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Einstellung Richter
Gast
Unregistered
 
#1.341
18.06.2020, 22:00
(18.06.2020, 21:56)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 21:51)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 21:08)Gast2.0 schrieb:  
(18.06.2020, 20:38)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 20:36)Gast schrieb:  Ist es erwiesen, dass seit Corona die Anforderungen gestiegen sind? Woher nimmt diese Information? Das kann doch nur intern bekannt sein.

Mit zwei schwachen VB kommst du nicht mehr rein.

Ich kenne die aktuellen Anforderungen nicht. Trotz Innenansicht wird ja nicht offen über die Noten gesprochen...

Grundsätzlich gilt, dass man in Hamburg grundsätzlich 2x VB braucht.

Dachte in Hamburg braucht man 2x13?!


Troll.

Hamburg ist ein heißes Pflaster. Da arbeitet nur die Creme de la Creme der Richterschaft.
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Gast
Unregistered
 
#1.342
18.06.2020, 22:07
(18.06.2020, 22:06)Gast schrieb:  Voraussetzungen für Ri und StA in HH nach wie vor: 


Richterinnen / Richter
Staatsanwältinnen / Staatsanwälte

Voraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen sind neben den in § 9 DRiG genannten Anforderungen überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, belegt durch beide Staatsexamina mit der Mindestnote „vollbefriedigend" sowie überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst. Es können ausnahmsweise auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die in einem Examen ein „vollbefriedigend" und in dem anderen ein gehobenes „befriedigend" (mindestens 8 Punkte) erreicht haben, wenn sie sich zusätzlich durch besondere fachliche oder persönliche Qualifikationen auszeichnen.

8 Punkte reichen?
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast2.0
Unregistered
 
#1.343
18.06.2020, 22:59
(18.06.2020, 22:07)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 22:06)Gast schrieb:  Voraussetzungen für Ri und StA in HH nach wie vor: 


Richterinnen / Richter
Staatsanwältinnen / Staatsanwälte

Voraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen sind neben den in § 9 DRiG genannten Anforderungen überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, belegt durch beide Staatsexamina mit der Mindestnote „vollbefriedigend" sowie überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst. Es können ausnahmsweise auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die in einem Examen ein „vollbefriedigend" und in dem anderen ein gehobenes „befriedigend" (mindestens 8 Punkte) erreicht haben, wenn sie sich zusätzlich durch besondere fachliche oder persönliche Qualifikationen auszeichnen.

8 Punkte reichen?


Wer das Wort "Bewerbungsvoraussetzungen" nicht auslegen kann, der ist jedenfalls ungeeignet...
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Gast
Unregistered
 
#1.344
19.06.2020, 07:52
(18.06.2020, 22:00)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 21:56)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 21:51)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 21:08)Gast2.0 schrieb:  
(18.06.2020, 20:38)Gast schrieb:  Mit zwei schwachen VB kommst du nicht mehr rein.

Ich kenne die aktuellen Anforderungen nicht. Trotz Innenansicht wird ja nicht offen über die Noten gesprochen...

Grundsätzlich gilt, dass man in Hamburg grundsätzlich 2x VB braucht.

Dachte in Hamburg braucht man 2x13?!


Troll.

Hamburg ist ein heißes Pflaster. Da arbeitet nur die Creme de la Creme der Richterschaft.

Ja, aber 2x13 haben vielleicht eine Hand voll Bewerber. Und das ist noch hoch geschätzt.
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Gast
Unregistered
 
#1.345
19.06.2020, 08:29
(18.06.2020, 22:59)Gast2.0 schrieb:  
(18.06.2020, 22:07)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 22:06)Gast schrieb:  Voraussetzungen für Ri und StA in HH nach wie vor: 


Richterinnen / Richter
Staatsanwältinnen / Staatsanwälte

Voraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen sind neben den in § 9 DRiG genannten Anforderungen überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, belegt durch beide Staatsexamina mit der Mindestnote „vollbefriedigend" sowie überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst. Es können ausnahmsweise auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die in einem Examen ein „vollbefriedigend" und in dem anderen ein gehobenes „befriedigend" (mindestens 8 Punkte) erreicht haben, wenn sie sich zusätzlich durch besondere fachliche oder persönliche Qualifikationen auszeichnen.

8 Punkte reichen?


Wer das Wort "Bewerbungsvoraussetzungen" nicht auslegen kann, der ist jedenfalls ungeeignet...

Norden, 8 Punkte reichen auch in Hamburg.
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Gast
Unregistered
 
#1.346
19.06.2020, 12:49
Verstehe nicht, was es hier noch auszulegen gibt.  Einfach lesen und verstehen.
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Hunti
Unregistered
 
#1.347
21.06.2020, 13:14
Moin Leute, Hunti hier nochmal. Ich hatte nunmehr mein Auswahlgespräch in Berlin und möchte allen Mut machen. Die Kommission ist meganett. Ich habe zwar noch kein Ergebnis, aber das soll schon Ende Juni kommen.

Insgesamt sehr überraschend, wie wenig träge die Berliner Justiz ist. Von Bewerbung bis möglicher Einstellung sind es nur 5,5 Monate in meinem Fall, das finde ich voll ok.
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Gast
Unregistered
 
#1.348
21.06.2020, 13:16
(21.06.2020, 13:14)Hunti schrieb:  Moin Leute, Hunti hier nochmal. Ich hatte nunmehr mein Auswahlgespräch in Berlin und möchte allen Mut machen. Die Kommission ist meganett. Ich habe zwar noch kein Ergebnis, aber das soll schon Ende Juni kommen.

Insgesamt sehr überraschend, wie wenig träge die Berliner Justiz ist. Von Bewerbung bis möglicher Einstellung sind es nur 5,5 Monate in meinem Fall, das finde ich voll ok.

In BaWü 3 Wochen...
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Gast
Unregistered
 
#1.349
21.06.2020, 14:25
(21.06.2020, 13:16)Gast schrieb:  
(21.06.2020, 13:14)Hunti schrieb:  Moin Leute, Hunti hier nochmal. Ich hatte nunmehr mein Auswahlgespräch in Berlin und möchte allen Mut machen. Die Kommission ist meganett. Ich habe zwar noch kein Ergebnis, aber das soll schon Ende Juni kommen.

Insgesamt sehr überraschend, wie wenig träge die Berliner Justiz ist. Von Bewerbung bis möglicher Einstellung sind es nur 5,5 Monate in meinem Fall, das finde ich voll ok.

In BaWü 3 Wochen...

Gibst in BaWü keinen Richterwahlausschuss? 

In Berlin kommt es halt drauf an, wann man sich bewirbt. Die Gespräche sind alle 2 Monate, ca 1 Monat bis mdl. Zusage und dann halt Richterwahlausschuss.
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Hansi Kelsen
Unregistered
 
#1.350
21.06.2020, 19:24
(18.06.2020, 19:05)Gast schrieb:  Weiß jemand wie die vss für VG DD oder Köln sind?


Doppel-VB. Das sagte auf dem letzten Tag der offenen Tür der Personaldezernent vom OVG NRW. Um ein paar Zehntel könne das auch mal nach unten abweichen. Die Bewerbung wird also nicht sofort zurückgeschickt, wenn man nicht ganz auf 9P kommt. Aber faktisch reichen jedenfalls die 7,76 aus dem Erlass nicht aus (Ausnahmen bestätigen vielleicht auch hier die Regel).
Er war ganz zugänglich und empfiehlt, dass man ihn bei konkretem Interesse einfach mal anrufen soll, um nach der aktuellen Einstellungssituation zu fragen.
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