27.01.2021, 16:14
(27.01.2021, 15:59)Gast schrieb:(27.01.2021, 15:30)Gast schrieb:(27.01.2021, 13:09)Gast schrieb:(27.01.2021, 12:59)Gast schrieb: du kannst halt keine 3000€ für eine Risikoprognose berechnen. Halt dich da schwammig damit es schneller geht.
Wenn Unterlagen unsortiert sind musst du den Mandanten früh hinweisen dass das viel mehr Arbeit macht und er es selbst sortieren kann oder es ihn entsprechend kostet. Hinterher schockt ihn dann die Rechnung viel weniger
Eine Ergänzung zu "schwammigen" Arbeiten: Das halte ich für sehr gewagt und gefährlich, auch für den TE selbst. Wenn Du oberflächlich prüfst und dabei geht später etwas schief, wirst Du kaum aus der Haftung kommen mit "naja, ich wollte Ihnen nicht so viel in Rechnung stellen, deswegen habe ich nur kurz und oberflächlich geprüft"...
wie ironisch. Da steht schwammig antworten und nichts von schwammig arbeiten. Wer so oberflächlich liest sollte keinen Stein im Glashaus werfen
Wo genau ist da die Zeitersparnis? Dass man sich bei nem unklaren Ergebnis möglichst unverbindlich hält, ist klar. Mit einem unklaren Ergebnis aufgrund einer nicht vertieften Prüfung setzt man sich allerdings einem Haftungsrisiko aus, wenn sich bei einer vertieften/richtigen Prüfung ein bestimmtes Ergebnis aufdrängen würde und sich der Mandant in Unkenntnis dieses Ergebnisses nachteilig verhält.
Beispiel: Der Mandant fragt: Darf ich kündigen?
Meine schwammige Antwort ist: Das dürfte aus den und den Gründen riskant sein, weil der Kündigungsgrund zweifelhaft ist.
Die richtige Antwort nach Ausschöpfung aller gebotenen Erkenntisquellen lautet: Eine Kündigung wäre Harakiri, weil ein Kündigungsgrund nach der st. Rspr. des BGH nicht gegeben ist. Von der Kündigung raten wir daher ganz klar ab.
Wenn der Mandant kündigt, weil ich ihn über das tatsächliche rechtliche Risiko nicht ausreichend aufgeklärt habe, habe ich einen möglichen Haftungsfall.
Die schwammige Antwort ist doch erstmal für den Mandanten gut, je nachdem was sein Budget ist. Er weiß, ok, da liegen Probleme. Und danach kann er sich entscheiden, ob ihm die Kündigung weiterhin wichtig ist, dann kann er seinen Anwalt mit mehr Budget den Folgeauftrag geben oder er lässt es sein.
In einer Rechtsabteilung oder Unternehmen laufen viele Fragen auf, die man "mal eben kurz" von einem Anwalt gegen-checken lassen will, nach dem Motto "Scheint ok - kommt darauf an - red flag". Dafür hat man kein großes Budget. Wenn ein Anwalt aus jeder dieser Fragen ein Projekt macht, das er sofort erschöpfend beantworten will, sprengt er die Budgets der meisten Mandanten.
Man geht als Anwalt auch kein Haftungsrisiko dabei ein, wenn man die übliche Cover Your Ass Klausel einbaut (unsere vorläufige Einschätzung nach der ersten Prüfung des Sachverhalts. Eine abschließende Antwort unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten können wir gerne ergänzend vorbereiten, wenn Sie dies wünschen etc.).
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