28.01.2021, 15:33
(28.01.2021, 15:01)Gast schrieb:(28.01.2021, 14:13)Gast schrieb:(28.01.2021, 13:28)Gast schrieb:(28.01.2021, 12:56)NRWVerbesserung schrieb:(28.01.2021, 11:53)Gast schrieb: Ich bin in die erste Prüfung mit 3,75 Punkten gestartet und kam mit 6,74 Punkten raus. :)
Es wurde mir nichts geschenkt. Aber es war durchaus möglich und wie man sieht sogar eine höhere Punktzahl zu erreichen.
Wow! Glückwunsch!
Das ist hoffentlich die absolute Ausnahme. Total unangemessen als fast Durchfaller noch so angehoben zu werden.
Es ist wirklich erbärmlich wie sich einige Juristen in diesem Forum so geben. Jeder der den schriftlichen Teil des Examens absolviert hat weiß, wie sehr das Ergebnis von Glück und Zufall beeinflusst wird. Und nur weil der schriftliche Teil (aus welchen Gründen auch immer) nicht gut gelaufen ist, ist man nicht automatisch ein schlechter Jurist. In der mündlichen hat man die Gelegenheit sich erneut zu beweisen und wer dort abliefert, hat auch entsprechend eine anständige Note verdient. Das hat absolut nichts mit „unangemessen“ zu tun.
Die mündliche Prüfung ist viel mehr vom Zufall abhängig als die Klausuren, weil a) sieht der Prüfer einen also ist es viel subjektiver, von Sympathie beeinflusst usw. und b) gibt es 8-11 Klausuren mit unterschiedlichen Korrektoren, also ist die Varianz viel geringer. Da kann mir keiner erzählen, dass er es bei 3,x Punkten Vornote dann wegen einer Stunde Gespräch (und ggf. noch ein Aktenvortrag) verdient auch auf b zu kommen, wie einer der aus den Klausuren schon fast b hat und dann wegen weniger Charisma oder Blackout auch bei fast der gleichen Note landet. Sei mal ein übergewichtiger pickliger Durchschnittsjurist, und dann geh nochmal in die Prüfung als attraktive blonde Durchschnittsjuristin, wem gibt die Kommission bestehend aus 4 älteren Richtern dann die Punkte? Dazu kommt noch, bei Klausuren kann man eine verkacken und hat dann noch 7 andere, bei der mündlichen war's das. Es ist einfach durch nichts gerechtfertigt, egal wie gut die mündliche Prüfung lief. Der bessere Jurist ist praktisch immer der mit den besseren Klausuren.
Nur weilswelt. Man merkt, dass Du dem Studium noch nicht entwachsen bist. Oder zumindest der Denke nicht. Ich bin von 3.5 auf 5.8 gekommen. Geht alles. Ist zwar nicht viel wert, aber immerhin.
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Mit unter 4 Punkten in die mündliche Prüfung? - von Gast - 28.01.2021, 00:59
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RE: Mit unter 4 Punkten in die mündliche Prüfung? - von Gast NRW - 28.01.2021, 11:43
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