30.06.2020, 06:25
(29.06.2020, 09:42)Gast schrieb: - Als Rechtspfleger wirst du mit A9 Einstiegsgehalt besoldet. Macht ca. 1700 Netto. Rechtspfleger arbeiten in sehr spezialisierten Gebieten und nicht nur in der Zwangsvollstreckung. Grundbuchrecht ist zB auch nicht gerade einfach zugänglich
- Als Gerichtsvollzieher bist du Beamter des mittleren Dienstes, kannst durch Auslagen etc. aber - je nach Bezirk - auch auf das Einkommen eines Richters kommen.
In BW gehören GV in die Laufbahn des gehobenen Dienstes.
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Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Ass. iur. Rechtspfleger - 29.06.2020, 09:32
RE: Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Gast - 29.06.2020, 09:42
RE: Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Gast23 - 29.06.2020, 09:46
RE: Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Gast - 29.06.2020, 10:11
RE: Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Gast - 30.06.2020, 06:25
RE: Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Gast - 29.06.2020, 10:24
RE: Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Gast - 29.06.2020, 10:27