04.10.2019, 16:49
Schön und gut, aber das überzeugt oft nicht:
Schon die Lösungsskizzen, die immerhin am PC geschrieben sind und keinen Rand haben, sind häufig ca. 5 Seiten lang. Und das in Form von Stichpunkte und Schriftgröße 12.
Ausformuliert, mit ein paar Absätzen und einer halben Seite Rand wären das schnell 30+ Seiten.
Hinzu kommt, dass die Klausuren sehr lang und voller Probleme sind. Wenn man einzelne davon nicht anspricht, ist das fatal. Wenn man sie nur "oberflächlich", dh zu kurz bearbeitet, ist das fatal. Gleichzeitig gibt es in einer Strafrechtsklausur häufig auch ganz viele Probleme, die zwar in der einen Lösungsskizze (bei gleichem SV) auftauchen würden, aber nicht in der anderen. Das ist für den Prüfling unvorhersehbar. Die eine Klausur will etwas diskutiert haben, was die andere für fernliegend hält.
Der Prüfling hat also nur die Wahl zwischen Regen und Traufe: spricht er etwas bewusst nicht an, besteht die Gefahr, dass seine Arbeit unvollständig ist. Fasst er sich bei einem Problem kurz, kann ihm Oberflächlichkeit vorgeworfen werden. Spricht er alles und gründlich an, fehlt die Schwerpunktsetzung.
Aus Korrektorensicht ist es leicht zu sagen, "konzentrieren Sie sich auf die Schwerpunkte", wenn man den Erwartungshorizont kennt. Kennt man ihn aber nicht, ist es eben nicht auch nur ansatzweise in jedem Fall klar, ob etwas "nur zufällig" da steht oder doch ein Problem darstellt, gerade im Strafrecht.
Schon die Lösungsskizzen, die immerhin am PC geschrieben sind und keinen Rand haben, sind häufig ca. 5 Seiten lang. Und das in Form von Stichpunkte und Schriftgröße 12.
Ausformuliert, mit ein paar Absätzen und einer halben Seite Rand wären das schnell 30+ Seiten.
Hinzu kommt, dass die Klausuren sehr lang und voller Probleme sind. Wenn man einzelne davon nicht anspricht, ist das fatal. Wenn man sie nur "oberflächlich", dh zu kurz bearbeitet, ist das fatal. Gleichzeitig gibt es in einer Strafrechtsklausur häufig auch ganz viele Probleme, die zwar in der einen Lösungsskizze (bei gleichem SV) auftauchen würden, aber nicht in der anderen. Das ist für den Prüfling unvorhersehbar. Die eine Klausur will etwas diskutiert haben, was die andere für fernliegend hält.
Der Prüfling hat also nur die Wahl zwischen Regen und Traufe: spricht er etwas bewusst nicht an, besteht die Gefahr, dass seine Arbeit unvollständig ist. Fasst er sich bei einem Problem kurz, kann ihm Oberflächlichkeit vorgeworfen werden. Spricht er alles und gründlich an, fehlt die Schwerpunktsetzung.
Aus Korrektorensicht ist es leicht zu sagen, "konzentrieren Sie sich auf die Schwerpunkte", wenn man den Erwartungshorizont kennt. Kennt man ihn aber nicht, ist es eben nicht auch nur ansatzweise in jedem Fall klar, ob etwas "nur zufällig" da steht oder doch ein Problem darstellt, gerade im Strafrecht.
04.10.2019, 16:56
Naja, die Lösungsskizze ist die 18 Punkte Lösung. Daher kannst du da direkt einen großen Teil von abziehen. Ich stimme deinen Ausführungen zu, aber genau das macht eben die Strafrechtsklausuren tricky bzw. ist die Leistung, sich prägnant zu fassen und trotzdem alle Schwerpunkte abzuhandeln. Ich kenne mehrere Leute mit nicht mehr als 20 Seiten und 9 Punkten. Bin selbst gespannt, hatte im Juli Durchgang geschrieben und fand die Klausuren viel zu umfangreich gestellt und auch nicht toll. Man kann sich aber halt denken, dass es nicht der Sinn sein kann, dass nur die wenigen Leute, die 40 Seiten schreiben können physisch gesehen, eine Chance haben und der Rest nicht. Und wie gesagt, Seiten durchstreichen und riesige Schrift ist natürlich was anderes.
04.10.2019, 17:55
Ich kann auch immer nich nachvollziehen, wie man überhaupt die Zeit haben kann, soviel zu schreiben. Ich schreibe im Strafrecht wirklich nie nie nie mehr als 25 Seiten. IdR eher so 18-22. In Zivil- und Örecht komm ich meistens nich auf mehr als 15 Seiten. Und meine Schrift ist noch nichmal wirklich klein. Hab die Erfahrung gemacht, dass man eig ganz gut fährt, wenn man die unproblematischen bzw. höchstrichterlich geklärten Sachen nur in nem Nebensatz erwähnt, so im Sinne von "ich kenn das Problem aber hab dafür jetzt keine Zeit" und an den wirklich problematischen Stellen ausführlich und sachverhaltsnah arbeitet. Dass ne Klausurlösung nie 100% vollständig ist, ist ja klar. Da muss man dann halt Prioritäten bzw. Schwerpunkte setzen, manchmal gelingt einem das ganz gut und manchmal eben nicht..
04.10.2019, 17:56
(04.10.2019, 17:55)Gast schrieb: Ich kann auch immer nich nachvollziehen, wie man überhaupt die Zeit haben kann, soviel zu schreiben. Ich schreibe im Strafrecht wirklich nie nie nie mehr als 25 Seiten. IdR eher so 18-22. In Zivil- und Örecht komm ich meistens nich auf mehr als 15 Seiten. Und meine Schrift ist noch nichmal wirklich klein. Hab die Erfahrung gemacht, dass man eig ganz gut fährt, wenn man die unproblematischen bzw. höchstrichterlich geklärten Sachen nur in nem Nebensatz erwähnt, so im Sinne von "ich kenn das Problem aber hab dafür jetzt keine Zeit" und an den wirklich problematischen Stellen ausführlich und sachverhaltsnah arbeitet. Dass ne Klausurlösung nie 100% vollständig ist, ist ja klar. Da muss man dann halt Prioritäten bzw. Schwerpunkte setzen, manchmal gelingt einem das ganz gut und manchmal eben nicht..
Ups, hab vergessen meinen Namen anzugeben :)
04.10.2019, 18:04
@Gast123 Das wären dann sachfremde Erwägungen. Und ich persönlich kenne keinen Prüfer, der das dann als „ich bin angepisst, dem würg ich jetzt einen rein“-Kriterium nimmt.
Das mag durchaus ein Indiz dafür sein, dass jemand viel Lärm um nichts macht, muss es aber nicht sein. In meinem Fall weiß ich ja, wo die Fehler lagen.
Und zum Umfang: Wenn man mit Absätzen gliedert und noch jedes xte Delikt, das zurücktritt, erwähnen will, ist man schnell bei ein paar Seiten voller nicht voranbringendem Zeug. Ebenso wie bei der Anklage: Überschrift, Leerzeile, StA + Az, Leerzeile, Anklageadressat, Leerzeile,...
Das mag durchaus ein Indiz dafür sein, dass jemand viel Lärm um nichts macht, muss es aber nicht sein. In meinem Fall weiß ich ja, wo die Fehler lagen.
Und zum Umfang: Wenn man mit Absätzen gliedert und noch jedes xte Delikt, das zurücktritt, erwähnen will, ist man schnell bei ein paar Seiten voller nicht voranbringendem Zeug. Ebenso wie bei der Anklage: Überschrift, Leerzeile, StA + Az, Leerzeile, Anklageadressat, Leerzeile,...
04.10.2019, 18:11
Die Kameraden, die hier alle mit Prüfern gesprochen haben wollen und zu hören bekamen wollen, dass viele Seiten schlecht seien, wollen sich doch grade nur ein gutes Gewissen einreden, weil sie auf ihre Noten warten. Warum sollte ich 15 Seiten Sinnvolles schreiben, wenn ich 35 Seiten Herausragendes zu Papier bringen kann? Das mag nicht für jeden gelten, aber ich beziehe diesen vergleich mal auf meine Lerngruppe und mich.
04.10.2019, 18:18
Also bei 3 Tatkomplexen 3 Tätern, A-Gutachten, B-Gutachten und Anklage sind 15 Seiten einfach zu wenig. Will man etwa pro Tatkomplex mit mehreren Tätern jeweils 2 Seiten schreiben? Das reicht vielleicht für eine Lösungsskizze
04.10.2019, 18:18
(04.10.2019, 18:11)Gast schrieb: Die Kameraden, die hier alle mit Prüfern gesprochen haben wollen und zu hören bekamen wollen, dass viele Seiten schlecht seien, wollen sich doch grade nur ein gutes Gewissen einreden, weil sie auf ihre Noten warten. Warum sollte ich 15 Seiten Sinnvolles schreiben, wenn ich 35 Seiten Herausragendes zu Papier bringen kann? Das mag nicht für jeden gelten, aber ich beziehe diesen vergleich mal auf meine Lerngruppe und mich.
Klar sind 35 Seiten Herausragendes besser als 15 Seiten Sinnvolles. Mit 35 Seiten Herausragendem bekommst dann sicherlich 18 Punkte. Aber ich denke mal, dass in der Realität bei den 35 Seiten dann meistens ein paar Seiten dabei sind, die nich herausragend, sondern eher überflüssig und nich weiterbringend sind. Und da sind dann wahrscheinlich eher die 15 Seiten Sinnvolles vorzugswürdig.
Es gibt keine Regel, dass viele Seiten viele Punkte bringen, genauso aber bringen wenig Seiten aber auch nich wenig Punkte...
04.10.2019, 18:43
Ich muss gestehen, dass ich bei der Revision tatsächlich viel kürzer war und mich da an Russack orientiert habe, der meinte: nicht mehr als 20 Seiten.
Sind dann trotzdem etwa 26 gewesen, aber ich habe mich insbesondere bei der Zulässigkeit so kurz wie möglich gefasst. Der sagt, wenn es keine Probleme gibt, soll man nur eine Seite zur Zulässigkeit schreiben, weil einem sonst die Zeit fehlt. Da ich damit in den Probeklausuren gut gefahren bin, habe ich das auch im Examen gemacht.
Sind dann trotzdem etwa 26 gewesen, aber ich habe mich insbesondere bei der Zulässigkeit so kurz wie möglich gefasst. Der sagt, wenn es keine Probleme gibt, soll man nur eine Seite zur Zulässigkeit schreiben, weil einem sonst die Zeit fehlt. Da ich damit in den Probeklausuren gut gefahren bin, habe ich das auch im Examen gemacht.
06.10.2019, 18:48
:(