21.12.2024, 16:25
(20.12.2024, 17:06)nachdenklich schrieb:(20.12.2024, 16:58)acetobalsamico schrieb: Kann ich ebenfalls bestätigen, jedenfalls für die namhaften GKen; bin mit 20 in Summe und 19 staatlich (beide vb, 2. leicht besser) und einschlägiger Vorerfahrung in MK, GK und Boutique in einer Tier 1-GK nicht mal zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden und bei einer anderen hat es auch nur zum 1. Gespräch gereicht. Hat mich auch soweit nicht überrascht, aber ich schätze vor 4-6 Jahren wäre das evtl. noch anders gewesen
Bis 2022 lief es sehr gut. Mit deinen Noten erst Recht.
Das positive für Kandidaten deiner Kategorie: ultima Ratio ÖD (und sei es auch nur ein kleines Rechtsamt in Unterbuchembimmelbach).
Ich bin echt immer wieder überrascht, woher diese Aussagen stammen. Der öD stellt auch nicht nur rein nach den Noten sein. Wer das denkt, der liegt ganz schön daneben, besten Auslese hin oder her. Kein Abteilungs- oder Sachgebietsleiter möchte jemanden in seinem Team haben, der, übertrieben gesagt, der absolute Vollpfosten ist, aber top Noten hat.
Ich habe 2x ausreichend (1 Examen 6,4 und 2 Examen 6,0) und wurde einem Juristen mit top Noten plus Promotion vorgezogen, einfach weil er überhaupt nicht ins Team gepasst hätte, menschlich nicht unbedingt überzeugend war und viel zu wissenschaftlich unterwegs. Keine Frage, für mich der absolute Glücksgriff, A14, auf Lebenszeit verbeamtet und einen absoluten Topchef.
Was ich damit sagen will, nichts ist ein Selbstläufer und wer mit der Einstellung, ich habe ja 2x VB, wer sollte mich im öD schon ablehnen, ran geht, der braucht sich dann auch nicht zu wundern.
21.12.2024, 17:35
Beim ÖD sind m.E. die Noten nur eine Eintrittskarte für die Einladung zum Assessmentcenter/mündlichen Auswahlverfahren. Wer dort hinkommt, wird dann vermutlich ohne Berücksichtigung der Noten, eben auf Basis nur seiner Leistungen im Assessmentcenter, ausgewählt. Umgekehrt heißt dass aber auch, dass jemand mit 2xvb, der die zwingenden Anforderungen auch im Übrigen erfüllt (z.B. Altersgrenze, Staatsangehörigkeit), fast immer zum Auswahlverfahren eingeladen werden muss. Wenn nicht, sollte man schon einmal unter Hinweis auf Art. 33 Abs. 2 GG kritisch nachfragen...
21.12.2024, 17:39
Es ist natürlich selbstverständlich, dass man neben den Noten auf persönlich überzeugen muss. Sofern es einem vollkommen an Sozialkompetenz mangelt, hat man auch mit sehr guten Noten Probleme.
Dennoch öffnen einem sehr guten Noten deutlich mehr Türen und führen auch dazu, dass man über gewisse Aspekte hinwegsieht.
Dennoch öffnen einem sehr guten Noten deutlich mehr Türen und führen auch dazu, dass man über gewisse Aspekte hinwegsieht.
21.12.2024, 22:26
(21.12.2024, 17:35)Hammu Rapi schrieb: Beim ÖD sind m.E. die Noten nur eine Eintrittskarte für die Einladung zum Assessmentcenter/mündlichen Auswahlverfahren. Wer dort hinkommt, wird dann vermutlich ohne Berücksichtigung der Noten, eben auf Basis nur seiner Leistungen im Assessmentcenter, ausgewählt. Umgekehrt heißt dass aber auch, dass jemand mit 2xvb, der die zwingenden Anforderungen auch im Übrigen erfüllt (z.B. Altersgrenze, Staatsangehörigkeit), fast immer zum Auswahlverfahren eingeladen werden muss. Wenn nicht, sollte man schon einmal unter Hinweis auf Art. 33 Abs. 2 GG kritisch nachfragen...
Da stellt sich doch die Frage, wer denn in der Praxis kritisch nachfragen sollte. Das klingt in der Theorie ganz nett, aber praktisch ist das Blödsinn. Jeder Jurist wird sein Auswahlverfahren gut begründen.
21.12.2024, 22:31
(21.12.2024, 17:39)advocatus diaboli schrieb: Es ist natürlich selbstverständlich, dass man neben den Noten auf persönlich überzeugen muss. Sofern es einem vollkommen an Sozialkompetenz mangelt, hat man auch mit sehr guten Noten Probleme.
Dennoch öffnen einem sehr guten Noten deutlich mehr Türen und führen auch dazu, dass man über gewisse Aspekte hinwegsieht.
Ich stimme dir selbstverständlich zu, dass einem deutlich mehr Türen mit bspw. 2 x VB offen stehen, als mit 2x ausreichend. Die Frage ist aber auch, und das wird häufig übersehen, durch welche Türen möchte man selbst gehen.
Ich wusste bspw. immer, dass ich niemals in einer GK hätte arbeiten wollen. Genauso wenig hätte ich Richterin werden wollen. Also war mir klar, wozu mich im Studium so knebeln, wenn ich das gar nicht muss. Für alles andere sind meine Punkte absolut ausreichend gewesen.
22.12.2024, 01:35
(21.12.2024, 22:26)Registriert schrieb:Warum diese Ausdrucksweise? Das ist natürlich kein "Blödsinn". Den Bewerbungsverfahrensanspruch kann der zum mündlichen Auswahlverfahren nicht eingeladene Bewerber - ganz praktisch - im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes bzw. im Hauptsacheverfahren geltend machen. Über Akteneinsicht lassen sich die Erfolgsaussichten abschätzen und im Verfahren ist es dann an der Behörde zu begründen, warum sie den Bewerber mit 2x VB noch nicht einmal zum mündlichen Auswahlverfahren/Assessmentcenter eingeladen hat, andere Juristen mit schlechteren Noten jedoch sehr wohl. Das dürfte ihr in vielen Fällen kaum gelingen.(21.12.2024, 17:35)Hammu Rapi schrieb: Beim ÖD sind m.E. die Noten nur eine Eintrittskarte für die Einladung zum Assessmentcenter/mündlichen Auswahlverfahren. Wer dort hinkommt, wird dann vermutlich ohne Berücksichtigung der Noten, eben auf Basis nur seiner Leistungen im Assessmentcenter, ausgewählt. Umgekehrt heißt dass aber auch, dass jemand mit 2xvb, der die zwingenden Anforderungen auch im Übrigen erfüllt (z.B. Altersgrenze, Staatsangehörigkeit), fast immer zum Auswahlverfahren eingeladen werden muss. Wenn nicht, sollte man schon einmal unter Hinweis auf Art. 33 Abs. 2 GG kritisch nachfragen...
Da stellt sich doch die Frage, wer denn in der Praxis kritisch nachfragen sollte. Das klingt in der Theorie ganz nett, aber praktisch ist das Blödsinn. Jeder Jurist wird sein Auswahlverfahren gut begründen.
22.12.2024, 07:09
(22.12.2024, 01:35)Hammu Rapi schrieb:(21.12.2024, 22:26)Registriert schrieb:Warum diese Ausdrucksweise? Das ist natürlich kein "Blödsinn". Den Bewerbungsverfahrensanspruch kann der zum mündlichen Auswahlverfahren nicht eingeladene Bewerber - ganz praktisch - im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes bzw. im Hauptsacheverfahren geltend machen. Über Akteneinsicht lassen sich die Erfolgsaussichten abschätzen und im Verfahren ist es dann an der Behörde zu begründen, warum sie den Bewerber mit 2x VB noch nicht einmal zum mündlichen Auswahlverfahren/Assessmentcenter eingeladen hat, andere Juristen mit schlechteren Noten jedoch sehr wohl. Das dürfte ihr in vielen Fällen kaum gelingen.(21.12.2024, 17:35)Hammu Rapi schrieb: Beim ÖD sind m.E. die Noten nur eine Eintrittskarte für die Einladung zum Assessmentcenter/mündlichen Auswahlverfahren. Wer dort hinkommt, wird dann vermutlich ohne Berücksichtigung der Noten, eben auf Basis nur seiner Leistungen im Assessmentcenter, ausgewählt. Umgekehrt heißt dass aber auch, dass jemand mit 2xvb, der die zwingenden Anforderungen auch im Übrigen erfüllt (z.B. Altersgrenze, Staatsangehörigkeit), fast immer zum Auswahlverfahren eingeladen werden muss. Wenn nicht, sollte man schon einmal unter Hinweis auf Art. 33 Abs. 2 GG kritisch nachfragen...
Da stellt sich doch die Frage, wer denn in der Praxis kritisch nachfragen sollte. Das klingt in der Theorie ganz nett, aber praktisch ist das Blödsinn. Jeder Jurist wird sein Auswahlverfahren gut begründen.
Das Vorgehen ist natürlich bekannt, die Erfolgsaussichten sind aber mehr als gering. In der Theorie klingt das immer ganz nett, aber in der Praxis sind die Erfolgsaussichten eben verschwindend gering.
Und, ja, sorry, ich hätte das netter ausdrücken sollen. Nur habe ich das nicht nur einmal diskutiert und war einfach schon voreingenommen und dadurch innerlich genervt. 🌺
22.12.2024, 12:11
Die Erfolgsaussichten sollen in solchen Fällen gering sein? Die mir bekannte Rechtsprechung ist da eher wenig zimperlich gegenüber der Behörde. Was in Behörden teilweise beim Einstellungsverfahren falsch läuft, ist schon krass und im einstweilige Rechtsschutz ist der Prüfungsumfang eben auch abgesenkt.
22.12.2024, 15:09
Und danach bekommt man die Stelle? Übersteht man danach auch die Probezeit? Was soll das bringen, sich ins Vorstellungsgespräch zu klagen?
22.12.2024, 18:11
(22.12.2024, 15:09)guga schrieb: Und danach bekommt man die Stelle? Übersteht man danach auch die Probezeit? Was soll das bringen, sich ins Vorstellungsgespräch zu klagen?
Genauso ist es, ich kann für jeden die passende Frage raussuchen, auf die es dann keine richtige Antwort gibt und dann ist man halt leider nicht mehr der beste Bewerber. Genauso werden in einer Behörde dann auch im weiteren Verlauf Stellen vergeben.



