• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Musterlösungen von Originalklausuren
Antworten

 
Musterlösungen von Originalklausuren
Gast
Unregistered
 
#7
15.09.2021, 08:55
(15.09.2021, 07:46)Culpa schrieb:  
(14.09.2021, 20:34)Gast schrieb:  
(14.09.2021, 12:19)Gast schrieb:  
(14.09.2021, 08:09)Praktiker schrieb:  Ohne Ueheberrechtler zu sein: wenn irgendein Professor eine Woche lang an einer Lösungsskizze (es ist allerdings keine Musterlösung - das kann man nicht oft genug sagen!) schreibt, spricht doch Einiges für die erforderliche Schöpfungshöhe...

Aber der eigentliche Grund ist natürlich ein anderer: solange noch Widerspruchsverfahren oder Klagen laufen, will man den Rechtsbehelfsführern dieses Hilfsmittel nicht an die Hand geben.

Zu Punkt 2: Verstehe ich aber dann nicht, wenn die Klausur von vor 5 Jahren ist, wo kaum mehr Verfahren laufen dürften...

Ich verwende in meinen AGs auch Original-Klausuren, die mir mit der Einschränkung zur Verfügung gestellt wurden, dass ich die Prüfervermerke nicht herausgeben darf. Ich akzeptiere das, unabhängig von der Frage, ob ein urheberrechtlicher Schutz besteht, oder nicht, aus dienstrechtlichen Gründen. Wenn mir das nicht passen würde, müsste ich die Verwendung eben einstellen. Ich glaube aber auch nicht, das die Referendare einen Nutzen aus den mehr oder weniger guten Vermerken ziehen könnten, der über meine umfassende Besprechung hinausgeht. 

Ich glaube, von Seiten des LJPA besteht im
Falle eine Herausgabe die Sorge, dass man in Prüfungsanfechtungen betreffend nachfolgender Klausuren aus den Prüfervermerken einen Vertrauensschutz dahingehend abzuleiten versuchen könnte, dass eine negative Korrektorenanmerkung dem Prüfervermerk aus der Feder des LJPA widerspreche, und man auf diese Formulierung/Rechtsauffassung wegen ihrer Verwendung im Prüfervermerk vertraut habe.

Problem: Nicht jede AG-Leiterin oder AG-Leiter macht aber eine gute Klausurbesprechung, so dass man oft (aber ohne gutes Ende) auf die Austeilung der Original-Lösung gehofft hat...

Es handelt sich bei den Prüfervermerken nicht um „Original-Lösungen“! Es handelt sich im Kern um die Begründung des LJPA, aus welchen Gründen bzw. wegen welcher Fragestellungen gerade dieser Fall gestellt wurde. Dazwischen liegen Welten.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Musterlösungen von Originalklausuren - von Gast - 14.09.2021, 08:02
RE: Musterlösungen von Originalklausuren - von Praktiker - 14.09.2021, 08:09
RE: Musterlösungen von Originalklausuren - von Gast - 14.09.2021, 12:19
RE: Musterlösungen von Originalklausuren - von Gast - 14.09.2021, 20:34
RE: Musterlösungen von Originalklausuren - von Culpa - 15.09.2021, 07:46
RE: Musterlösungen von Originalklausuren - von Gast - 15.09.2021, 08:55
RE: Musterlösungen von Originalklausuren - von Praktiker - 15.09.2021, 08:30


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus