17.11.2015, 14:22
Vielleicht habe ich die Klausur auch nur falsch verstanden bzw falsch bearbeitet, aber m. E. n. war das KGG für die Lösung nicht relevant. Zumal im Bearbeitervermerk vorgegeben war, dass die behördliche Zuständigkeit gewahrt ist. Und das der Zweckverband ordnungsgemäß gem. dem KGG gegründet wurde, war auch vorgegeben.
Ich glaube also nicht, dass die Lösung auf dem KGG beruhte und man es unbedingt brauchte. Aber wie gesagt - vielleicht habe ich es ja falsch verstanden.
Ich glaube also nicht, dass die Lösung auf dem KGG beruhte und man es unbedingt brauchte. Aber wie gesagt - vielleicht habe ich es ja falsch verstanden.
17.11.2015, 14:43
War doch völlig irrelevant. Auf den §6 wurde hingewiesen und den Rest hätte man aus dem Kreisabfall blabla Gesetz ziehen müssen (Androhung des Zwangsgeldes - Verweis auf HSOG). Den ganzen anderen Kram konnte man aus der Satzung ziehen.
Da wird Wiesbaden auf keinsten nen neuen Termin anordnen...als rauskam, dass eine Kommentarstelle in der ZPO II Klausur nicht existierte, hat der Dicke vom JPA gesagt "Ist jetzt egal, ihr dürft auch die dabei verschwendeten 10 Min nicht nachschreiben" Ciao Kakao!
Da wird Wiesbaden auf keinsten nen neuen Termin anordnen...als rauskam, dass eine Kommentarstelle in der ZPO II Klausur nicht existierte, hat der Dicke vom JPA gesagt "Ist jetzt egal, ihr dürft auch die dabei verschwendeten 10 Min nicht nachschreiben" Ciao Kakao!
17.11.2015, 14:51
Das Gesetz war doch gar nicht relevant-im Bearbeitervermerk stand, dass man von der Zuständigkeit ausgehen soll.. Lärm um nichts!!
17.11.2015, 15:58
In dem Fall sollten vielleicht die, die das Gesetz ausgeteilt bekommen haben, eine Rüge in Betracht ziehen - weil ihre Aufmerksamkeit auf ein irrelevantes Gesetz gerichtet wurde, mit denen sich andere Prüflinge erst gar nicht beschäftigen mussten.
17.11.2015, 17:09
Also wurde manchen ein nicht wichtiges Gesetz in Kopie ausgeteilt... Ja nee, is klar...
18.11.2015, 13:26
(17.11.2015, 15:58)Gast schrieb: In dem Fall sollten vielleicht die, die das Gesetz ausgeteilt bekommen haben, eine Rüge in Betracht ziehen - weil ihre Aufmerksamkeit auf ein irrelevantes Gesetz gerichtet wurde, mit denen sich andere Prüflinge erst gar nicht beschäftigen mussten.
Ja. Ich werde das dann gleich bezüglich aller acht klausuren rügen. Schließlich wurde uns das kgg bereits am ersten Klausurtag ausgeteilt.
18.11.2015, 15:10
(18.11.2015, 13:26)gast schrieb:(17.11.2015, 15:58)Gast schrieb: In dem Fall sollten vielleicht die, die das Gesetz ausgeteilt bekommen haben, eine Rüge in Betracht ziehen - weil ihre Aufmerksamkeit auf ein irrelevantes Gesetz gerichtet wurde, mit denen sich andere Prüflinge erst gar nicht beschäftigen mussten.
Ja. Ich werde das dann gleich bezüglich aller acht klausuren rügen. Schließlich wurde uns das kgg bereits am ersten Klausurtag ausgeteilt.
Ihr glaubt doch nicht im ernst, dass das JPA das Gesetz ausgeteilt hat ohne dass es irgendeinen Bezug zur Klausur gehabt hat? Wenn dem nicht so gewesen wäre, hätte man das in einem Raum in FFM nicht extra beigelegt. Es ist auch offensichtlich und auch nachvollziehbar, dass diejenigen hier im Forum, die sich gegen eine Wiederholung sträuben, wohl das Gefühl haben, dass die Klausur wohl gut für sie gelaufen ist. Aber ich würde auch gerne die Gesichter derjenigen sehen, wenn sie wider Erwarten eine doch schlechtere Note erhalten als gedacht. Dann wäre es natürlich wieder ein Riesenskandal vom JPA nicht wahr?! Doppelmoral :-/
18.11.2015, 18:24
(18.11.2015, 15:10)Ass_ji schrieb:(18.11.2015, 13:26)gast schrieb:(17.11.2015, 15:58)Gast schrieb: In dem Fall sollten vielleicht die, die das Gesetz ausgeteilt bekommen haben, eine Rüge in Betracht ziehen - weil ihre Aufmerksamkeit auf ein irrelevantes Gesetz gerichtet wurde, mit denen sich andere Prüflinge erst gar nicht beschäftigen mussten.
Ja. Ich werde das dann gleich bezüglich aller acht klausuren rügen. Schließlich wurde uns das kgg bereits am ersten Klausurtag ausgeteilt.
Ihr glaubt doch nicht im ernst, dass das JPA das Gesetz ausgeteilt hat ohne dass es irgendeinen Bezug zur Klausur gehabt hat? Wenn dem nicht so gewesen wäre, hätte man das in einem Raum in FFM nicht extra beigelegt. Es ist auch offensichtlich und auch nachvollziehbar, dass diejenigen hier im Forum, die sich gegen eine Wiederholung sträuben, wohl das Gefühl haben, dass die Klausur wohl gut für sie gelaufen ist. Aber ich würde auch gerne die Gesichter derjenigen sehen, wenn sie wider Erwarten eine doch schlechtere Note erhalten als gedacht. Dann wäre es natürlich wieder ein Riesenskandal vom JPA nicht wahr?! Doppelmoral :-/
Also ich hab das KGG mit keiner Silbe erwähnt.
Ihr etwa? Wenn ja wo?
Und nein, auf meine Gefühle verlass ich mich besser nicht mehr :D
19.11.2015, 11:02
(15.11.2015, 16:26)Gast schrieb: Stimmt natürlich, von Amts wegen läuft da nichts. Aber wer zu den Leuten gehört, die nichts ausgeteilt bekommen haben und nichtmals die Einschlägigkeit dieses Gesetzes gesehen haben, also nichts dazu geschrieben haben, der wäre wirklich sehr blöd, wenn er das einfach so hinnehmen würde. Aber Ergebnis abwarten und dann entscheiden ist natürlich nicht - dann wäre man präkludiert.
Wieso denn das? Die Prüfungsentscheidung kann man doch sowieso erst nach der Mündlichen Prüfung anfechten, weil erst mit dieser ein anfechtbarer Verwaltungsakt vorliegt. Vorher gibt es ja ohnehin keine Akteneinsicht.
19.11.2015, 12:46
(19.11.2015, 11:02)Gast schrieb:(15.11.2015, 16:26)Gast schrieb: Stimmt natürlich, von Amts wegen läuft da nichts. Aber wer zu den Leuten gehört, die nichts ausgeteilt bekommen haben und nichtmals die Einschlägigkeit dieses Gesetzes gesehen haben, also nichts dazu geschrieben haben, der wäre wirklich sehr blöd, wenn er das einfach so hinnehmen würde. Aber Ergebnis abwarten und dann entscheiden ist natürlich nicht - dann wäre man präkludiert.
Wieso denn das? Die Prüfungsentscheidung kann man doch sowieso erst nach der Mündlichen Prüfung anfechten, weil erst mit dieser ein anfechtbarer Verwaltungsakt vorliegt. Vorher gibt es ja ohnehin keine Akteneinsicht.
Verfahrensfehler sind unverzüglich zu rügen, ansonsten ist man mit deren Geltendmachung präkludiert. Rüge binnen Monatsfrist, schriftlich, spätestens bis Notenbekanntgabe http://www.prueferportal.org/html/615.php
Damit hat die Akteneinsicht nichts zu tun, aus der ergibt sich der Fehler ja nicht.