27.01.2021, 21:54
(27.01.2021, 21:22)Gast schrieb: Ich kann es dir nicht beantworten, aber ich denke, es wird am Ende darauf hinauslaufen: polizei vollstreckt nach polg, alle anderen nicht. Und meist ist es die Polizei, daher meistens polg
Vielen Dank, du hast mir die Antwort gegeben. Ich habe gerade mal nachgelesen. Es ist wohl so, dass Verwaltungsakte der Ordnungs- und Polizeibehörden , soweit sie sich auf die Vornahme einer Handlung, Duldung oder Unterlassung beziehen, nach dem Polizeirecht, also in Hessen nach dem HSOG, vollstreckt werden. Ich lag auch insoweit falsch, als das ich davon ausgegangen bin, dass ein weiterer VA notwendig ist. Eine Ersatzvornahme nach dem HSOG muss nicht notwendigerweise ein VA aus dem HSOG zu Grunde liegen. Der mit einem Verkehrszeichen einhergehende VA kann also unmittelbar über HSOG vollzogen werden, ohne das man noch eine Ermächtigungsgrundlage aus dem HSOG als Grundverfügung heranziehen.
Die Vollstreckung von Maßnahmen der allgemeinen Verwaltungsbehörden wird dagegen nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht vollzogen.
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Verkehrszeichen - von Gast - 27.01.2021, 20:47
RE: Verkehrszeichen - von Gast - 27.01.2021, 20:55
RE: Verkehrszeichen - von Gast - 27.01.2021, 21:22
RE: Verkehrszeichen - von Gast - 27.01.2021, 21:54
RE: Verkehrszeichen - von Gast10234 - 27.01.2021, 21:52

