Was lief denn heute so? :) Viel Erfolg weiterhin!
Bei uns im Saarland (ich gehe davon aus in NRW lief die gleiche Klausur wie üblich) kam einiges. Einspruch gegen Versäumnisurteil, Problem in der Zuständigkeit wegen Gerichtsstandsvereinbarung, AGB Prüfung einer Preiserhöhungsklausel, Feststellungsklage bzgl. Schadensersatz, verspätetes Vorbringen von Zeugenbeweisen durch Nichtbenennung des Zeugen, den man in der mündlichen Verhandlung anschleppt, Widerklage auf pauschalisierten Schadensersatz durch angebliches Anerkenntnis (was bestritten wurde), Zahlung eines Teils des geforderten SE und daraufhin Erledigungserklärung der gesamten Widerklage, Widerruf der Erledigungserklärung in der mündlichen Verhandlung
Das war zeitlich eine Achterbahnfahrt bei mir. Kam mir der Zeit garnicht klar
Hallo, kann mich leider nicht mehr 100% an alles erinnern. Ich meine auch, es war der Auftraggeber und VU erging gegen den Beklagten. Der Kläger hat Erledigung erklärt und diesen, soweit ich mich erinnere in der mündlichen Verhandlung widerrufen.
14.05.2026, 15:57
An die NRWler,
wie ist es bei euch so ausgefallen? Bei mir war Zivilrecht deutlich schlechter als erwartet…
wie ist es bei euch so ausgefallen? Bei mir war Zivilrecht deutlich schlechter als erwartet…
15.05.2026, 08:06
15.05.2026, 11:16
Bei mir war die erste Zivilrecht leider wirklich schlecht.
Muss aber grundsätzlich sagen, dass einige Klausuren echt besser bewertet worden sind, als ich es dachte. Also auch bei anderen - hab die Korrektur strenger eingeschätzt.
Würde grundsätzlich auch sagen, dass wir vermutlich einen sehr guten Durchgang hatten, zumindest wenn man mal im Vergleich schaut wie viele Termine es für die mündliche Prüfung im Juni gibt im Vergleich zum Mai.
Muss aber grundsätzlich sagen, dass einige Klausuren echt besser bewertet worden sind, als ich es dachte. Also auch bei anderen - hab die Korrektur strenger eingeschätzt.
Würde grundsätzlich auch sagen, dass wir vermutlich einen sehr guten Durchgang hatten, zumindest wenn man mal im Vergleich schaut wie viele Termine es für die mündliche Prüfung im Juni gibt im Vergleich zum Mai.
22.05.2026, 11:58
(15.05.2026, 11:16)TogetherWeGotThis schrieb: Bei mir war die erste Zivilrecht leider wirklich schlecht.
Muss aber grundsätzlich sagen, dass einige Klausuren echt besser bewertet worden sind, als ich es dachte. Also auch bei anderen - hab die Korrektur strenger eingeschätzt.
Würde grundsätzlich auch sagen, dass wir vermutlich einen sehr guten Durchgang hatten, zumindest wenn man mal im Vergleich schaut wie viele Termine es für die mündliche Prüfung im Juni gibt im Vergleich zum Mai.
Das stimmt doch gar nicht. Im Juni sind es in NRW 27 Termine und damit weniger als im Februar (29), April (36) und im Mai (30).
24.05.2026, 11:36
(22.05.2026, 11:58)debellogallico schrieb:(15.05.2026, 11:16)TogetherWeGotThis schrieb: Bei mir war die erste Zivilrecht leider wirklich schlecht.
Muss aber grundsätzlich sagen, dass einige Klausuren echt besser bewertet worden sind, als ich es dachte. Also auch bei anderen - hab die Korrektur strenger eingeschätzt.
Würde grundsätzlich auch sagen, dass wir vermutlich einen sehr guten Durchgang hatten, zumindest wenn man mal im Vergleich schaut wie viele Termine es für die mündliche Prüfung im Juni gibt im Vergleich zum Mai.
Das stimmt doch gar nicht. Im Juni sind es in NRW 27 Termine und damit weniger als im Februar (29), April (36) und im Mai (30).
Pardon, dann habe ich mich verguckt









