27.01.2021, 14:45
(27.01.2021, 14:34)Gast schrieb:So allgemein kann man das nicht sagen. In großen Behörden, Ministerien und insbesondere, wenn das Bundesverwaltungsamt das Verfahren organisiert, hast Du sicher recht. Da gibt es dann aber auch eine Menge Stellen, oft genug für alle Eingeladenen, sodass da der Verdrängungsaspekt keine Rolle spielt, sondern man eigentlich mehrere will. In den kleineren Kreisen und Kommunen, die deutlich häufiger A13 ausschreiben, weil sich im Gegensatz zu Großstädten kaum einer mit 13 TVÖD dorthin lotsen lässt, läuft das deutlich persönlicher ab. Da hat man nicht hunderte von Bewerbungen und meist auch kein AC, sondern ein Gespräch, in dem ggf. auch Fachfragen kommen. Da werden die paar eingehenden Bewerbungen, selbst wenn ihre Zahl im zweistelligen Bereich liegt, noch ordentlich gelesen und zwar nicht von einer HR-Personalabteilung, die täglich nichts anderes macht und massig Einladungen verschickt. Da kann eine 0815 Bewerbung durchaus zum Ausschluss führen, wenn sie schlecht gemacht ist oder wenn andere z.B. schon mit passendem Lebenslauf und Ehrenamt glänzen können.(27.01.2021, 00:14)Gast schrieb: Aus meinem Bewerbungsverfahren für eine A13 Stelle in der Kreisverwaltung:
Ich hatte ein knappes Befriedigend im 1. und ein gehobenes Ausreichend im 2. Examen und habe bei meiner Bewerbung im öffentlichen Dienst Leute mit weitaus besseren Noten (Teilweise 2x VB mit Promotion) ausgestochen. Die Stelle war ohne Notenerfordernis ausgeschrieben. Es wurden aber teilweise Leute mit weitaus besseren Noten wegen ihrer schlechten Anschreiben, zahlreicher Grammatikfehler etc. nicht einmal eingeladen. Im Bewerbungsgespräch zählte dann eindeutig der persönliche Eindruck sowie die Beantwortung der Fachfragen, wobei die Stelle ausschließlich eher weit entfernte Rechtsgebiete (Subventionsrecht, Kreisrecht, Stiftungsrecht) beinhaltet. Die Komission im Auswahlgespräch hat die Zeugnisse vorab nicht angeguckt, sondern nur die Lebensläufe, um dort mal aus Interesse einige Dinge fragen zu können. Die Zeugnisse spielten erst bei der Gesamtauswertung eine Rolle, wurden dann aber weniger stark bewertet als die AG-Zeugnisse und ggf. praktische Erfahrungen.
Ich hatte mich wegen meiner schwachen Noten im 2. Examen weit beworben und sehr viele Einladungen gerade im Öffentlichen Dienst bekommen, womit ich auch nicht gerechnet hatte. Stellen, für die ausdrücklich eine Mindestnote vorausgesetzt war, haben mich durchgängig mit Verweis auf die Mindestnoten abgelehnt.
Ich schätze also, dass die Noten tatsächlich nur die Tür öffnen und einem ggf. einen kleinen Vorsprung gewähren, aber danach sollte vieles noch möglich sein.
Das halte ich für ein Märchen. Allein aufgrund der Bestenauslese werden (examensmäßig) bessere Kandidaten dich regelmäßig ausstechen. Auch dass die AG-Zeugnisse vor dem Examenszeugnis stehen und die Komission nur die Lebensläufe angeguckt hat ohne die Noten zu kennen (alle die ich kenne schreiben ihre Examenspunktzahl zudem direkt in den Lebenslauf) halte ich daher für ein Märchen. Dass Bewerber aufgrund von Grammatikfehlern nicht eingeladen wurden, kann ich mir auch nicht vorstellen (nach meiner Erfahrung kannst du da sonstwas reinschreiben - das Anschreiben im ÖD ist de facto egal, weil die Einladung erfolgt, sobald du die Voraussetzungen erfüllst) - und dass plötzlich alle zahlreiche Fehler im Anschreiben gehabt hätten: nun ja, kann ich auch nicht glauben. ;-)
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