08.05.2021, 14:17
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass anwaltliche Korrektoren im 2. Examen ein Problem sind.
Im Übrigen möchte ich mal eine Lanze für die Zweitkorrektoren brechen: In meinem 2. Examen haben sich zwei Richter als Zweitkorrektoren für deutlich bessere Noten für mich eingesetzt und sich die Mühe gemacht, dafür mehrseitige Zweitvoten zu verfassen (ihr könnt euch denken, zu welchem Kreis die Erstkorrektoren gehörten).
Mein Eindruck hat sich auch nach dem "Wechseln der Seiten" bestätigt: Die meisten Richter/Staatsanwälte korrigieren sehr verständig, mit Augenmaß und angemessenem Begründungsumfang. Man muss als Zweitkorrektor häufig selbst auch gar nicht mehr viel schreiben.
Sobald Anwälte ins Spiel kommen, begegnen einem dagegen regelmäßig haarsträubende fachliche Defizite oder völlige Ausfälle bei der Zweitkorrektur (natürlich auch nicht bei allen, aber statistisch signifikant ist es allemal).
Im Übrigen möchte ich mal eine Lanze für die Zweitkorrektoren brechen: In meinem 2. Examen haben sich zwei Richter als Zweitkorrektoren für deutlich bessere Noten für mich eingesetzt und sich die Mühe gemacht, dafür mehrseitige Zweitvoten zu verfassen (ihr könnt euch denken, zu welchem Kreis die Erstkorrektoren gehörten).
Mein Eindruck hat sich auch nach dem "Wechseln der Seiten" bestätigt: Die meisten Richter/Staatsanwälte korrigieren sehr verständig, mit Augenmaß und angemessenem Begründungsumfang. Man muss als Zweitkorrektor häufig selbst auch gar nicht mehr viel schreiben.
Sobald Anwälte ins Spiel kommen, begegnen einem dagegen regelmäßig haarsträubende fachliche Defizite oder völlige Ausfälle bei der Zweitkorrektur (natürlich auch nicht bei allen, aber statistisch signifikant ist es allemal).
08.05.2021, 14:50
(08.05.2021, 14:17)El Oso schrieb: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass anwaltliche Korrektoren im 2. Examen ein Problem sind.
Im Übrigen möchte ich mal eine Lanze für die Zweitkorrektoren brechen: In meinem 2. Examen haben sich zwei Richter als Zweitkorrektoren für deutlich bessere Noten für mich eingesetzt und sich die Mühe gemacht, dafür mehrseitige Zweitvoten zu verfassen (ihr könnt euch denken, zu welchem Kreis die Erstkorrektoren gehörten).
Mein Eindruck hat sich auch nach dem "Wechseln der Seiten" bestätigt: Die meisten Richter/Staatsanwälte korrigieren sehr verständig, mit Augenmaß und angemessenem Begründungsumfang. Man muss als Zweitkorrektor häufig selbst auch gar nicht mehr viel schreiben.
Sobald Anwälte ins Spiel kommen, begegnen einem dagegen regelmäßig haarsträubende fachliche Defizite oder völlige Ausfälle bei der Zweitkorrektur (natürlich auch nicht bei allen, aber statistisch signifikant ist es allemal).
Habe ich auch so erlebt. Erstkorrektor Anwalt 8 P, Zweitkorrektor Vors. Richter 11 P, man hat sich dann auf 10 P "geeinigt". Die Anwaltskollegen scheinen teilweise extra streng bewerten zu wollen...
08.05.2021, 14:59
(08.05.2021, 14:50)Gast Gast schrieb:(08.05.2021, 14:17)El Oso schrieb: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass anwaltliche Korrektoren im 2. Examen ein Problem sind.
Im Übrigen möchte ich mal eine Lanze für die Zweitkorrektoren brechen: In meinem 2. Examen haben sich zwei Richter als Zweitkorrektoren für deutlich bessere Noten für mich eingesetzt und sich die Mühe gemacht, dafür mehrseitige Zweitvoten zu verfassen (ihr könnt euch denken, zu welchem Kreis die Erstkorrektoren gehörten).
Mein Eindruck hat sich auch nach dem "Wechseln der Seiten" bestätigt: Die meisten Richter/Staatsanwälte korrigieren sehr verständig, mit Augenmaß und angemessenem Begründungsumfang. Man muss als Zweitkorrektor häufig selbst auch gar nicht mehr viel schreiben.
Sobald Anwälte ins Spiel kommen, begegnen einem dagegen regelmäßig haarsträubende fachliche Defizite oder völlige Ausfälle bei der Zweitkorrektur (natürlich auch nicht bei allen, aber statistisch signifikant ist es allemal).
Habe ich auch so erlebt. Erstkorrektor Anwalt 8 P, Zweitkorrektor Vors. Richter 11 P, man hat sich dann auf 10 P "geeinigt". Die Anwaltskollegen scheinen teilweise extra streng bewerten zu wollen...
nur was kann man dagegen effektiv machen. oft ist der bewertungsspielraum bei sowas nicht überprüfbar.
für mich zählt das wort eines richters zwar mehr, aber das hilft nicht weiter.
08.05.2021, 18:48
(08.05.2021, 14:17)El Oso schrieb: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass anwaltliche Korrektoren im 2. Examen ein Problem sind.
Im Übrigen möchte ich mal eine Lanze für die Zweitkorrektoren brechen: In meinem 2. Examen haben sich zwei Richter als Zweitkorrektoren für deutlich bessere Noten für mich eingesetzt und sich die Mühe gemacht, dafür mehrseitige Zweitvoten zu verfassen (ihr könnt euch denken, zu welchem Kreis die Erstkorrektoren gehörten).
Mein Eindruck hat sich auch nach dem "Wechseln der Seiten" bestätigt: Die meisten Richter/Staatsanwälte korrigieren sehr verständig, mit Augenmaß und angemessenem Begründungsumfang. Man muss als Zweitkorrektor häufig selbst auch gar nicht mehr viel schreiben.
Sobald Anwälte ins Spiel kommen, begegnen einem dagegen regelmäßig haarsträubende fachliche Defizite oder völlige Ausfälle bei der Zweitkorrektur (natürlich auch nicht bei allen, aber statistisch signifikant ist es allemal).
Dann danke, dass du das so machst. Ob das aber die Regel ist, sag ich zu bezweifeln.
Bei mir aber auch nicht alle Richter gut und nachvollziehbar korrigiert. Da konnte ich bei der Einsicht auf häufig nur mutmaßen.
08.05.2021, 19:11
Woher wisst ihr dass euch ein Richter korrigiert hat? Der wird ja nicht Ri LG darunter geschrieben haben, oder?
08.05.2021, 22:17
Natürlich schreiben sie das unter ihr Votum.
In NRW ist es sogar verpflichtend, auf dem Deckblatt als Korrektor eine etwaige Dienstbezeichnung anzugeben.
Daher weiß man durchweg, ob man von Richtern, Verwaltungsjuristen oder eben Anwälten korrigiert wurde.
In NRW ist es sogar verpflichtend, auf dem Deckblatt als Korrektor eine etwaige Dienstbezeichnung anzugeben.
Daher weiß man durchweg, ob man von Richtern, Verwaltungsjuristen oder eben Anwälten korrigiert wurde.
08.05.2021, 22:31
In meinem ersten Examen wurde ich von einem leitenden Oberstaatsanwalt korrigiert. Der hatte das aufs Votum geschrieben.
12.09.2022, 13:36
(14.04.2021, 00:21)Gast schrieb:(13.04.2021, 21:25)VolljuristNRW schrieb: Ich möchte hier auch noch gerne meinen Senf dazugeben, weil ich ein Lebendbeispiel für die Absurdität dieses Systems bin:
Ich habe im 1. Examen ein ausreichend (6,x) und im 2. ein VB (9,x).
Ich hatte jedoch in beiden Examen schriftlich eine 7 vorm Komma (im 2. nur etwa 0,5 Punkte mehr), aber im 1. einfach eine mündliche Horror-Prüfung.
Wie man so schön sagt: Das Leben ist ungerecht, nur nicht immer zu deinen Lasten! :D Ich bin froh, dass ich -trotz großer Angst- im 2. Examen mehr Glück hatte. Vielleicht macht das hier ja jemandem Mut, der ähnliche Erfahrungen im 1. Examen gemacht hat. Dennoch bleibt es frustrierend, dass ich immer wieder auf Juristen gestoßen bin, die bei gleicher (!) schriftlicher Leistung im Ergebnis 4 Punkte mehr hatten... Echte Vergleichbarkeit würde nur bei Offenlegung der schriftlichen Noten auf dem Zeugnis bestehen, weil die Mündliche reine Willkür bzw Glück/Pech ist.
In der Mündlichen geht es darum, über mehrere Stunden bei mehreren Volljuristen einen guten und kompetenten Eindruck zu hinterlassen. Glück und Pech spielen bei der endgültigen Bewertung in einer kleinen Punkte-Range eine Rolle - ja -, aber die gesamte Prüfung als Willkür zu bezeichnen, ist schon abenteuerlich oder wahrscheinlich einfach Selbsttherapie...
Es hat sehr viel mit Glück, Empathie, unterschiedliche Bewertungserwartungen der Prüfer und ähnliches zu tun. Man kann doch bei ständig wechselnder Besetzung der Prüfungskommission nicht wirklich der Auffassung sein, es lege eine rein objektive Bewertung vor. Hier sollten mal die Prüfungsprotokolle unterschiedlicher Prüfungskommissionen besichtigt werden. Dort zeigt sich stark, dass es Prüfer gibt die eine Notenpräferenz haben. Hat der Prüfer laut Protokoll 7*9-10 Punkte und 1*5 Punkte vergeben, spricht das stark für einen wohlwollenden Prüfer. Hat hingegen ein anderer Prüfer 11*5-6 Punkte und 1*13 Punkte, sollte man eine zu hohe Bewertung nicht erwarten. Alles eine Frage des Musters!!!
12.09.2022, 13:38
(12.09.2022, 13:36)Dice schrieb:(14.04.2021, 00:21)Gast schrieb:(13.04.2021, 21:25)VolljuristNRW schrieb: Ich möchte hier auch noch gerne meinen Senf dazugeben, weil ich ein Lebendbeispiel für die Absurdität dieses Systems bin:
Ich habe im 1. Examen ein ausreichend (6,x) und im 2. ein VB (9,x).
Ich hatte jedoch in beiden Examen schriftlich eine 7 vorm Komma (im 2. nur etwa 0,5 Punkte mehr), aber im 1. einfach eine mündliche Horror-Prüfung.
Wie man so schön sagt: Das Leben ist ungerecht, nur nicht immer zu deinen Lasten! :D Ich bin froh, dass ich -trotz großer Angst- im 2. Examen mehr Glück hatte. Vielleicht macht das hier ja jemandem Mut, der ähnliche Erfahrungen im 1. Examen gemacht hat. Dennoch bleibt es frustrierend, dass ich immer wieder auf Juristen gestoßen bin, die bei gleicher (!) schriftlicher Leistung im Ergebnis 4 Punkte mehr hatten... Echte Vergleichbarkeit würde nur bei Offenlegung der schriftlichen Noten auf dem Zeugnis bestehen, weil die Mündliche reine Willkür bzw Glück/Pech ist.
In der Mündlichen geht es darum, über mehrere Stunden bei mehreren Volljuristen einen guten und kompetenten Eindruck zu hinterlassen. Glück und Pech spielen bei der endgültigen Bewertung in einer kleinen Punkte-Range eine Rolle - ja -, aber die gesamte Prüfung als Willkür zu bezeichnen, ist schon abenteuerlich oder wahrscheinlich einfach Selbsttherapie...
Es hat sehr viel mit Glück, Empathie, unterschiedliche Bewertungserwartungen der Prüfer und ähnliches zu tun. Man kann doch bei ständig wechselnder Besetzung der Prüfungskommission nicht wirklich der Auffassung sein, es lege eine rein objektive Bewertung vor. Hier sollten mal die Prüfungsprotokolle unterschiedlicher Prüfungskommissionen besichtigt werden. Dort zeigt sich stark, dass es Prüfer gibt die eine Notenpräferenz haben. Hat der Prüfer laut Protokoll 7*9-10 Punkte und 1*5 Punkte vergeben, spricht das stark für einen wohlwollenden Prüfer. Hat hingegen ein anderer Prüfer 11*5-6 Punkte und 1*13 Punkte, sollte man eine zu hohe Bewertung nicht erwarten. Alles eine Frage des Musters!!!
PS: Im 1. 6,25 und im 2. 9,7 wobei die mündliche Note bei durchschnittlich 13 Punkten dank wohlwollender Kommission lag...
13.09.2022, 07:48
Ich hab die mündliche Prüfung auch zu großen Teilen als Willkür empfunden.
Im 1. Examen war ich mit 7,1 vorbenotet und bin dann staatlich bei 7,6 gelandet.
Im 2. Examen vorbenotet mit 8,1 und hab es noch auf 9,5 geschafft.
Hoffe jetzt dass mein erstes Examen mir nicht zu viel verbaut weil ich auch insgesamt noch unter den 8 geblieben bin
Im 1. Examen war ich mit 7,1 vorbenotet und bin dann staatlich bei 7,6 gelandet.
Im 2. Examen vorbenotet mit 8,1 und hab es noch auf 9,5 geschafft.
Hoffe jetzt dass mein erstes Examen mir nicht zu viel verbaut weil ich auch insgesamt noch unter den 8 geblieben bin