31.01.2021, 18:58
(31.01.2021, 14:44)Gast schrieb: kommt ganz drauf an ob die begründung des drittgutachters innerhalb des nicht überprüfbaren bewertungsspielraums liegt oder z.B. objektiv falsch ist.
bei sowas würde ich erstmal einsicht nehmen und mir das selbst ansehen, dann ggf zu einem prüfungsrechtler gehen. wir haben zwar alle unsere 2 examina, doch braucht es grad bei sowas jemanden mit erfahrung. man selbst ist zu subjektiv.
pass aber auf, dass du nicht zu einem gehst, der nur abcashen will. 5000€ Streitwert sind leicht verdientes RVG
Okay danke.
Wo beantrage ich das denn alles auch beim LJPA?
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Prüfungsanfechtung - von Frage1111 - 30.01.2021, 15:52
RE: Prüfungsanfechtung - von Gast - 31.01.2021, 13:42
RE: Prüfungsanfechtung - von Gast - 31.01.2021, 14:44
RE: Prüfungsanfechtung - von Frage1111 - 31.01.2021, 18:58