13.09.2022, 12:05
Ich habe das 2. Zwar noch nicht geschrieben, habe aber auch den Eindruck, dass die Anwaltskorrektoren ein Problem sind. Nicht pauschal, aber in der AG und im Probeexamen hatte ich einige Korrekturen dabei, die wirklich unter alles Sau waren. Einmal habe ich 4 Punkte kassiert, weil ich einen Schwerpunkt an der "falschen Stelle" bearbeitet habe. Sonst war nichts bemängelt. In der Besprechung habe ich dann eine gezielte Frage gestellt und am Ende stellte sich heraus: dogmatisch war sie Lösung einwandfrei. Passte nur nicht zur Skizze. Da Stelle ich mir die Frage, wie man das im Examen vermeiden kann. Von Richtern und Staatsanwälten habe ich dagegen durchgehend vernünftige, teils auch harte, aber immer gut begründete Korrekturen erfahren.
13.09.2022, 17:18
(08.05.2021, 14:17)El Oso schrieb: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass anwaltliche Korrektoren im 2. Examen ein Problem sind.
Im Übrigen möchte ich mal eine Lanze für die Zweitkorrektoren brechen: In meinem 2. Examen haben sich zwei Richter als Zweitkorrektoren für deutlich bessere Noten für mich eingesetzt und sich die Mühe gemacht, dafür mehrseitige Zweitvoten zu verfassen (ihr könnt euch denken, zu welchem Kreis die Erstkorrektoren gehörten).
Mein Eindruck hat sich auch nach dem "Wechseln der Seiten" bestätigt: Die meisten Richter/Staatsanwälte korrigieren sehr verständig, mit Augenmaß und angemessenem Begründungsumfang. Man muss als Zweitkorrektor häufig selbst auch gar nicht mehr viel schreiben.
Sobald Anwälte ins Spiel kommen, begegnen einem dagegen regelmäßig haarsträubende fachliche Defizite oder völlige Ausfälle bei der Zweitkorrektur (natürlich auch nicht bei allen, aber statistisch signifikant ist es allemal).
Danke für deinen Bericht! Das klingt ja wirklich eher weniger berauschend… Bleibt also am Ende doch nur das Beten für einen netten Korrektor
13.09.2022, 17:28
Liegt daran, dass nur erfolglose Anwälte (in 99% der Fälle auch ohne wissenschaftlichen Hintergrund) für ein paar Groschen und Machtgefühl die Klausuren korrigieren. Im Widerspruchsverfahren kann man deren Fehler dann in 7/10 Fällen, wenn die Korrektur fachlich so mies wie die sie verfasst habende Person ist, ausbügeln (first hand exp)
13.09.2022, 20:56
(13.09.2022, 17:28)Gut schrieb: Liegt daran, dass nur erfolglose Anwälte (in 99% der Fälle auch ohne wissenschaftlichen Hintergrund) für ein paar Groschen und Machtgefühl die Klausuren korrigieren. Im Widerspruchsverfahren kann man deren Fehler dann in 7/10 Fällen, wenn die Korrektur fachlich so mies wie die sie verfasst habende Person ist, ausbügeln (first hand exp)
Aus deinem Beitrag kann ich herauslesen, dass du eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung hinter dir hast. Kannst du vielleicht etwas mehr dazu berichten (gerne auch PM). Mir würde das echt helfen, danke!
15.09.2022, 10:32
1.: 6,0 (staatlich)
2.: 7,5
2.: 7,5
17.09.2022, 03:32
Leute die im 2. zweistellig bekommen haben, was habt ihr anders in der Vorbereitung im Vergleich zum 1. gemacht?
17.09.2022, 14:52
(17.09.2022, 03:32)Tikoko schrieb: Leute die im 2. zweistellig bekommen haben, was habt ihr anders in der Vorbereitung im Vergleich zum 1. gemacht?
Anders nicht viel. Entweder man ist sehr intelligent oder sehr fleißig. In letzterem Fall versucht man eben, sich ideal vorzubereiten, sich exakt klarzumachen, was in den Klausuren erwartet wird, und das dann zu üben. Man kann eh nicht auf eine bestimmte Noten zielen, dafür ist das (leider) alles viel zu unberechenbar. Mir hat es sehr geholfen, Musterlösungen zu analysieren, systematische Rep-Kurse zu besuchen (kein Kaiser! "Materielles Zivilrecht" in 6h = unbrauchbar) und viel materielles Recht zu lernen. Viel Erfolg!
17.09.2022, 15:27
(17.09.2022, 03:32)Tikoko schrieb: Leute die im 2. zweistellig bekommen haben, was habt ihr anders in der Vorbereitung im Vergleich zum 1. gemacht?
Ich habe fürs Zweite mehr "klausurorientiert" gelernt und weniger in Skripten gelesen. In der Tauchphase habe ich pro Woche 5-6 Examensklausuren gelöst und jeweils Rubrum und Tenor ausgeschrieben sowie den Tatbestand ausführlich gegliedert. Außerdem habe ich den Aufbau und die Formulierung des Tatbestände und der Entscheidungsgründe gezielt geübt. Dafür empfehle ich: Metz, Spitzenklausuren im Assessorexamen.
Für den Examensstoff habe ich ausschließlich die Skripten von Kaiser verwendet und teilweise in den Kommentaren, die zum Examen zugelassen waren, nachgelesen.
01.10.2023, 17:53
(17.09.2022, 14:52)GastHH02 schrieb:(17.09.2022, 03:32)Tikoko schrieb: Leute die im 2. zweistellig bekommen haben, was habt ihr anders in der Vorbereitung im Vergleich zum 1. gemacht?
Anders nicht viel. Entweder man ist sehr intelligent oder sehr fleißig. In letzterem Fall versucht man eben, sich ideal vorzubereiten, sich exakt klarzumachen, was in den Klausuren erwartet wird, und das dann zu üben. Man kann eh nicht auf eine bestimmte Noten zielen, dafür ist das (leider) alles viel zu unberechenbar. Mir hat es sehr geholfen, Musterlösungen zu analysieren, systematische Rep-Kurse zu besuchen (kein Kaiser! "Materielles Zivilrecht" in 6h = unbrauchbar) und viel materielles Recht zu lernen. Viel Erfolg!
Hallo, stehe am Anfang des Refs und möchte dieses mal fleißiger sein als im 1.Examen. Würdest du erläutern, was du unter systematischen Rep-Kursen verstehst?
04.10.2023, 21:28
Fand das Zweite wesentlich unberechenbarer als das Erste. Im Ersten muss man unheimlich viel pauken, aber zumindest ist der Stoff nicht völlig uferlos. Im Zweiten hatte ich den Eindruck, es kann irgendwie alles kommen, was jemals von einem Gericht entschieden und vom LJPA zur Klausur verwurstet wurde.
Im 1. Examen waren es bei mir dank Endlos-Vorbereitung von fast 2 Jahren 11,x (staatlich) und im 2. Examen 9,x im Verbesserungsversuch.
Meine Lehre für Zweite: materielles Recht aus dem 1. wiederholen mit mehr Baurecht und Mietrecht und ansonsten Klausuren schreiben bzw lösen. Letzteres habe ich leider unterschätzt und mir deswegen (und wegen einer miesen Kommission) den Verbesserungsversuch eingehandelt, der dann gefälligere Klausuren, eine wohlwollende und protokollfestere Kommission und schließlich ein Happy End mit sich brachte.
Im 1. Examen waren es bei mir dank Endlos-Vorbereitung von fast 2 Jahren 11,x (staatlich) und im 2. Examen 9,x im Verbesserungsversuch.
Meine Lehre für Zweite: materielles Recht aus dem 1. wiederholen mit mehr Baurecht und Mietrecht und ansonsten Klausuren schreiben bzw lösen. Letzteres habe ich leider unterschätzt und mir deswegen (und wegen einer miesen Kommission) den Verbesserungsversuch eingehandelt, der dann gefälligere Klausuren, eine wohlwollende und protokollfestere Kommission und schließlich ein Happy End mit sich brachte.