11.01.2018, 16:04
Ich hab auch ne räuberische Erpressung in mittelbarer Täterschaft :(
War aber so dumm und habe die Vollendung bei dem T, also dem mittelbaren Täter mangels Vorsatz und nicht wegen eines Verbotsirrtums abgelehnt :s
War aber so dumm und habe die Vollendung bei dem T, also dem mittelbaren Täter mangels Vorsatz und nicht wegen eines Verbotsirrtums abgelehnt :s
11.01.2018, 16:08
(11.01.2018, 16:04)Gast NRW schrieb: Ich hab auch ne räuberische Erpressung in mittelbarer Täterschaft :(
War aber so dumm und habe die Vollendung bei dem T, also dem mittelbaren Täter mangels Vorsatz und nicht wegen eines Verbotsirrtums abgelehnt :s
Willkommen im Club:D
Habt ihr den B auch mit angeklagt ? Ich habe ihn raus geschmissen :s
11.01.2018, 16:20
Also ich habe allein den A angeklagt, weder T noch B.
Warum habt ihr einen Verbotsirrtum und nicht einen Tatbestandsirrtum angenommen und was habt ihr mit dem toten Zeugen gemacht - 212, 211 oder 251?
Warum habt ihr einen Verbotsirrtum und nicht einen Tatbestandsirrtum angenommen und was habt ihr mit dem toten Zeugen gemacht - 212, 211 oder 251?
11.01.2018, 16:26
(11.01.2018, 16:20)gast nrw schrieb: Also ich habe allein den A angeklagt, weder T noch B.
Warum habt ihr einen Verbotsirrtum und nicht einen Tatbestandsirrtum angenommen und was habt ihr mit dem toten Zeugen gemacht - 212, 211 oder 251?
Jetzt wo du es sagst fällt mir ein das ich Tbstirrtum geschrieben habe (aber das sehr sehr kurz)
Wie hast du den T denn weg bekommen ? Bei mir blieb noch Unterschlagung an dem Geld

Dachte mir nur das irgendwas für den t bleiben muss da er sich das Geld ja zueignen wollte und den Filialleiter auf jeden Fall aus seiner Eigentümerstellung drängen wollte
11.01.2018, 16:31
Also um meine fragwürdige Lösung mal zu ergänzen:
T: 253, 255, 250 II Nr. 2 (-) wegen 16, ebenso kein 240/239a/123.
B: insgesamt (-) und dann 170 II
A: 253, 255, 250 II Nr. 2 in mittelbarer täterschaft, ebenso 123. 251 (-) weil kein risikozusammenhang, aber 212 (+). für 211 war's mir zu wenig.
Was meint ihr??? :D
T: 253, 255, 250 II Nr. 2 (-) wegen 16, ebenso kein 240/239a/123.
B: insgesamt (-) und dann 170 II
A: 253, 255, 250 II Nr. 2 in mittelbarer täterschaft, ebenso 123. 251 (-) weil kein risikozusammenhang, aber 212 (+). für 211 war's mir zu wenig.
Was meint ihr??? :D
11.01.2018, 16:34
Den T da so unbehelligt rauskommen zu lassen, fand ich auch komisch. Aber auch 246 fand ich nicht so passend, worin sollte die Manifestation des Zueignungswillens liegen?
11.01.2018, 16:34
Ich hab beim T (mit je länger ich darüber nachdenke dürftigen Begründung) noch einen versuchten Betrug angenommen, wegen dem inszenierten Überfall
11.01.2018, 16:43
(11.01.2018, 16:34)gast nrw schrieb: Den T da so unbehelligt rauskommen zu lassen, fand ich auch komisch. Aber auch 246 fand ich nicht so passend, worin sollte die Manifestation des Zueignungswillens liegen?
Durch das hinausstiefeln mit dem Rucksack voll Geld mit dem er dann nach eigener einlassung Schulden begleichen wollte
11.01.2018, 16:46
Ich habe bei t aus der not 242, 244 angenommen. Vorher die Wegnahme bei Raub aber abgelehnt... Mist
11.01.2018, 16:56
Hieran ist die Klausur wohl angelehnt, allerdings ist der SV etwas abgeändert:
Hat jemand das Urteil gefunden??
http://www.haz.de/Umland/Burgdorf/Nachri...itsstrafen
Hat jemand das Urteil gefunden??
http://www.haz.de/Umland/Burgdorf/Nachri...itsstrafen