13.02.2026, 11:06
(13.02.2026, 10:24)TogetherWeGotThis schrieb:(13.02.2026, 09:57)Sunny0309 schrieb:Ja das denke ich auch, aber irgendwie ist es total schwer das im Kopf "loszulassen". Es ist halt so unglaublich undurchsichtig, woran man am Ende tatsächlich scheitern kann, weil es ja einfach auch prüferabhängig ist(13.02.2026, 09:51)TogetherWeGotThis schrieb: Eine kurze Frage. In der Klausur Z1 haben ja die "Eheleute" geklagtBei aller Liebe, aber wenn alle Leute so Kleinkram alleine unter die Bestehensgrenze bringen würde, wären die Durchfallquoten andere 😂 Entspann dich bisschen, du wirst noch mehr Fehler gemacht haben.
- da wäre also eine Rubrumsberichtigung notwendig gewesen, oder?
Ich habe das in der Klausur gesehen, aber irgendwie nicht getraut durchzuziehen und ärgere mich jetzt total, weil ich die Sorge habe das mich das alleine schon unter die Schwelle zum Bestehen bringen kann
Daneben ist einem aber natürlich klar, das man nicht der Einzige ist der Fehler gemacht hat
Ich denke mir immer, es gibt 18 Punkte und das wäre eine Lösung die besser als Perfekt ist und wenn es z.B. ums bestehen geht brauchst du "nur" 4 Punkte und wer 4 Punkte wird auch etliche Fehler haben, aber dennoch bestanden haben. Klar am Ende weiß man es nie, aber es ist geschrieben und man kann nur noch abwarten :)
13.02.2026, 11:09
(13.02.2026, 11:04)JurisRef schrieb:(13.02.2026, 09:51)TogetherWeGotThis schrieb: Eine kurze Frage. In der Klausur Z1 haben ja die "Eheleute" geklagt
- da wäre also eine Rubrumsberichtigung notwendig gewesen, oder?
Ich habe das in der Klausur gesehen, aber irgendwie nicht getraut durchzuziehen und ärgere mich jetzt total, weil ich die Sorge habe das mich das alleine schon unter die Schwelle zum Bestehen bringen kann
Kann mich kaum noch an die Klausur erinnern, aber warum Rubrumsberichtigung? Habe ich mal nicht gesehen. Und wie hier schon von nem Vorredner erwähnt, solche Kleinigkeiten brechen einem nicht das Genick 😅
Ich auch an den Rest nicht mehr, aber das ist irgendwie krass in meinem Kopf verankert, weil ich mir in der Klausur darüber so den Kopf zerbrochen habe
Die haben ja als Eheleute geklagte - Eheleute sind aber ja nicht Parteifähig, also hätte mMn das Rubrum dahingehend berichtigt werden müssen, dass die beiden als Streitgenossen auftreten
13.02.2026, 11:11
(13.02.2026, 11:06)JurisRef schrieb:(13.02.2026, 10:24)TogetherWeGotThis schrieb:(13.02.2026, 09:57)Sunny0309 schrieb:Ja das denke ich auch, aber irgendwie ist es total schwer das im Kopf "loszulassen". Es ist halt so unglaublich undurchsichtig, woran man am Ende tatsächlich scheitern kann, weil es ja einfach auch prüferabhängig ist(13.02.2026, 09:51)TogetherWeGotThis schrieb: Eine kurze Frage. In der Klausur Z1 haben ja die "Eheleute" geklagtBei aller Liebe, aber wenn alle Leute so Kleinkram alleine unter die Bestehensgrenze bringen würde, wären die Durchfallquoten andere 😂 Entspann dich bisschen, du wirst noch mehr Fehler gemacht haben.
- da wäre also eine Rubrumsberichtigung notwendig gewesen, oder?
Ich habe das in der Klausur gesehen, aber irgendwie nicht getraut durchzuziehen und ärgere mich jetzt total, weil ich die Sorge habe das mich das alleine schon unter die Schwelle zum Bestehen bringen kann
Daneben ist einem aber natürlich klar, das man nicht der Einzige ist der Fehler gemacht hat
Ich denke mir immer, es gibt 18 Punkte und das wäre eine Lösung die besser als Perfekt ist und wenn es z.B. ums bestehen geht brauchst du "nur" 4 Punkte und wer 4 Punkte wird auch etliche Fehler haben, aber dennoch bestanden haben. Klar am Ende weiß man es nie, aber es ist geschrieben und man kann nur noch abwarten :)
Ja das stimmt auch. Aber irgendwie ist es für meinen Kopf wirklich herausfordernd.
13.02.2026, 11:29
(13.02.2026, 11:11)TogetherWeGotThis schrieb:(13.02.2026, 11:06)JurisRef schrieb:(13.02.2026, 10:24)TogetherWeGotThis schrieb:(13.02.2026, 09:57)Sunny0309 schrieb:Ja das denke ich auch, aber irgendwie ist es total schwer das im Kopf "loszulassen". Es ist halt so unglaublich undurchsichtig, woran man am Ende tatsächlich scheitern kann, weil es ja einfach auch prüferabhängig ist(13.02.2026, 09:51)TogetherWeGotThis schrieb: Eine kurze Frage. In der Klausur Z1 haben ja die "Eheleute" geklagtBei aller Liebe, aber wenn alle Leute so Kleinkram alleine unter die Bestehensgrenze bringen würde, wären die Durchfallquoten andere 😂 Entspann dich bisschen, du wirst noch mehr Fehler gemacht haben.
- da wäre also eine Rubrumsberichtigung notwendig gewesen, oder?
Ich habe das in der Klausur gesehen, aber irgendwie nicht getraut durchzuziehen und ärgere mich jetzt total, weil ich die Sorge habe das mich das alleine schon unter die Schwelle zum Bestehen bringen kann
Daneben ist einem aber natürlich klar, das man nicht der Einzige ist der Fehler gemacht hat
Ich denke mir immer, es gibt 18 Punkte und das wäre eine Lösung die besser als Perfekt ist und wenn es z.B. ums bestehen geht brauchst du "nur" 4 Punkte und wer 4 Punkte wird auch etliche Fehler haben, aber dennoch bestanden haben. Klar am Ende weiß man es nie, aber es ist geschrieben und man kann nur noch abwarten :)
Ja das stimmt auch. Aber irgendwie ist es für meinen Kopf wirklich herausfordernd.
Ich denke ich kann dich da etwas beruhigen. Habe darüber auch nachgedacht und ich denke, eine Rubrumsberichtigung ist nicht zwingend notwendig. 1. konntest du dich dafür an dem VU orientieren, in dem auch "Eheleute" genutzt wurde; hier wird idR nicht absichtlich nochmal ein Fehler eingebaut und 2. habe ich nochmal recherchiert und andere Klausuren gefunden, in denen in der Lösung "Eheleute" verwendet wurde und es dann noch hieß "Sie können die Kläger auch getrennt aufnehmen als Kläger zu 1 und zu 2" und das war vom OLG Klausurenkurs.
13.02.2026, 11:32
(13.02.2026, 11:29)Gast008 schrieb:(13.02.2026, 11:11)TogetherWeGotThis schrieb:(13.02.2026, 11:06)JurisRef schrieb:(13.02.2026, 10:24)TogetherWeGotThis schrieb:(13.02.2026, 09:57)Sunny0309 schrieb: Bei aller Liebe, aber wenn alle Leute so Kleinkram alleine unter die Bestehensgrenze bringen würde, wären die Durchfallquoten andere 😂 Entspann dich bisschen, du wirst noch mehr Fehler gemacht haben.Ja das denke ich auch, aber irgendwie ist es total schwer das im Kopf "loszulassen". Es ist halt so unglaublich undurchsichtig, woran man am Ende tatsächlich scheitern kann, weil es ja einfach auch prüferabhängig ist
Daneben ist einem aber natürlich klar, das man nicht der Einzige ist der Fehler gemacht hat
Ich denke mir immer, es gibt 18 Punkte und das wäre eine Lösung die besser als Perfekt ist und wenn es z.B. ums bestehen geht brauchst du "nur" 4 Punkte und wer 4 Punkte wird auch etliche Fehler haben, aber dennoch bestanden haben. Klar am Ende weiß man es nie, aber es ist geschrieben und man kann nur noch abwarten :)
Ja das stimmt auch. Aber irgendwie ist es für meinen Kopf wirklich herausfordernd.
Ich denke ich kann dich da etwas beruhigen. Habe darüber auch nachgedacht und ich denke, eine Rubrumsberichtigung ist nicht zwingend notwendig. 1. konntest du dich dafür an dem VU orientieren, in dem auch "Eheleute" genutzt wurde; hier wird idR nicht absichtlich nochmal ein Fehler eingebaut und 2. habe ich nochmal recherchiert und andere Klausuren gefunden, in denen in der Lösung "Eheleute" verwendet wurde und es dann noch hieß "Sie können die Kläger auch getrennt aufnehmen als Kläger zu 1 und zu 2" und das war vom OLG Klausurenkurs.
Das ist auch das, was mich so irritiert hat. Danke, für deine Nachricht. Das ist wirklich beruhigend gerade!
13.02.2026, 12:44
(13.02.2026, 11:29)Gast008 schrieb:(13.02.2026, 11:11)TogetherWeGotThis schrieb:(13.02.2026, 11:06)JurisRef schrieb:(13.02.2026, 10:24)TogetherWeGotThis schrieb:(13.02.2026, 09:57)Sunny0309 schrieb: Bei aller Liebe, aber wenn alle Leute so Kleinkram alleine unter die Bestehensgrenze bringen würde, wären die Durchfallquoten andere 😂 Entspann dich bisschen, du wirst noch mehr Fehler gemacht haben.Ja das denke ich auch, aber irgendwie ist es total schwer das im Kopf "loszulassen". Es ist halt so unglaublich undurchsichtig, woran man am Ende tatsächlich scheitern kann, weil es ja einfach auch prüferabhängig ist
Daneben ist einem aber natürlich klar, das man nicht der Einzige ist der Fehler gemacht hat
Ich denke mir immer, es gibt 18 Punkte und das wäre eine Lösung die besser als Perfekt ist und wenn es z.B. ums bestehen geht brauchst du "nur" 4 Punkte und wer 4 Punkte wird auch etliche Fehler haben, aber dennoch bestanden haben. Klar am Ende weiß man es nie, aber es ist geschrieben und man kann nur noch abwarten :)
Ja das stimmt auch. Aber irgendwie ist es für meinen Kopf wirklich herausfordernd.
Ich denke ich kann dich da etwas beruhigen. Habe darüber auch nachgedacht und ich denke, eine Rubrumsberichtigung ist nicht zwingend notwendig. 1. konntest du dich dafür an dem VU orientieren, in dem auch "Eheleute" genutzt wurde; hier wird idR nicht absichtlich nochmal ein Fehler eingebaut und 2. habe ich nochmal recherchiert und andere Klausuren gefunden, in denen in der Lösung "Eheleute" verwendet wurde und es dann noch hieß "Sie können die Kläger auch getrennt aufnehmen als Kläger zu 1 und zu 2" und das war vom OLG Klausurenkurs.
Ah, weil da Eheleute stand und nicht Kläger 1 und Kläger 2? Habe mir darüber gar keine Gedanken gemacht gehabr in der Klausur. Gerade ein Schrecken bekommen 😂
13.02.2026, 13:28
(13.02.2026, 12:44)JurisRef schrieb:(13.02.2026, 11:29)Gast008 schrieb:(13.02.2026, 11:11)TogetherWeGotThis schrieb:(13.02.2026, 11:06)JurisRef schrieb:(13.02.2026, 10:24)TogetherWeGotThis schrieb: Ja das denke ich auch, aber irgendwie ist es total schwer das im Kopf "loszulassen". Es ist halt so unglaublich undurchsichtig, woran man am Ende tatsächlich scheitern kann, weil es ja einfach auch prüferabhängig ist
Daneben ist einem aber natürlich klar, das man nicht der Einzige ist der Fehler gemacht hat
Ich denke mir immer, es gibt 18 Punkte und das wäre eine Lösung die besser als Perfekt ist und wenn es z.B. ums bestehen geht brauchst du "nur" 4 Punkte und wer 4 Punkte wird auch etliche Fehler haben, aber dennoch bestanden haben. Klar am Ende weiß man es nie, aber es ist geschrieben und man kann nur noch abwarten :)
Ja das stimmt auch. Aber irgendwie ist es für meinen Kopf wirklich herausfordernd.
Ich denke ich kann dich da etwas beruhigen. Habe darüber auch nachgedacht und ich denke, eine Rubrumsberichtigung ist nicht zwingend notwendig. 1. konntest du dich dafür an dem VU orientieren, in dem auch "Eheleute" genutzt wurde; hier wird idR nicht absichtlich nochmal ein Fehler eingebaut und 2. habe ich nochmal recherchiert und andere Klausuren gefunden, in denen in der Lösung "Eheleute" verwendet wurde und es dann noch hieß "Sie können die Kläger auch getrennt aufnehmen als Kläger zu 1 und zu 2" und das war vom OLG Klausurenkurs.
Ah, weil da Eheleute stand und nicht Kläger 1 und Kläger 2? Habe mir darüber gar keine Gedanken gemacht gehabr in der Klausur. Gerade ein Schrecken bekommen 😂
Ja genau - sorry, wollte natürlich nicht für Verunsicherung bei anderen noch sorgen




