14.04.2021, 10:27
Schau dir den zitierten Post an. Da redet jmd (du?) von Begründungsfrist.
Aber nochmal deutlich
Einlegungsfrist wurde am letzten Tag gewahrt.
Begründungsfrist kann gewahrt werden.
Aber nochmal deutlich
Einlegungsfrist wurde am letzten Tag gewahrt.
Begründungsfrist kann gewahrt werden.
14.04.2021, 10:38
(14.04.2021, 09:47)Gast schrieb:(14.04.2021, 09:41)Rlp schrieb:(13.04.2021, 19:50)Gast schrieb:(13.04.2021, 19:41)Gastgast schrieb:(13.04.2021, 19:39)Gast schrieb: Wieso war 275 StPO nicht eingehalten? War nicht die letzte Verhandlung am 01.03 und das Urteil ist am 01.04 zur Geschäftsstelle gelangt und damit innerhalb der Frist abgesetzt ?
Am 06.04. ging das unterschriebene Urteil bei der Geschäftsstelle ein
Ach, Mist. Wieder leicht verschenkte Punkte. Hatte den 275 gesehen, dann aber geschrieben, dass die Frist eingehalten wurde, weil ich irgendwie den 01.04 im Sinn hatte. Hatte auch keine Zeit das nochmal zu kontrollieren, weil wieder total viele andere Probleme gewartet haben ...
Mist :D dachte mein Verfahrensteil war ganz gut aber naja erst 275 nicht gesehen dann das mit dem 32a VI ... die Klausur abhaken. Manchmal tut das Forum nicht gut.
gibt auch in forum viele die ihr falschwissen hier verteidigen. es passt schon alleine nicht, weil kein antrag auf Wiedereinsetzung gestellt wurde.
das ist mir schon klar, habs ja über widereinsetzung gelöst. Weil ich VI nicht gelesen hatte. Und sowas ist halt ärgerlich. Genauso wie mit dem 6.4. - so viele kleine Fehler die einem selbst noch gar nicht aufgefallen sind, die einen dann runter ziehen und einen am Bestehen zweifeln lassen (es kommen ja noch unentdeckte Fehler dazu). Das war mein eigentlicher Punkt. Manchmal tut es nicht gut sowas direkt nach der Klausur zu wissen und ich hätte vermutlich gar nicht hier rein schauen sollen :D. Dass hier nicht jeder alles richtig macht ist logisch und auch völlig okay so.
14.04.2021, 10:46
(14.04.2021, 10:38)RLP schrieb:(14.04.2021, 09:47)Gast schrieb:(14.04.2021, 09:41)Rlp schrieb:(13.04.2021, 19:50)Gast schrieb:(13.04.2021, 19:41)Gastgast schrieb: Am 06.04. ging das unterschriebene Urteil bei der Geschäftsstelle ein
Ach, Mist. Wieder leicht verschenkte Punkte. Hatte den 275 gesehen, dann aber geschrieben, dass die Frist eingehalten wurde, weil ich irgendwie den 01.04 im Sinn hatte. Hatte auch keine Zeit das nochmal zu kontrollieren, weil wieder total viele andere Probleme gewartet haben ...
Mist :D dachte mein Verfahrensteil war ganz gut aber naja erst 275 nicht gesehen dann das mit dem 32a VI ... die Klausur abhaken. Manchmal tut das Forum nicht gut.
gibt auch in forum viele die ihr falschwissen hier verteidigen. es passt schon alleine nicht, weil kein antrag auf Wiedereinsetzung gestellt wurde.
das ist mir schon klar, habs ja über widereinsetzung gelöst. Weil ich VI nicht gelesen hatte. Und sowas ist halt ärgerlich. Genauso wie mit dem 6.4. - so viele kleine Fehler die einem selbst noch gar nicht aufgefallen sind, die einen dann runter ziehen und einen am Bestehen zweifeln lassen (es kommen ja noch unentdeckte Fehler dazu). Das war mein eigentlicher Punkt. Manchmal tut es nicht gut sowas direkt nach der Klausur zu wissen und ich hätte vermutlich gar nicht hier rein schauen sollen :D. Dass hier nicht jeder alles richtig macht ist logisch und auch völlig okay so.
vielleicht ist auch 32a IV falsch. man weiß es nicht, weil niemand die Lösung hat. war auch falsch von mir hier reinzuschreiben. mich hat es nur geärgert, dass hier welche ihre Lösung als richtig ansehen und andere damit während des examens verunsichern. man sollte die Lösungsbesprechung meiner Ansicht nach komplett sein lassen. man kann es nicht mehr ändern, die Klausur ist vorbei, jede Klausur ermöglicht eine neue chance. auf die nächsten klausuren konzentrieren und nach vorne schauen. man kann die Vergangenheit eh nicht ändern.
14.04.2021, 11:10
(14.04.2021, 10:46)Gast schrieb:(14.04.2021, 10:38)RLP schrieb:(14.04.2021, 09:47)Gast schrieb:(14.04.2021, 09:41)Rlp schrieb:(13.04.2021, 19:50)Gast schrieb: Ach, Mist. Wieder leicht verschenkte Punkte. Hatte den 275 gesehen, dann aber geschrieben, dass die Frist eingehalten wurde, weil ich irgendwie den 01.04 im Sinn hatte. Hatte auch keine Zeit das nochmal zu kontrollieren, weil wieder total viele andere Probleme gewartet haben ...
Mist :D dachte mein Verfahrensteil war ganz gut aber naja erst 275 nicht gesehen dann das mit dem 32a VI ... die Klausur abhaken. Manchmal tut das Forum nicht gut.
gibt auch in forum viele die ihr falschwissen hier verteidigen. es passt schon alleine nicht, weil kein antrag auf Wiedereinsetzung gestellt wurde.
das ist mir schon klar, habs ja über widereinsetzung gelöst. Weil ich VI nicht gelesen hatte. Und sowas ist halt ärgerlich. Genauso wie mit dem 6.4. - so viele kleine Fehler die einem selbst noch gar nicht aufgefallen sind, die einen dann runter ziehen und einen am Bestehen zweifeln lassen (es kommen ja noch unentdeckte Fehler dazu). Das war mein eigentlicher Punkt. Manchmal tut es nicht gut sowas direkt nach der Klausur zu wissen und ich hätte vermutlich gar nicht hier rein schauen sollen :D. Dass hier nicht jeder alles richtig macht ist logisch und auch völlig okay so.
vielleicht ist auch 32a IV falsch. man weiß es nicht, weil niemand die Lösung hat. war auch falsch von mir hier reinzuschreiben. mich hat es nur geärgert, dass hier welche ihre Lösung als richtig ansehen und andere damit während des examens verunsichern. man sollte die Lösungsbesprechung meiner Ansicht nach komplett sein lassen. man kann es nicht mehr ändern, die Klausur ist vorbei, jede Klausur ermöglicht eine neue chance. auf die nächsten klausuren konzentrieren und nach vorne schauen. man kann die Vergangenheit eh nicht ändern.
Da hast du leider Recht :). Falls jemand Strategien kennt sowas ohne Groll hinter sich zu lassen - gerne her damit
14.04.2021, 11:49
Morgen 80a mit Baurecht?
14.04.2021, 12:03
14.04.2021, 12:19
(14.04.2021, 12:03)Gast schrieb:(14.04.2021, 11:49)Gast schrieb: Morgen 80a mit Baurecht?
Überprüfung eines Bebauungsplans mittels Normenkontrolle nach § 47 VwGO
Neva eva. Damit die übliche Durchfallquote gewahrt bleibt und nach den Zivilrechtsklausuren nicht die doppelte Menge durchfällt, werden die sowas sicher nicht bringen. Eher 0815 Baurecht mit 0815 Beschluss. Aber nicht sowas. Das können doch 40% nicht mehr und 50% konnten es nie.
14.04.2021, 12:30
Glaubt ihr, man kann mit einer Wiedereinsetzung noch bestehen?
14.04.2021, 12:36
14.04.2021, 12:45
(14.04.2021, 12:30)Guest schrieb: Glaubt ihr, man kann mit einer Wiedereinsetzung noch bestehen?
Habe auch wiedereinsetzung genommen, weil im mg bei 32a stand dass die Fiktion bei Mängeln inhaltlicher Art nicht gilt. Habe fehlende qualifizierte elektronische Signatur als fehlende Unterschrift damit inhaltlicher Fehler damit dann 44 Absatz 2 s 2