28.01.2021, 20:05
Liebe Alle,
habe eine Frage zur Streitverkündung in der Anwaltsklausur.
Gesetzt den Fall, man kann bei einem Dritten Regress nehmen in Bezug auf einen Teil eines Schadens & man macht aber, weil man nach eigener Lösung diesen Schadensteil nicht vom Beklagten(Schädiger) ersetzt verlangen kann, nur den verminderten Teil mit der Klage geltend (um nicht in der anderen Höhe zu verlieren).
Ist die Streitverkündung dann zulässig oder ist man gezwungen, im Vorprozess den gesamten Betrag - entgegen eigener Ansicht - geltend zu machen und nur im Verlustfall im Folgeprozess gegen den Streitverkündeten Klage in Bezug auf den restlichen Schaden geltend zu machen?
Denke da an eine Konstellation, bei der der geschädigte Mandant zum Unfallersatztarif mietet, und man (nach Lösung des Anwalts) beim kfz-Vermieter (im Folgeprozess) wegen c.i.c. Regress nehmen kann.
Danke!
habe eine Frage zur Streitverkündung in der Anwaltsklausur.
Gesetzt den Fall, man kann bei einem Dritten Regress nehmen in Bezug auf einen Teil eines Schadens & man macht aber, weil man nach eigener Lösung diesen Schadensteil nicht vom Beklagten(Schädiger) ersetzt verlangen kann, nur den verminderten Teil mit der Klage geltend (um nicht in der anderen Höhe zu verlieren).
Ist die Streitverkündung dann zulässig oder ist man gezwungen, im Vorprozess den gesamten Betrag - entgegen eigener Ansicht - geltend zu machen und nur im Verlustfall im Folgeprozess gegen den Streitverkündeten Klage in Bezug auf den restlichen Schaden geltend zu machen?
Denke da an eine Konstellation, bei der der geschädigte Mandant zum Unfallersatztarif mietet, und man (nach Lösung des Anwalts) beim kfz-Vermieter (im Folgeprozess) wegen c.i.c. Regress nehmen kann.
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