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Negative Rezensionen
Gast
Unregistered
 
#101
21.04.2021, 19:53
(21.04.2021, 13:39)Gast schrieb:  Ich frag mich wirklich, welche Gestalten hinter den Beiträgen in diesem Faden stecken, die es ernsthaft interessiert, ob irgendein Typ an irgendeiner Uni 2 x sehr gut oder doch eher sehr gut + gut gemacht hat.  Fragezeichen


Juristen, die sich für Juristen interessieren, die Bücher schreiben, die in der Praxis niemand liest.
Gast
Unregistered
 
#102
21.04.2021, 20:49
Zitat:Übrigens: Zu der Habilitationsschrift von Rostalski gibt es bis heute ja auch keine positive Rezension.

Ein Glück, offensichtlich gibt es hier im Forum doch noch einige User, die nicht in Luftschlössern leben. Eine Habilitationsschrift, veröffentlicht bei Mohr, die so gar keine Rezension (außer mit zweijähriger Verzögerung eine negative Rezension) bekommt - das kann nur einen Grund haben: Man findet an der Arbeit nichts Gutes. Ob es überhaupt jemals eine Habilitationsschrift bei Mohr gab, für die es keine positive Rezension gibt, stelle ich in Frage.
Gast
Unregistered
 
#103
21.04.2021, 21:17
(21.04.2021, 20:49)Gast schrieb:  
Zitat:Übrigens: Zu der Habilitationsschrift von Rostalski gibt es bis heute ja auch keine positive Rezension.

Ein Glück, offensichtlich gibt es hier im Forum doch noch einige User, die nicht in Luftschlössern leben. Eine Habilitationsschrift, veröffentlicht bei Mohr, die so gar keine Rezension (außer mit zweijähriger Verzögerung eine negative Rezension) bekommt - das kann nur einen Grund haben: Man findet an der Arbeit nichts Gutes. Ob es überhaupt jemals eine Habilitationsschrift bei Mohr gab, für die es keine positive Rezension gibt, stelle ich in Frage.

Die meisten (ich eingeschlossen) haben einfach keine Ahnung von der Wissenschaft.
Gast
Unregistered
 
#104
22.04.2021, 08:46
Allein, dass hier 2 Mal Gut als "ordentlich" bezeichnet wird. Ich musste lachen, danke dafür!
Gast
Unregistered
 
#105
22.04.2021, 17:40
(18.04.2021, 19:05)Gast schrieb:  Die Renzension ist nicht unsachlich. Sie ist schonungslos, ja. Die Mängel der Arbeit sind nun aber auch zahlreich und schwerwiegend. Und es wurde bereits zwei Mal, nämlich im Habilitationsverfahren und dann bei der Berufung an die Uni Köln darüber hinweggesehen. Da sehe ich keinen Anlass dazu, hier abermals irgendein Blatt vor den Mund zu nehmen.

Die angebliche Unsachlichkeit der Rezension sowie allgemein die Kritik an dieser soll offenbar vor allem auf diese Weise begründet werden:

  1. Der Rezensent habe ich persönliches Problem mit der Autorin, seine Gefühle seien gekränkt oder er wolle sich rächen. Es sind diese Vorwürfe, die eigentlich unsachlich sind. Hier wird von deen aufgezeigten Sachfehler abgelenkt und auf die dahinterstehenen Personen geschielt. Das kann nicht funktionieren. Denn Selbst wenn der Rezensent die Rezension aus purer Rachsucht und Gehässigkeit verfasst haben sollte: Das macht die Rezension nicht unsachlich, die krassen Defizite der Arbeit nicht wieder gut und das Versagen der beiden vorherigen Kontrollinstanzen (Habilitation und Berufung) nicht ungeschehen. Man kommt also nicht drum herum, sich mit der Kritik sachlich zu befassen, ohne zu fragen, wer diese verfasst hat und wessen Werk sie betrifft. Abgesehen davon darf man bezweifeln, dass der Rezensent von solchen Rachgelüsten geprägt war. Dass man einen Ruf nicht erhält, ist eine Normalität im Akademikerleben. Diese Erfahrung haben sowohl der Rezensent als auch die Autorin schon mehrfach gemacht, ebenso wie reihenweise andere Akademiker. Dennoch wäre irgendeine "Rackeaktion" keine übliche Reaktion darauf, auch nicht für den Rezensenten. Überhaupt müsste man sich fragen, warum man jetzt plötzlich "gesperrt" sein sollte, wenn es um Kritik geht, nur weil der Verdacht der Möglichkeit besteht, dass diese aus persönlichen Motiven heraus erfolge? Hier gibt es aber keinen Anhaltspunk für persönliche Motive. Und sowieso würden persönliche Motive der Kritk nicht ihre Sachlichkeit nehmen.
  2. Bei Twitter, so sich erschreckend viele Professoren und Juristen in sonstigen relevanten Positionen auch noch daran beteiligen, wird betont, dass der Rezensent ein alter weißer Mann sei und die Autorin ja eine Frau. Die Rezension wird als gutes Beispiel für Frauenhass/Mysogenie gehandelt. Dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkt. Diese These ist das Unsachlichste überhaupt. Komplett lächerlich. Aber solche Denkweisen machen sich nunmal auch in der Rechtswissenschaft breit, wenn man doch erstmal angefangen hat, auch in dem grob mangelhaften Wer der Autorin eine wissenschaftliche Meisterleistung zu sehen und die auf höchste Positionen zu berufen.
  3. Die Rezension wird dafür kritisert, dass sie nun 19 Seiten umfasst. Eigentlich ist die Arbeit dafür zu kritisieren, dass sie genügend Mängel aufweist, um eine 19-seitige Auflistung eben dieser zu ermöglichen. Der Rezensent zeigt hierdurch, dass er die Arbeit gelesen und sie intensiv durchdacht hat. Das wäre eigentlich die Aufgabe der Gutachter im Hablitations- und Berufungsverfahren gewesen. Nachdem diese Kontrollinstrumente versagt haben (wie der Rezensent ganz zu Ende zutreffend schreibt), muss die Kontrolle jetzt auf einem anderen Wege stattfinden. Der Rezensent liefert eine umfassende und vollständige Einschätzung ab. Hätte er sich auf die Hälfte beschränken und den Rest später nachreichen sollen?
Jetzt muss diskutiert werden, wie tauglich die Arbeit wirklich war und was alles an der Kritik der Rezension dran war. Bisher hat sich niemand gemeldet und irgendeinen Wert der Arbeit verteidigen können. Nichtmals wirklich versucht wurde das.

Verteidigende Stellungnahmen gibt es bisher nur von den bekannten und von vornherein einzuplanenden Twitter-Akademikern. Diese lauten alle "Also ich habe die Arbeit selber noch nicht gelesen aber..." oder "Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kritik..." und "Also ich kenne F.R. als wissenschaftlich sehr begabte Kollegin und ...".

Die Frage ist, worauf sich all diese subjektiven Urteile denn stützen wollen, wenn doch offensichtlich (und ausdrücklich erklärt) nicht auf das zentralste wissenschaftliche Werk dieser Autorin. Der erste, der sich jemals wirklich ein urteil aufbauen auf dieser Arbeit gebildet zu haben scheint, ist der Rezensent.

Diesem sollte man dankbar sein.

Eine Kritik ist das doch gar nicht unbedingt an der Autorin. Diese hat wohl ihrBestes gegeben und das Beste gewollt. Vorranging muss die Kritik diejenigen treffen, die hier eigentlich versagt haben: Das sind die Beteiligten an dem Hablitations- und Berufungsverfahren. Da diese Verfahren und die Wahrung von Qualitätsstandards von beachtlicher Bedeutung für die Qualität der Rechtswissenschaft in diesem Land überhaupt sind, kann und sollte man da schonungslos sein. Von den Beteiligten, die über diese Mängel der Arbeit hinweggesehen haben, geht nunmal eine Gefahr aus.

Ich danke Ihnen herzlich für diesen guten Beitrag, der sehr wichtig ist!
Gast
Unregistered
 
#106
22.04.2021, 17:43
(18.04.2021, 20:51)Gast schrieb:  
Zitat:Vermutlich bist Du ein Hiwi an seinem Lehrstuhl oder so, der seine Haut retten will. Mit der Rezension hat er seine eigene Karrriere beendet, er wird künftig in der Wissenschaft gemieden werden. Weil die Art Rezension in der Wissenschaft nichts zu suchen hat.

Ganz sicher nicht. Stuckenberg ist in der Wissenschaft doch deutlich besser aufgestellt als Rostalski. Er hat ja nun auch ganz einfach deutlich mehr hervorgebracht und geleistet. Insbesondere hat er eine bedeutende Habilitationsschrift verfasst. Wer kann und möchte das denn über Rostalski sagen?

Stuckenberg wird zukünftig nur von einer Gruppe gemieden werden, bei der er es aufgrund von Alter, Hautfarbe und Geschlecht aber sowieso schon schwer hatte. Das ist die Gruppe der Professoren (auffallend oft weiblichen Geschlechts), die mehr bei Twitter "publizieren" als in seriösen Journalen mit vernünftig funktionierendem peer-review-Verfahren. Und bei einzelnen Personen aus dem persönlichen Umfeld der Frau Rostalski (insbesondere Uni Köln). Das kann er wohl überleben. Ein ernstzunehmender wissenschaftlicher Diskurs, an dem er zweifellos interessiert ist, wäre mit diesen Personengruppen sowieso nicht möglich gewesen. Das zeigt der geringe Tiefgang von deren wissenschaftlichen Arbeiten (wenn überhaupt welche publiziert wurden).

In die Wissenschaft haben diese Personen(gruppen) es sowieso nur geschafft, weil in den letzten jahren viel zu oft das passiert ist, was Stuckenberg jetzt schonungslos offenlegt: Da werden Personen aufgrund von Geschlecht und medialer Präsenz auf Lehrstühle berufen, ohne dass jemand mal genau hinsieht, was diese bisher so geleistet haben und welche wissenschaftlichen Beiträge noch von ihnen zu erwarten sind.

Stuckenberg leistet (ohne Rücksicht auf eigene Verluste in Form des Ansehensverlustes gegenüber der Twitter-Community) so etwas wie einen letzten Versuch, um zu verhindern, dass das, was hier passiert ist, die Norm wird.  Hier besteht die Gefahr, dass das System irgendwann "umkippt". Denn eine Juristin, die ohne wirkliche Habilitationsleistung in die Professorenschaft aufgenommen wurde, entscheidet zukünftig darüber, ob die Hablitationsleistungen anderer dafür ausreichen, in die Professorenschaft aufgenommen zu werden. Die Schmalspurakademiker haben ab jetzt also ein Wort mitzureden und drohen die Oberhand zu gewinnen. Mit allen Folgen für die Rechtswissenschaft. Mit allen Folgen für eine Gesellschaft, die auf diese angewiesen ist.

Sie bringen es auf den Punkt! Volle Zustimmung! Insbes. die langfristigen Folgen solcher Entwicklungen sind sehr besorgniserregend.
NeuGast
Unregistered
 
#107
22.04.2021, 22:16
Schladitz hat in seiner Diss auch schon Rostalski kritisiert. In der ZIS 11/20 wirft er Rostalski (und Freund) vor „überraschend inkonsequent“ zu argumentieren
Gast
Unregistered
 
#108
23.04.2021, 00:09
(22.04.2021, 22:16)NeuGast schrieb:  Schladitz hat in seiner Diss auch schon Rostalski kritisiert. In der ZIS 11/20 wirft er Rostalski (und Freund) vor „überraschend inkonsequent“ zu argumentieren


Interessant. In dem ZIS-Artikel erstreckt sich die Kritik auf unterschiedliche Aspekte und geht über mehrere Seiten (ZIS 2020, 498, S. 502 unten bis S. 504). Ist natürlich erst mal nichts gänzlich Ungewöhnliches, dass Auffassungen kritisiert werden. Aber mir scheint  die Kritik auch hier alles andere als unberechtigt zu sein; zu Ende gedacht wirken die Überlegungen zum schuldlosen Unrecht nämlich nicht.
Gast
Unregistered
 
#109
23.04.2021, 02:39
Ja, interessant. Da geht es nicht um die von Stuckenberg rezensierte Arbeit. Aber ebenso macht Schladitz in dem Werk von Rostalksi und Freund (dieser hatte übrigens Rostalskis Habilitation durchgewunken, anscheinend ohne die von Stuckenberg aufgezeigten Mängel zu sehen) einige sehr steile Thesen aus. Und ebenso gelingt es Schladitz diese These mit ganz einfachen Überlegungen zu widerlegen. Und ebenso macht auch Schladitz Inkonsequenzen aus.

Erwähenswert bleibt, dass die Habilitationsschrift es zwar zu Mohr Siebeck und Rostalski es an die Uni Köln geschafft hat, aber niemand (außer Stuckenberg) nach sauberem Durchsehen dieser Arbeit (hast das überhaupt jemand gemacht) seine Gedanken dazu in einer Rezension veröffentlichen wollte. Offenbar hat Kreß in der Einleitung seines mit Kindhäuser, Pawlik und Stuckenberg (!!!) herausgegebenen Buches die Arbeit von Rostalski kurz lobend erwähnt. Das war es aber auch. Und der Vollständigkeit halber sollte man vielleicht anmerken, an welcher Uni Kreß lehrt.

Zum angeblichen Frauenhass von Stuckenberg (es besteht wohl nichtmals ein einziger Anhaltspunkt für einen entsprechenden Anfangsverdacht) eine kleine Anekdote: An der Uni Bonn ist seit einiger Zeit der Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie (!!!) unbesetzt. Es gab ein Berufungsverfahren. Aus diesem ist ein Mann (!!!) erfolgreich hervorgegangen und wollte diesen Ruf auch annehmen (die Annahme eines Rufes ist bei aller Liebe keine Selbstverständlichkeit und deswegen war es Stuckenberg womöglich auch schlichtweg völlig egal, was aus seinem möglichen Ruf an die Köln hätte werden können). Aber doch ist der Lehrstuhl bis heute unbesetzt. Denn beworben hatte sich auch eine Frau (!!!), die aber unterlegen war. Seit dem blockieren Gleichstellungsbeauftragte, Senat und Verwaltungsgericht die Besetzung des Lehrstuhl mit dem erfolgreichen Mann. Einer der Gründe: In der Berufungskommission saß unter anderem Stuckenberg. Und dieser habe sich doch in der Vergangenheit mal auf den gleichen Lehrstuhl beworben wie die unterlegene Bewerberin.

Wer errät den Namen der Frau, die an der Uni Bonn unterlegen war? Wer errät den Namen des Mannes, mit dem der Lehrstuhl an der Uni Bonn besetzt werden soll(te)? Kleiner Tipp: Der Name ist hier schon gefallen.

Stuckenberg hatte mehr als eine Gelegenheit, um die Arbeit von Rostalski unter die Finger zu bekommen und mehr als einen Grund, sich mit dieser ausführlicher zu befassen. Ihm irgendwelche persönlichen Motive zu unterstellen oder gar "Mysogenie": Schäbig.
Gast Gast
Unregistered
 
#110
23.04.2021, 08:21
Schaut euch mal den Wiki Artikel von ihr an. Da wird die Kritik von Stuckenberg relativiert und auf die lobende Beurteilung von Kreß verwiesen. Dabei wird es so dargestellt, als ob Stuckenberg seine Rezension aus Rache für eine unterlegene Bewerbung verfasst hätte.
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