07.08.2022, 13:39
Mich beschäftigt folgender Fall;
Es liegt ein werkV zw den Parteien vor mit dem Auftrag einer neuen Stange am PKW (da beschädigt war). Der Auftrag wurde aber mangelhaft durchgeführt (schlecht lackierte neue Stosstange). Frist zur NE wurde gesetzt aber wurde nicht ordnungsgemäß behoben. Dann erklärte der Besteller den RÜ u verlangte den gezahlten Preis(2000) zurück. Unternehmer hat alle AS zurückgewiesen. Nun möchte die Bestellerin klagen aber nicht mehr die Stoßstange zurückgeben sondern SSl verlangen für die Mängelbeseitigung. Sie hat sich bei Abnahme auch Rechte vorbehalten.
Kann ich nunmehr ssl 634 Nr 4, 281 verlangen ?
Oder ist es problematisch dass vorher der Rücktritt erklärt wurde?
Bei Abnahme wurde der Preis unter Vorbehalt der Rechte gezahlt 2000 Euro. Um den Mangel nunmehr zu beheben müsste die Bestellerin 1500 zahlen.
Über Tipps wäre ich dankbar !
Es liegt ein werkV zw den Parteien vor mit dem Auftrag einer neuen Stange am PKW (da beschädigt war). Der Auftrag wurde aber mangelhaft durchgeführt (schlecht lackierte neue Stosstange). Frist zur NE wurde gesetzt aber wurde nicht ordnungsgemäß behoben. Dann erklärte der Besteller den RÜ u verlangte den gezahlten Preis(2000) zurück. Unternehmer hat alle AS zurückgewiesen. Nun möchte die Bestellerin klagen aber nicht mehr die Stoßstange zurückgeben sondern SSl verlangen für die Mängelbeseitigung. Sie hat sich bei Abnahme auch Rechte vorbehalten.
Kann ich nunmehr ssl 634 Nr 4, 281 verlangen ?
Oder ist es problematisch dass vorher der Rücktritt erklärt wurde?
Bei Abnahme wurde der Preis unter Vorbehalt der Rechte gezahlt 2000 Euro. Um den Mangel nunmehr zu beheben müsste die Bestellerin 1500 zahlen.
Über Tipps wäre ich dankbar !
Nachrichten in diesem Thema
Rücktritt und schadensersatz S d.l - von Jurist123 - 07.08.2022, 13:39
RE: Rücktritt und schadensersatz S d.l - von Gast - 07.08.2022, 15:21
RE: Rücktritt und schadensersatz S d.l - von Landvogt - 07.08.2022, 16:01