10.09.2017, 17:38
11.09.2017, 14:25
Mittäterschaft oder Anstiftung, was habt ihr gemacht? Ich hab mich für Anstiftung entschieden und dann kam das Problem, ob die E dafür überhaupt strafbar ist so a la Mittäterexzess.... und da, absolut keine Ahnung
11.09.2017, 14:39
(11.09.2017, 14:25)Nrw schrieb: Mittäterschaft oder Anstiftung, was habt ihr gemacht? Ich hab mich für Anstiftung entschieden und dann kam das Problem, ob die E dafür überhaupt strafbar ist so a la Mittäterexzess.... und da, absolut keine Ahnung
Ich habe Anstiftung zur Sachbeschädigung angenommen, alles was darüber hinaus ging, habe ich wegen exzess abgelehnt. Stand so ungefähr im Kommentar bei der Anstiftung.
Grundvoraussetzung war aber dafür natürlich die verwertbarkeit ihrer einlassung (habe ich im Ergebnis bejaht)
Vllt schreibe ich später nochmal eine zusammenfassung und meine skizze. Aber erstmal muss ich mich ausruhen.
Mir brennt mein Hirn :)
11.09.2017, 14:40
Ich habe sie gar nicht angeklagt, weil man gegen Sie nichts in der Hand hatte. ihre Aussage war imho nicht verwertbar, wegen der Täuschung durch den Polizisten. Ihn habe ich wegen Brandstiftung angeklagt. Ich hatte heute aber auch absolut keine Ahnung, deswegen dürfte das wohl komplett falsch sein.
11.09.2017, 14:45
Habe bei ihr auch Anstiftung zur Sachbeschädigung
11.09.2017, 15:16
Kann vllt jemand kurz den Sachverhalt zusammenfassen ?
11.09.2017, 15:19
Hab die Anstiftung zur Sachbeschädigung abgelehnt, weil er ein anderes Delikt verwirklicht hat und das keine quali oder so von 303 ist. Hab da irgendwas im Kommentar gelese
11.09.2017, 15:20
Ich habe mittäterschaft bejaht aber eine versuchte sachbeschädogung angenommen, weil sie zumindest das zerkratzen wollte
11.09.2017, 15:24
Hab bezüglich T Brandstiftung geprüft und problemlos durchgehen lassen. Dann schwere und besonders schwere Brandstiftung wegen der Folgen der Tat geprüft. Im Ergebnis aber abgelehnt, da ich keinen gefahrspezischen Zusammenhang mehr erkennen konnte. Dies stellte wohl einen Schwerpunkt dar. Die Mutter ist da zu einem fast vollständig ausgebrannten Auto gerannt und ist sehr dicht rangegangen.
Hätte man auch anders sehen können.
Wer aber den gefahrspezischen Zusammenhang nicht durchgehen ließ, musste dann wohl eine fahrlässige Körperverletzung prüfen und durchgehen lassen. Dass er der Täter ist, ergibt sich ohne weiteres aus der Wiedererkennung durch die Mutter. Hier war wohl die Frage, wie diese überhaupt in die Hauptverhandlung eingebracht werden kann.
Die E war wohl wegen Anstiftung zur Sachbeschädigung anzuklagen. Mittäterin konnte sie nicht sein, da auch keine großartige Beteiligung im Organisationsstadium. Frage war wohl, ob ihre Einlassung verwertet werden konnte. Im Ergebnis meine ich ja, da hier keine „glatte Lüge“, sondern nur unbeabsichtigt Fehlvorstellung erzeugt worden war. Polizist sagte auch nur, dass das Tatgeschehen aufgenommen worden sei. Dass sie oder ein bisher unbekannter Mensch darauf zu erkennen sind, hat keiner gesagt. Dies war ihre eigene Schlussfolgerung. War immer noch Herr ihrer eigenen Willensbildung. Grds. wären die Videos verwertbar gewesen, da von Privatperson angefertigt. Deswegen stellte sich das Problem von etwaigen BVV nicht.
Bzgl. „Schmierestehen“ war Beihilfe gegeneben an einer Tat, zu der sie schon angestiftet hat. Trat dann aber zurück.
Hätte man auch anders sehen können.
Wer aber den gefahrspezischen Zusammenhang nicht durchgehen ließ, musste dann wohl eine fahrlässige Körperverletzung prüfen und durchgehen lassen. Dass er der Täter ist, ergibt sich ohne weiteres aus der Wiedererkennung durch die Mutter. Hier war wohl die Frage, wie diese überhaupt in die Hauptverhandlung eingebracht werden kann.
Die E war wohl wegen Anstiftung zur Sachbeschädigung anzuklagen. Mittäterin konnte sie nicht sein, da auch keine großartige Beteiligung im Organisationsstadium. Frage war wohl, ob ihre Einlassung verwertet werden konnte. Im Ergebnis meine ich ja, da hier keine „glatte Lüge“, sondern nur unbeabsichtigt Fehlvorstellung erzeugt worden war. Polizist sagte auch nur, dass das Tatgeschehen aufgenommen worden sei. Dass sie oder ein bisher unbekannter Mensch darauf zu erkennen sind, hat keiner gesagt. Dies war ihre eigene Schlussfolgerung. War immer noch Herr ihrer eigenen Willensbildung. Grds. wären die Videos verwertbar gewesen, da von Privatperson angefertigt. Deswegen stellte sich das Problem von etwaigen BVV nicht.
Bzgl. „Schmierestehen“ war Beihilfe gegeneben an einer Tat, zu der sie schon angestiftet hat. Trat dann aber zurück.
11.09.2017, 15:31
Bei der Anstiftung zur Sah eschäsigung liegt ja quasi wieder ein exzess vor sie wolltw nur die Beschädigung aber er hat das Kfz zerstört.
Was habt ihr damit gemacht??
Was habt ihr damit gemacht??